Job als HiWi und Weihnachtsgeld

alexandersp

Member
Themenstarter
Registriert
5 Apr. 2008
Beiträge
710
Hallo allerseits!

Ich bin an meiner Universität als HiWi beschäftigt und habe mitbekommen, dass wir auch Weihnachtsgeld iHv 240,- € bekommen. Problematisch wird dies, weil ich damit über die 4800,- € komme.
Nun habe ich von einigen Kommilitonen gehört, dass bei Ihnen im neuen Jahr dreimal etwa 20,- € abgezogen wurden. An sich wäre das kein Problem.

Dies widerspricht jedoch dem, was ich im Internet recherchiert habe. Dort ist ständig davon die Rede, dass das ganze Einkommen abgabenpflichtig werde, und das für das ganze Jahr.

Hier im Forum werden sicherlich auch einige Studenten (die auch HiWis sind) unterwegs sein. Könntet Ihr Eure Erfahrungen hier kurz wiedergeben? Aber auch ansonsten ist jeder willkommen, der sich mit der Materie auskennt. :)

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Alex
 
Moin,
ist dein Job ein klassicher 400 Euro-Knechtjob an der Uni (12 x 400 Euro + WG)?
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich wegen dieser Problematik anno 2005 bis 2008 das Modell "Arbeiten auf Lohnsteuerkarte" gewählt. Abzüge hatte ich so keine. Wichtig ist auch, die Zuverdienstgrenze bzw. die Monatsarbeitszeit hinsichtlich der studentischen KV einzuhalten.

Edit: RV-Beträge wirst du zahlen müssen, afaik kann man sich davon aber auch befreien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich ist das ein echter Traumjob. :D

Die Lohnsteuerkarte habe ich auch abgegeben. Der Job ist befristet und wird jedes Semester verlängert; es gibt also einen neuen Arbeitsvertrag mit (fast) gleichem Inhalt.

Monatlich müssen 40 Stunden abgeleistet werden, wobei wir jeweils drei Stunden Urlaub angerechnet bekommen, also fast einen Monat. Es werden immer 40 Stunden eingetragen und bezahlt, wobei man auch Überstunden machen oder auch mal viel weniger leisten kann. Diese müsste man dann im darauffolgenden Monat nachholen. Somit werden die Stunden intern geregelt und man verdient nie mehr als 400,- €.

Falls mir das ganze Jahr über Beiträge von den 400,- € abgebucht werden, widerspreche ich lieber der Gewährung der Weihnachtsgratifikation.
 
Ja, dort habe ich heute auch schon einmal angerufen. :D

Die Dame am Telefon meinte, dass ich dann das ganze Jahr über Abgaben zu leisten habe (vielleicht sogar rückwirkend :confused:). Das widerspricht sich jedoch mit den Erfahrungen meiner Kommilitonen. Es ist alles so verwirrend... :D
 
Genau, das Weihnachtsgeld ist vorhersehbar und somit abgabenpflichtig.

Ich frag mal so: Welcher Betrag ist denn nun abgabenpflichtig?

1. 4800,- € + 240,- € = 5040,- €
2. Nur die 240,- €, falls sie einzeln kommen
3. 640,- €, falls es mit dem Lohn zusammenkommt

Dass ich Abgaben zu leisten habe, ist mir schon klar. Aber nirgends steht, was und wie viel abgezogen wird. :confused:

Da werden immer Beispiele genannt, wenn man nicht über 4800,- € kommt. Ein Beispiel zur Überschreitung dieses Betrags sucht man vergebens.
 
So weit mir bekannt gilt dann rückwirkend das ganze Arbeitsverhältnis nicht mehr als 400€ Job. Aber ich kann das grad nicht belegen.
 
Im Link aus dem Kommentar 7 steht

Überschreitet in einem 400-Euro-Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 400 Euro, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.

Und

Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen.

Und

Die Zahlung eines (tarif)vertraglich geregelten jährlichen Weihnachts- oder Urlaubsgeldes beispielsweise ist vorhersehbar und muss bereits bei Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts berücksichtigt werden.

D.h. für mich, dass deine Beschäftigung rückwirkend als Job in der Gleitzone gilt, da vorher klar war, dass du im Jahr über 4800 Euro kommst. Würdest du z.B. unvorhersehbar 3 Monate in einem Jahr über 400 Euro UND 4800 im Jahr kommen, dann tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei. Die Mitarbeiterin der Minijob-Zentrale hat dich richtig informiert.
 
Aber warum werden dann bei meinen Kommilitonen lediglich dreimal 20,- € einbehalten?
 
Frag die Verrechnungsstelle der Uni (oder eure Sekretärin, aber meiner Erfahrung nach weiß nur die Verrechnungsstelle wirklich bescheid). Die kennen ihre eigenen Tricks zum Problemevermeiden, wir haben doch keine Ahnung, wie die das lösen.
 
Frag die Verrechnungsstelle der Uni (oder eure Sekretärin, aber meiner Erfahrung nach weiß nur die Verrechnungsstelle wirklich bescheid). Die kennen ihre eigenen Tricks zum Problemevermeiden, wir haben doch keine Ahnung, wie die das lösen.
+1 bin ich absolut der Gleichen Meinung. Jedes Institut hat da ihre Erfahrungen mit und wissen wie das zu handeln ist.
 
Das werde ich noch machen. Nur ist die Dame, die sich damit richtig gut auskennt im Urlaub und die Vertretung weiß auch nicht so recht, wie das Ganze gehandhabt wird.

Wenn die Sorgen erst einmal da sind, dann macht mich das so lange fertig, bis es geklärt ist. :D

Euch allen dennoch vielen Dank für die Antworten. :)
 
In Niedersachsen hab ich auch schon welches bekommen. Aber nicht immer. Wobei das glaube ich daran lag, wann genau man eingestellt ist. Ist man einen Tag später erst da, gibs keins, ist man einen Tag früher raus, auch. Die Summe war auch unterschiedlich, konnte aber wirklich auch mal ganz nett sein.
 
Frag die Verrechnungsstelle der Uni (oder eure Sekretärin, aber meiner Erfahrung nach weiß nur die Verrechnungsstelle wirklich bescheid). Die kennen ihre eigenen Tricks zum Problemevermeiden, wir haben doch keine Ahnung, wie die das lösen.

Genau. Den spätestens wenn Du im Schnitt die 400€ überschreitest, ist das kein Minijob mehr und ist Versicherungspflichtig. D.h. Dein Arbeitgeber muß dich als Angestellten führen und entsprechend Sozialversicherung abführen. Ergo hast Du dann Brutto und Netto.
Je nachdem wie Dein Status ist (Student?, wie alt) kann das zu Deinem finanziellen Vor- oder auch Nachteil sein (je nachdem ob und wieviel Krankenkasse Du zahlst).

MfG, Sebastian
 
Jetzt habe ich mit der Verrechnungsstelle in Kassel telefoniert. Es ist wohl so, dass mir sechs Monate lang jeweils etwa 30,- € an Rentenbeiträgen abgezogen werden. Ich bin seit zwei Tagen nicht mehr über die Familie versichert und falle daher aus dieser nicht raus. :)
Die sechs Monate kommen zustande, weil bei uns die Verträge befristet sind und jedes Semester verlängert werden, indem man einen neuen unterschreibt. Der nächste läuft also vom Oktober bis März und in diesem Zeitraum müssen die Rentenbeiträge gezahlt bzw. abgegeben werden.
Zwar wäre es ein Plus von ca. 60,- €. Lieber verzichtete ich aber auf das Weihnachtsgeld und bekäme monatlich die vollen 400,- €. Dies ist leider nicht möglich und ich bin gezwungen, das Weihnachtsgeld zu nehmen. :facepalm:

Logisch und nachvollziehbar ist das Ganze für mich nicht. Ich muss es wohl einfach auf mich zukommen lassen.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben