Ich benötige etwas Nachhilfe in einer Rechtsfrage

DerRoggemann

New member
Registriert
20 Jan. 2007
Beiträge
935
Hallo,

ich brauche wohl anscheinend etwas Nachhilfe in einer Rechtsfrage, da ich einen Streitfall auf jeden Fall vermeiden möchte.

Worum geht es?
Ich möchte, zusammen mit ein paar Freunden freiwillig eine Art unabhängiges Online Magazin schaffen. Das heißt, eine Website, auf der wir von uns verfasste Artikel und Kommentare zu aktuellen Themen online stellen wollen, für Freunde und Verwandte, und andere Interessierte, einfach weil wir gerne schreiben, diskutieren und uns darin verbessern wollen.

Nun bastel ich schon seit etwas längerem mit meinen bescheidenen HTML Kenntnissen an der Seite, da tut sich folgendes Problem auf:
Wir brauchen einen Namen. Er sollte seriös, und allgemein klingen. Also, da wir hier in England sind, kamen Freunde an und schlugen, jetzt nurmal als beispiel Dinge vor wie 'The Global Obserber'. Nun gibt es zum Beispiel eine Zeitung 'The Observer' und ich halte es auch für sehr wahrscheinlich dass es eine andere Zeitung mit diesem Namen gibt. Wir wollen ja nicht kommerziell arbeiten, und kein Namensrecht verletzen. Welche Regeln gibt es bezüglich des Namens, und wie kann man vor allem rausfinden ob der Name schon vergeben, bzw. geschützt ist. Wann darf man Namen verwenden, ohne Gesetze zu missbrauchen?

Ich danke euch schonmal für ein bisschen Aufklärung,

Gruß Fabian
 
firmennamen sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn nicht als warenzeichen eingetragen. ich würde mich SEHR von einer riskanten namensgebung distanzieren! eine abmahnung kostet gleich ein kleines vermögen - überhaupt wenn man keine einkünfte durch das projekt erzielt.

ich würde euren nachnamen verwenden. es hat zwar auch hier abmahnungen gegeben, aber soweit ich mich erinnere erfolglos.

p.s. ich bin kein RA, habe aber etwas erfahrung mit urheberrecht und web. bitte nimm diese meine meinung nicht als bare münze, ich könnte mich täuschen und nur ein RA kann dir die sicherheit geben die du brauchst.
 
Du bist hier im Forum voellig falsch:

1. Ist das hier kein Rechtshilfeforum und die Frage ist IMHO nicht trivial
2. Betrifft Deine Frage Englisches und Europa-Recht

Versuch es doch dort mal:
Trademark Office
 
Nur knappe Richtung: Wenn Verwechslungsgefahr im Geschäftsverkehr besteht, kann die jur. Person mit den Namensrechten diese Rechte geltend machen, d.h. Du musst den Namen aufgeben. Wenn ein Schaden nachgewiesen werden kann, auch Ersatzansprüche. Beides ist hier u.U. kritisch.
 
Du bist hier im Forum voellig falsch:
1. Ist das hier kein Rechtshilfeforum und die Frage ist IMHO nicht trivial


Daaanke (!!!), hatte mich hier extra zurückgehalten um nicht "schon wieder" nur zu meckern, bzw. eigentlich kann es mir ja egal sein.
 
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Da könnte ich - selbst wenn ich wollte und dürfte - kaum weiterhelfen, weil wir uns hier (vor allem) im englischen Rechtskreis befinden - mit einem recht verworrenen Case-Law.

Als Tipp kann ich dir nur raten, dass du tatsächlich einen Namen wählen solltest, der sich möglichst weit von prominenten Nachrichtenseiten entfernt.

Grüße,
Cunni
 
Hallo Forengemeinde,

zunächst mal an jene, die mir ein paar Tipps gegeben haben, vielen Dank dafür. Dass ihr keine Rechtsberatung seid weiss ich selber, die Links zum Beispiel sind aber schonmal ganz hilfreich.
An diejenigen, die hier was zu nörgeln hatten:
Ich halte mich ja mit Kritik sonst eher zurück, aber das fand ich jetzt eigentlich etwas unangebracht: Wer sich nicht zu äußern möchte, muss das ja nicht tun. Das hier keine verbindlichen Tipps gegeben werden können, ist auch klar. Vielmehr habe ich mir gedacht, dass es bei einer so aktiven Foumsgemeinde mit vielen Internet Professionellen vielleicht den einen oer anderen geben würde, der sich schon mal einem ähnlichen Projekt gewidmet hätte und eine ähnliche Frage zu lösen gehabt hat. Ein solches Mitglied hätte dann von seinen Erfahrungen berichten können, und darauf zielte meine Frage. Ein jeder Nörgler soll sich mal den Smalltalk anschauen, und dann den ersten Stein werfen: Was hier zum Teil für Müll gepostet wird ist doch wohl die letzte Gülle. Da hat diese Frage wenigstens mal interessantes Recht beeinflusst.
JETZT NICHT DIREKT DARAUF BEZOGEN: Wenn man hier nach einer Ferienwohnung suchen darf, wogegen ich nichts einzuwenden habe, kann man ja wohl auch mal nach etwas Rechtsberatung fragen....
Manchmal kann ich mich auch nur wundern.

Wie dem auch sei, hiermit bedanke ich mich noch einmal, und bitte die Frage zu beenden. Fühlt sich dennoch einer verbunden, mir irgendetwas mitteilen zu müssen, so kann er sich ja gerne per PN melden.

Vielen Dank,

Fabian
 
@ D.... : Namen von Zeitungen wie auch Unternehmen,Produkten,Slogan etc. ( Wortmarke- oder bei kombination mit Symbol Wort-Bildmarke)müssen wenn sie geschützt sein sollen beim jeweiligen Patent- und Markenamt angemeldet und erteilt worden sein. Um dies heraus zu finden musst du eine etsprechende Rechereche bei dem jeweiligen Patent- und Markenamt betreiben. Wenn deine Wortmarke " 'The Global Obserber' EU-weit geschützt sein soll oder du prüfen willst ob dieser Name als Wort oder/und Bildmarke geschützt ist musst du das beim Europäischen Markenamt in Alicante (Spanien) machen. Die Einspruchsfrist gegen eine (Deine) Eintragung beträgt 3 Monate nach Veröffentlichung. Bearbeitungszeit bis Veröffentlichung ca. 10-12 Wochen.
DIES IST KEINE VERBINDLICHE RECHTSAUSKUNFT: :thumbsup:
Wenn Du in GB Hilfe benötigst suche Dir einen PATENTANWALT- keinen normalen Rechtsverdreher (der hat von diesen Dingen keinen Schimmer)
Viel Erfolg bei Deinem Projekt.
 
Nur noch einmal als kleinen Nachtrag: Selbst wenn diese Wortmarke so nicht eingetragen sein mag, besteht immer noch die Gefahr, dass ein Wortmarkeninhaber, der eine sehr ähnlich lautende/zum verwechseln ähnliche Marke hat, dich in Anspruch nimmt. Das solltest du nur beachten...

Grüße,
Cunni
 
nicht nur der namen selbst oder ein ähnlich klingender name ist bei einem so markanten namen wie "observer" geschützt, meistens (zumindest in deutschland) sind auch wortverwandte oder lautmalerisch ähnliche namen geschützt.

dies gilt übrigens auch schon für werbesprüche, die in einer abgewandelten wortwahl erneut genutzt werden, hier sind dann eventuell lizenzgebühren oder abmahnungen sehr schnell möglich.

sonst kannst du dich beim deutschen marken- und patentamt in münchen unter www.dpma.de erkundigen, hier unter recherche mal nachschauen, ob es diesen namen oder eine namensähnlichkeit bereits gibt (zumindest bei deinem vorschlag ist die namensähnlichkeit ja vorraussetzung für ärger). wenn du deinen vorschlag wirklich nutzen willst, ist eine unterlassungserklärung vermutlich nicht zu vermeiden.

ich würd's lassen, aber nur meine meinung

gruß in't huus

gatasa
 
In diesem Fall erübrigt sich die Recherche, da hier auch identische Rechte aus Bekanntheit erfolgen, spielt also keine Rolle ob das eingetragen ist (sind die aber sicher sowieso). Ne andres Frage wäre noch, ob der Fall überhaupt markenrechtl. relevant ist, also ob du in den geschäftlichen Verkehr eingreifst. Das wird m.E. ab einer bestimmten Auflage/Traffic aber nicht mehr als "Privatverggnügen" durchgehen, da auch indikte Einflüsse zählen, auch wenn du selber keine Gewinnerzielung anstrebst. Es gelten hier aber auch noch weitergehende Namensrechte, auch bereits allein aufgrund der Bekanntheit. Sobald die auf dich aufmerksam werden können Sie also abmahnen. Da hier auch klar ist, dass es sich um den gleichen Sektor handelt, sind die rechtlichen Aussichten wohl gering. Alles im Publikationsbereich mit "Observer" drin ist also kritisch. Gleiches gilt für "Spiegel", "Welt", o.ä.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben