Kann eine Versicherung so etwas mit einem machen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Noreia

Member
Themenstarter
Registriert
26 Sep. 2007
Beiträge
607
vllt. kennt sich ja hier jemand ein wenig aus...
Es geht um einen Unfall mit Personenschaden, in den mein Fahrzeug verwickelt war... Die offizielle Unfallskizze zu dem Fall als PDF anbei...
Skizze:
http://www.file-upload.net/download-1687747/Skizze.pdf.html

Der Fall aus meiner Sicht:
Wegen Parkplatzmangel habe ich meinen PKW (UB03) verbotenerweise im 5-Meter-Raum vor einer Abzweigung abgestellt.
Am nächsten Morgen traf ich die Polizei an, welche schon ein Abschleppfahrzeug gerufen hatte um mein Auto umzusetzen.
Dieser wurde abbestellt, die Leerfahrt musste ich bezahlen. Auch den Strafmandat für das Falschparken.
Soweit so gut.
Allerdings hatte am frühen morgen ein Autofahrer der aus der Baadenberger Str. kam einen Unfall mit einem Radfahrer, der den Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzte.
Mir wird eine Teillschuld vorgeworfen da der Autofahrer den Radfahrer wegen meines falsch geparkten Fahrzeuges nicht erkannt hatte.
Nach Bezahlen des Falsch-Parken-Knöllchens und der Fehlfahrt des Abschleppdienstes habe ich nichts mehr von dem Fall gehört, bis mir die HUK ein Schreiben zukommen lies in dem ich aufgefordert werde ca. 850 Euro zu bezahlen oder die Versicherung übernimmt den Schaden und ich werde hochgestuft. Das wäre mein Anteil an dem Schaden, da ich teilschuldig wäre.

Kann das sein? Ich wurde nie vor Gericht oder anders wo zu dem Fall befragt. Für mich ist in erster Hinsicht der Radfahrer der gegen die Fahrtrichtung gefahren ist schuldig. Und meiner Auffassung nach ist mein Fahrzeug auch nicht stark sichtbehindernd geparkt gewesen. Woher weiß die Polizei dass ich das Auto abends dort abgestellt hat und nicht z.B. meine Freundin?

Kommunikation mit der Versicherung hat mich nicht wirklich weiter gebracht... wie würdet ihr euch verhalten?
 
Da eine Rechtsberatung in dieser Form nicht zulässig ist und Dir die vielen Meinungen nicht weiterhelfen werden, würde ich Dir raten einen Anwalt zu konsultieren.

PS: Nein, ich bin kein Anwalt. Ich möchte hier nur keine Beschuldigungen und falsche Rechtsauffassungen lesen.
 
Verkehrsregeln - auch Parkverbote - gibt es aus einem ganz bestimmten Grund. Wer sie bricht muss mit den Konsequenzen leben.
Du siehst ein, dass du das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt hast.

Woher weiß die Polizei dass ich das Auto abends dort abgestellt hat und nicht z.B. meine Freundin?
Das ist doch egal. Der Eigentümer bezahlt, und kann sich dann das Geld von der Freundin wiederholen (wenn sie es denn war).

Wenn du das nicht bezahlen willst, musst du wohl Widerspruch einlegen.


Dies ist keine Rechtsberatung.
 
[quote='atomic-virus',index.php?page=Thread&postID=600775#post600775]Verkehrsregeln - auch Parkverbote - gibt es aus einem ganz bestimmten Grund.[/quote]

jep, die besagen auch dass man nicht gegen die Fahrrichtung fährt (Radfahrer) bzw. dass man vor dem abbiegen richtig schauen muss (Autofahrer)....
 
hi,
bitte nicht persönlich nemen.
aber ich fahre jeden tag velo und jeden tag sehe ich mehrere autofahrer auf fahradspuren wo sie nichts verloren haben.

es wird langsam zeit das da ein umdenken stadfindet, der richter /die justiz hat das wohl erkannt und handelt hier nach dem verursacher prinzip.

eigentlich sind ja geldstraffen viel zu mild für solch einen blödsinn, besser währe wohl eine massregelung in form von zwangsvelofahren,
damit die PS gesteuerten doch entlich mal sehen wie doof sie sich gegenüber velofahrern verhallten.
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=600779#post600779][quote='atomic-virus',index.php?page=Thread&postID=600775#post600775]Verkehrsregeln - auch Parkverbote - gibt es aus einem ganz bestimmten Grund.[/quote]

jep, die besagen auch dass man nicht gegen die Fahrrichtung fährt (Radfahrer) bzw. dass man vor dem abbiegen richtig schauen muss (Autofahrer)....[/quote]
richtig. und du sagst ja, dass dir eine TEILschuld vorgeworfen wird. natürlich hat sich der fahrradfahrer nicht 1a verhalten, aber wenn der autofahrer nicht richtig gucken konnte weil du nicht motiviert genug warst, 2 kilometer weiter 'n parkplatz zu suchen.. *schulterzuck* schuld eigene.
 
ich wurde vor Gericht oder ähnlichem gar nicht befragt. Ich weiß nicht wieviel % meine Teilschuld ist. Die Skizze die der Polizist vor Ort gemacht hat war meiner Meinung nach falsch (hochgeladen habe ich eine korrigierte Skizze).
Würde es euch nicht seltsam vorkommen dass ihr angeklagt werdet, bezahlen sollt- aber euch nicht zu dem fall äußern dürft?
 
[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=600785#post600785]besser währe wohl eine massregelung in form von zwangsvelofahren,
damit die PS gesteuerten doch entlich mal sehen wie doof sie sich gegenüber velofahrern verhallten.[/quote]
Sobald die Leute auf dem Fahrrad sitzen, ignorieren sie saemtliche Verkehrsregeln. Vorfahrt, rote Ampeln, Einbahnstrassen u.s.w., alles nuer fuer die anderen da. Da sollten die Radfahrer mal besser nicht so laut herumtoenen, sie fuehren sich kein Stueck besser auf.
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=600791#post600791]
Würde es euch nicht seltsam vorkommen dass ihr angeklagt werdet, bezahlen sollt- aber euch nicht zu dem fall äußern dürft?[/quote]
wurdest du nun angeklagt oder nicht?
 
Ich finde es richtig, dass Du eine Teilschuld bekommst. Du hast Dich nicht an die geltenden Regeln gehalten und evtl. wäre der Unfall überhaupt nicht passiert, wenn Du "richtig" geparkt hättest.

Stefan, der viel Velo und viel Auto fährt.
 
ja anscheinend nicht. oder doch? ich meine ich wurde zu nichts eingeladen, durfte mich zu nichts äußern, darf aber jetzt 850 euro blechen...?
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=600816#post600816]ja anscheinend nicht. oder doch? ich meine ich wurde zu nichts eingeladen, durfte mich zu nichts äußern, darf aber jetzt 850 euro blechen...?[/quote]
Warum solltest Du Dich äußern dürfen? Dein Auto stand dort, wo es nicht stehen durfte. Warum kannst Du nicht zu Deinem Fehler stehen?

Stefan
 
Auf Grund einer Bitte des TS geschlossen. Und mit Rechtsberatung tut man sich in Foren allgemein schwer, zudem ist es nicht erlaubt.

hajowito
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben