Ist Pixeltest sinnvoll?

Andreasw

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16 Apr. 2007
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Hallo NG,
ich beabsichtige mir ein R60 (ul1hrge) zuzulegen.
Jetzt frage ich mich, ob es sinnvoll ist einen Pixeltest vom Verkäufer machen zu lassen. Da dies weniger als 5% des Kaufpreises ist, wäre das ein Pro-Argument. Aber der Verkäufer entbindet sich gleichzeitig von Transport bedingten Pixelfehler. Also hätte ich im Ernstfall keine Handhabe.
Hat schonmal jemand von euch einen Pixeltest beim Erwerb bestellt und ist damit unzufrieden gewesen? Oder ist das nur Geldschneiderei?

Gruß
Andreas



P.S.: Sollte diese Frage schon einmal im Forum diskutiert worden sein, bitte ich meine Blindheit zu endschuldigen...
 
Kommt drauf an, ob Du ein Notebook online irgendwo kaufst, oder ob Du es in einem Laden direkt erstehst. Ähem, jetzt wo ich es gerade schreibe, stelle ich fest, dass es in beiden Fällen Unsinn ist.

Fall 1, Onlinekauf:
Pixeltest überflüssig, a) aus dem bereits von Dir genannten Grund und b) kannst Du das Notebook lt. FAG zurückgeben.

Fall 2, kauf im Laden:
Pixeltest ebenfalls überflüssig, da ich mir das Gerät vor Ort anschauen würde.

Ist aber letztendlich Deine Entscheidung. Ich würde das Geld nicht dafür ausgeben. Ausserdem können trotzdem nach einer Weile einige Pixel ausfallen. Und dann?
 
zu fall 1: man sollte das aber nicht! als begründung für den rücktritt angeben! dafür ist das gesetz nämlich nicht gedacht und der rücktritt könnte unwirksam sein...

zudem ist dieses verhalten gegenüber dem onlinehändler unfair, weil er eine einwandfreie ware (pixelfehler sidn ja nunmal kein mangel, zumindest solangs nur soundsoviele sind) liefert und dann "geöffnet" zurückbekommt.

aber das nur am rande! wir wollen ja alle keine geräte aus geöffneten kartons...

-A
 
Ich halte einen Pixeltest aus genannten Gründen ebenfalls für überflüssig. Das ist nur eine Möglichkeit für den Verkäufer, seine Marge ein wenig nach oben zu drücken, die im Notebookbereich gegen Null tendiert.

Das ist genau so wie eine "Diebstahlversicherung", eine "Werterhaltgarantie" oder Gebühren für die Installation von Software usw, usw ... -> im Normalfall unsinnig (nicht generell!)
 
zu fall 1: man sollte das aber nicht! als begründung für den rücktritt angeben! dafür ist das gesetz nämlich nicht gedacht und der rücktritt könnte nicht wirksam sein...

Einen Wiederruf macht man IMMER ohne Begründung, weil man das nämlich nicht muss.

Und moralische Bedenken zu bekommen, halte ich in dieser knallharten Branche für verfehlt ... der Verlust durch diese Vorkommnisse ist nämlich schon in die Verkaufspreise eingerechnet.
 
Du musst bei der Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz kein Grund angeben. Also einfach zurückschicken.

Und ich denke nicht, das das gegenüber dem Onlinehändler "unfair" ist. Ist nunmal lt. Gesetz so und ich denke wird da auch schon ein bisschen was im Preis mit einkalkuliert haben.
 
Original von aranax
zu fall 1: man sollte das aber nicht! als begründung für den rücktritt angeben! dafür ist das gesetz nämlich nicht gedacht und der rücktritt könnte unwirksam sein...
Klar, dass man das nicht als Begründung angeben sollte. Muss man aber auch nicht. Das ist ja der Sinn des FAG. Ich kann mir halt die Ware nicht vor dem Kauf anschauen. Also kann ich sie ohne angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist zurück geben.


zudem ist dieses verhalten gegenüber dem onlinehändler unfair, weil er eine einwandfreie ware (pixelfehler sidn ja nunmal kein mangel, zumindest solangs nur soundsoviele sind) liefert und dann "geöffnet" zurückbekommt.
Das Argument ist sicher nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber ich persönlich würde das NB auch nicht wegen eines (in Zahlen 1) defekten Pixels zurück schicken.
 
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