vllt. kennt sich ja hier jemand ein wenig aus...
Es geht um einen Unfall mit Personenschaden, in den mein Fahrzeug verwickelt war... Die offizielle Unfallskizze zu dem Fall als PDF anbei...
Skizze:
http://www.file-upload.net/download-1687747/Skizze.pdf.html
Der Fall aus meiner Sicht:
Wegen Parkplatzmangel habe ich meinen PKW (UB03) verbotenerweise im 5-Meter-Raum vor einer Abzweigung abgestellt.
Am nächsten Morgen traf ich die Polizei an, welche schon ein Abschleppfahrzeug gerufen hatte um mein Auto umzusetzen.
Dieser wurde abbestellt, die Leerfahrt musste ich bezahlen. Auch den Strafmandat für das Falschparken.
Soweit so gut.
Allerdings hatte am frühen morgen ein Autofahrer der aus der Baadenberger Str. kam einen Unfall mit einem Radfahrer, der den Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzte.
Mir wird eine Teillschuld vorgeworfen da der Autofahrer den Radfahrer wegen meines falsch geparkten Fahrzeuges nicht erkannt hatte.
Nach Bezahlen des Falsch-Parken-Knöllchens und der Fehlfahrt des Abschleppdienstes habe ich nichts mehr von dem Fall gehört, bis mir die HUK ein Schreiben zukommen lies in dem ich aufgefordert werde ca. 850 Euro zu bezahlen oder die Versicherung übernimmt den Schaden und ich werde hochgestuft. Das wäre mein Anteil an dem Schaden, da ich teilschuldig wäre.
Kann das sein? Ich wurde nie vor Gericht oder anders wo zu dem Fall befragt. Für mich ist in erster Hinsicht der Radfahrer der gegen die Fahrtrichtung gefahren ist schuldig. Und meiner Auffassung nach ist mein Fahrzeug auch nicht stark sichtbehindernd geparkt gewesen. Woher weiß die Polizei dass ich das Auto abends dort abgestellt hat und nicht z.B. meine Freundin?
Kommunikation mit der Versicherung hat mich nicht wirklich weiter gebracht... wie würdet ihr euch verhalten?
Es geht um einen Unfall mit Personenschaden, in den mein Fahrzeug verwickelt war... Die offizielle Unfallskizze zu dem Fall als PDF anbei...
Skizze:
http://www.file-upload.net/download-1687747/Skizze.pdf.html
Der Fall aus meiner Sicht:
Wegen Parkplatzmangel habe ich meinen PKW (UB03) verbotenerweise im 5-Meter-Raum vor einer Abzweigung abgestellt.
Am nächsten Morgen traf ich die Polizei an, welche schon ein Abschleppfahrzeug gerufen hatte um mein Auto umzusetzen.
Dieser wurde abbestellt, die Leerfahrt musste ich bezahlen. Auch den Strafmandat für das Falschparken.
Soweit so gut.
Allerdings hatte am frühen morgen ein Autofahrer der aus der Baadenberger Str. kam einen Unfall mit einem Radfahrer, der den Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzte.
Mir wird eine Teillschuld vorgeworfen da der Autofahrer den Radfahrer wegen meines falsch geparkten Fahrzeuges nicht erkannt hatte.
Nach Bezahlen des Falsch-Parken-Knöllchens und der Fehlfahrt des Abschleppdienstes habe ich nichts mehr von dem Fall gehört, bis mir die HUK ein Schreiben zukommen lies in dem ich aufgefordert werde ca. 850 Euro zu bezahlen oder die Versicherung übernimmt den Schaden und ich werde hochgestuft. Das wäre mein Anteil an dem Schaden, da ich teilschuldig wäre.
Kann das sein? Ich wurde nie vor Gericht oder anders wo zu dem Fall befragt. Für mich ist in erster Hinsicht der Radfahrer der gegen die Fahrtrichtung gefahren ist schuldig. Und meiner Auffassung nach ist mein Fahrzeug auch nicht stark sichtbehindernd geparkt gewesen. Woher weiß die Polizei dass ich das Auto abends dort abgestellt hat und nicht z.B. meine Freundin?
Kommunikation mit der Versicherung hat mich nicht wirklich weiter gebracht... wie würdet ihr euch verhalten?