Kein Widerrufsrecht für Unternehmer? In der AGB nur Widerrufsrecht für Verbraucher.

love.metal

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Mein Vater hat sich ein iPad mit Datentarif geholt mit 15% SOHO Rabatt, da er Selbstständig ist. Jetzt hat sich die ganze Abwicklung hinaus gezögert. Erforderliche Unterlagen wurden längst eingereicht und der Empfang wurde am Telefon auch schon bestätigt. Nur auf deren Webseite wurde der Eingang noch nicht bestätigt. Jetzt hat er ein besseres Angebot gefunden und dort zugeschlagen. Den ersten Vertrag hat er dann widerrufen.

Als Antwort kam jetzt:
"Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht ausschließlich Verbrauchern zu. Sie haben bei uns aber als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches bestellt. Daher können Sie den mit uns geschlossenen Vertrag nicht widerrufen."

Darauf hin habe ich mir die AGB angeschaut und dort ist nur das Widerrufsrecht für Verbraucher gelistet. Wie ist die rechtliche Lage dazu? Bei anderen AGBs von anderen Firmen ist auch ein Widerrufsrecht für Unternehmer gelistet. Ist dies nicht Pflicht? Kann mein Vater sich jetzt darauf berufen, da dies nicht in ihrer AGB stand, somit auch keine Wirkung hat?

Wenn es einem noch hilft, Lieferadresse ist die Privatadresse. Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen. :(
 
Ist dies nicht Pflicht?

Nein, ein Widerrufsrecht wird vom Gesetz nur privaten Kunden eingeräumt. Ist nichts in den AGB angegeben für Gewerbliche Käufer gibt es keins., also mal nachfragen ob man eine kulante Lösung beim Händler akzeptiert.

Die Lieferadresse ist irrelevant. Die Rechnungsadresse ist das einzige was zählt. Eine Lieferung in eine Packstation macht einen auch nicht zum gewerblichen Abnehmer ;)

Grüz!
Hibbelharry
 
(unverbindlich da kein Rechtsanwalt)

nein - Widerrufsrecht so wie Du es aus dem privaten Bereich kennst gilt bei Veträgen zwischen Kaufleuten nicht

ist ein reines Verbraucher-Schutzgesez und soll Privat-Personen davor schützen von (wirschaftlich) stärkeren Unternehmen übervorteilt zu werden
(es wird also auf die "besondere Schutzbedürftigkeit" von Verbrauchern = privat-Personen abgestellt)

Lieferadressse: die ist uninteressant

einzig von Interesse: in welcher Eigenschaft wurde der Vetrag geschlossen - als Privat-Person... oder als Unternehmen ?
(wenn ein besonderes Angebot/ Tarif genutzt wird der ausschließlich Unternehmen angeboten wird und den ich als Privatperson nicht erhalten kann... dann dürfte es wohl schwierig werden mich auf meine Rechte als "unbescholtener, schutzbedürftiger" Bürger auf mein Widerrufsrecht als Privatperson zu berufen -- denn dann hätte ich ja das Angbebot in dieser Form = zu diesem Preis nicht kaufen können... hätte direkt 15% mehr bezahlen müssen !)
als Unternehmer hat er somit den besseren Preis mit geringeren Rechten bezahlt

(ähnliche Vorschriften gibt es m.M.n. auch im Bereich Gewährleistung = für Endkunden/ Verbraucher gilt die immer... bei Verträgen unter Geschäftskunden gilt sie längst nicht)
 
In Zukunft ganz einfach als Rechnungsadresse den Namen nehmen. Dann klappt das auch mit dem Widerruf! Absetzen ist dann auch möglich!
 
Schade, ich dachte die müssten dann wenigstens doch dazu schreiben, dass es kein Widerrufsrecht für Unternehmer gibt. Weil am Anfang der AGB wird ja auch erst mal erklärt wer Verbraucher ist und wer Unternehmer ist und dann wurde nur das Widerrufsrecht für Verbraucher erklärt. :facepalm::(
 
Du musst zwei Dinge trennen:

Die gesetzliche Situation, bei der das Widerrufsrecht nur für Privatpersonen gilt. (Um einen Schutz zu leisten, wenn z.B. die Beschreibung im Internet nicht exakt zur Ware passt und man das ohne Gericht unkompliziert rückabwickeln will.)

Die AGB können nie eine gesetzliche Regelung einschränken, sie können nur erweitern bzw. Bereiche, in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, festlegen. Wenn z.B. in den AGB steht "Wir räumen auch gewerblichen Kunden eine Widerrufsfrist ein", dann gilt das natürlich. Da das im vorliegenden Fall nicht so ist, gibt es die Widerrufsfrist auch nicht.

Z.B. Garantie/Gewährleistung hat der gewerbliche Kunde auch nicht, es sei denn die AGB räumen dies ein. Da wird erwartet, dass eine fachkundige Wareneingangskontrolle stattfindet und mögliche Mängel dabei in relativ engen zeitlichen Fristen entdeckt werden.

In Zukunft ganz einfach als Rechnungsadresse den Namen nehmen. Dann klappt das auch mit dem Widerruf! Absetzen ist dann auch möglich!
Aber bekommt man dann auch die 15 % Unternehmer-Rabatt? Und kann man sich die gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückholen?
 
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