[jelöst] jemand hier der sich mit lohnsteuern auskennt?

el-diabolo

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Hab gerade meinen lohnsteuerbescheid von 2007 bekommen und der fällt etwas mager aus.
jetzt muss ich natürlich einspruch einlegen da sie mir die fahrtkosten zur meisterschule nicht als reisekosten sondern als fahrten zum arbeitsort angerechnet haben. was ja so nicht stimmt.

Dann ist mir 2007 mein desktop rechner verreckt. Einen kompletten PC habe ich mir nicht mehr gekauft sondern den alten mit neuem board cpu speicher graka harddisk dvd und tft Repariert.
Ich war ja der meinung das reparaturen im vollem umfang noch im gleichen veranlagungszeitraum ansetzbar sind.
stattdessen meint mein Finanzbeamter der neue PC (welcher in den teilen ja keiner ist) würde einer abschreibung über 3 jahre unterliegen und wird nur zu 80% für den beruf anerkannt.soll ich deswegen rabatts machen oder hat der staatsdiener recht? möcht nicht mehr wind machen als nötig.

wenn sich jemand hier auskennt oder ein entsprechendes forum weis in dem man rat bekommt wäre ich ihm sehr dankbar


beste grüße eL
 
Wie's speziell mit Reparaturen aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Meiner Meinung nach fällt dein Fall auch nicht unter die Kategorie Reparatur, weil du's selbst durchgeführt hast - was anderes wär's, wenn du jemanden beauftragt hättest. Damit handelt es sich bei dir um Neuanschaffungen.
Die Anschaffung der einzelnen PC-Komponenten können in der Tat lediglich über die "gewöhnliche Nutzungsdauer" (da gibts Tabellen für in Est-Richtlinien oder -Durchführungsverordnung - soweit ich mich erinnern kann, sind Computer tatsächlich auf 3 Jahre anzusetzen) in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben werden (§7 I EstG). Dies liegt daran, dass die Komponenten keiner "selbstständigen Nutzung fähig" sind, daher kann eine Vollabsetzung nach §6 II EstG leider nicht geschehen.
Die Sache mit der Abschreibung ist also soweit in Ordnung.
Zu wieviel Prozent der Computer deinem Beruf anerkannt wird, dafür gibts ebenfalls Tabellen in Richtlinien und DurchführungsVOs, also immerhin keine Willkür von seiten des Finanzamts ;-)
Zu den Reisekosten kann ich leider nichts sagen.
(keine Garantie, Verantwortung, oder Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit)
 
Das ist hier selbstverständlich keine Rechtsberatung, aber wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich im Bezug auf die Fahrtkosten auf jeden Fall Einspruch einlegen. Die Fahrten müssen mit 0,30 € pro gefahrenem Km anerkannt werden (ist ja nicht deine regelmäßige Arbeitsstätte). Im Sachen PC finde ich das schon schwieriger. Wenn die Teile insgesamt unter 410,00 € (netto) lagen könntest du die Teile als ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben (= in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen) dann hättest du denselben Effekt wie bei der Berücksichtigung als Reparatur.
Ich bin erst am Dienstag wieder im Büro, aber ich schau dann mal, ob ich zu deinem Problem noch ein paar Infos finde, hast ja einen Monat Rechtsbehelfsfrist ^^
Gruß Jonas

Edit:

@ Horchi:

1. Ein PC (inkl. Monitor), ein Notebook oder ein Multifunktionsgerät (Drucker, Scanner, Kopierer) kann sehr wohl eigenständig Nutzbar sein und somit als GWG anerkannt werden, soweit es unter 410,00 € liegt. Liegt es darüber, oder es wird nur der Rechner gekauft muss man, wie von dir beschrieben, über drei Jahre abschreiben.

2. Das es irgendwelche Tabelle für die Nutzung des Computer „beruflich vs. privat“ gibt ist mir ja ganz neu. Das ist wohl eher Verhandlungssache mit dem Finanzamt.
 
[quote='Ramperocker',index.php?page=Thread&postID=528676#post528676]
1. Ein PC (inkl. Monitor), ein Notebook oder ein Multifunktionsgerät (Drucker, Scanner, Kopierer) kann sehr wohl eigenständig Nutzbar sein und somit als GWG anerkannt werden, soweit es unter 410,00 € liegt. Liegt es darüber, oder es wird nur der Rechner gekauft muss man, wie von dir beschrieben, über drei Jahre abschreiben.[/quote]
Es geht aber um die Einzelteile, nicht um einen komplett neuen PC.
2. Das es irgendwelche Tabelle für die Nutzung des Computer „beruflich vs. privat“ gibt ist mir ja ganz neu. Das ist wohl eher Verhandlungssache mit dem Finanzamt.
Das möcht ich auch nicht ganz ausschließen. In dem Fall: Tschuldigung für die Verwirrung. Mir war jedoch so, ich hätte das mal gehört...
 
[quote='Horchi',index.php?page=Thread&postID=528691#post528691]Es geht aber um die Einzelteile, nicht um einen komplett neuen PC.[/quote]
Ist mir schon klar, ich bin auch eher der Meinung, dass es Erhaltungsaufwand ist und somit nicht aktiviert und abgeschrieben werden muss, aber bei der GWG-Geschichte würde man dem netten Finanzbeamte ja wenigstens etwas entgegen kommen ;)
 
Doch doch den reparaturauftrag bzw den zusammenbau hab ich mit 20€ bezahlt und kann das rechnerisch belegen.

also dann werde ich die computerersatzteilsachen mal aussen vor lassen. sind ja auch mit drucker und scanner alles zusammen 950 euro gewesen. wenn die nun durch 3 jahre gehen dann soll mir das auch recht sein. was aber die frage aufkommen lässt.... wo trage ich dann die sachen welche ich in 07 angefangen habe abzuschreiben in der aktuellen steuer ein? ich kann da nix finden. oder weis das das amt dann bereits? kann ich ja kaum glauben.

das mit der fahrkostenpauschale ist vermutlich ein von mir irrtümlich begangener fehler beim eintragen ins steuerprogramm. da steht irgendwas von mehr als 3 mal pro woche und da war ein häckchen. das die bewertung dann deutlich schlechter ausfällt ist mir aber völlig unbegreiflich. auch hat die staatsdienerin alle unterlagen angefordert aus welchen ersichtlich ist das ich genau 66 mal in 46 schulwochen an der ihk war.

vielen dank erstmal für die schnelle hilfe

eL
 
[quote='el-diabolo',index.php?page=Thread&postID=528714#post528714]also dann werde ich die computerersatzteilsachen mal aussen vor lassen. sind ja auch mit drucker und scanner alles zusammen 950 euro gewesen. wenn die nun durch 3 jahre gehen dann soll mir das auch recht sein. was aber die frage aufkommen lässt.... wo trage ich dann die sachen welche ich in 07 angefangen habe abzuschreiben in der aktuellen steuer ein? ich kann da nix finden. oder weis das das amt dann bereits? kann ich ja kaum glauben.
[/quote]
Das kommt in der Anlage N in die Zeile 49 "Aufwendungen für Arbeitsmittel". Die Belege musst du in der Regel nur im ersten Jahr beilegen. Mit der Abschreibung aufpassen: die wird monatsgenau vorgenommen. Es kann als sein, dass der Betrag in 2008 höher ist als in 2007 weil du da vllt erst im Juli die Sachen gekauft hast.
 
So habe Antwort auf meinen Einspruch wegen der Kilometerpauschale und den Computer ersatzteilen.

Also die Fahrtkosten erkennen sie dann nachträglich an

Bei den pc Ersatzteilen geben sie aber nicht nach. der Scanner Drucker und Bildschirm wären nicht allein nutzbar und somit nicht zu den GWG zu zählen.

Die anderen pc teile ergeben ja wieder einen neuen pc und die verwendeten alt teile wären als geringwertig einzustufen. wenn ich den pc dann zu 100% absetzen möchte soll ich nachweisen das ich ihn nicht privat nutze. das spar ich mir und schreib das ganze dann über 3 Jahre ab. hab dann mal alles mit Anschaffungsdatum unter Arbeitsmaterialien eingetragen in der 08er Steuererklärung.

werde die Vereinbarung mal so unterschreiben und abwarten was passiert.

Vielen dank für die beratung

eL
 
[quote='Ramperocker',index.php?page=Thread&postID=528676#post528676]somit als GWG anerkannt werden, soweit es unter 410,00 € liegt[/quote]
Und nur zur Vollständigkeit sei noch angemerkt, dass dieses nur bis zum Jahr 2007 möglich war.

Gruß Flexibel
 
aha
dann iss ja auch bei meiner steuer 08 wieder ein Einspruch vorprogrammiert.
mein tolles Programm "T@X" verleitete mich den erstandenen A31p als GWG unter 400 irgendwas € anzusetzen. wie kann das denn sein wo ich doch gerade eben ein Programm update installierte.

beste grüße eL
 
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut#Sofortabsetzung_als_GWG

Sofortabsetzung als GWG

Anschaffung vor dem 1. Januar 2008: Die Anschaffungskosten können in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 EStG, gültig bis Ende 2007). Alternativ können sie aktiviert und normal abgeschrieben werden. Eine im Anschaffungsjahr unterlassene Sofort-Abschreibung kann in späteren Jahren nicht nachgeholt werden.

Anschaffung nach dem 31. Dezember 2007: Die Anschaffungskosten müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 EStG, gültig ab 2008 ).

Aufnahme in das Bestandsverzeichnis (bis inkl. 2007)

Geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben worden sind, brauchen nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 60 Euro betragen haben oder auf einem besonderen Konto gebucht oder bei ihrer Anschaffung/Herstellung in einem besonderen Verzeichnis erfasst worden sind (R 5.4 Abs. 3 der EStR 2005 bzw. R 6.13 Abs. 2 der EStR 2005).
Ein fehlerfreies Programm ist eine überaltertes Programm.

Gruß Flexibel
 
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