IBM Lehre & Forschung

Shorex

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31 Aug. 2007
Beiträge
115
Hallo,

auf www.pro-com.org/luf gibt es einen T61 für den sich mein Onkel interessiert. Unter dem Info Button der Website steht, welche Personen bestellberechtigt sind:

Lehre und Forschung

Im Lehre und Forschungs Shop können alle Universitäten, Fachhochschulen,
Forschungszentren, Universitätskliniken und andere Schulen bestellen.

und hier findet ihr das Notebook, für welches sich mein Onkel, welcher an der Uni arbeitet interessiert:

http://www.pro-com.org/pcb2lf.de/Pages/ArticleDetails.aspx?ArticleID=2376&BackUrl=1215136359

Nun steht unten auf der Seite:.... exklusive MWST...
Was hat das für meinen Onkel zu bedeuten?! Muss er das ganz über die Uni laufen lassen und die setzen es von den Steuern ab, oder funktioniert das?!...
1,281.51 EUR ohne MWST für einen neuen T61 sind ja echt nicht schlehct?!

mfg, Henrik
 
oder werden die notebooks einfach ohne mwst verkauft und gut is?!...
 
Das Angebot bezieht sich sicherlich auf die Uni bzw. die Einrichtungen. Als Mitarbeiter (sofern es nicht die Einrichtung zahlt) muss es im nofost -Shop schauen. Sicher kann er auch auf alle anderen Seiten mit Studentenangebote stöbern.

nofost

In der nofost Aktion sind Studierende, deren Lehrkräfte, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Universitäten und deren Angestellte
bezugsberechtigt.

Lehre und Forschung

Im Lehre und Forschungs Shop können alle Universitäten, Fachhochschulen,
Forschungszentren, Universitätskliniken und andere Schulen bestellen.
 
:D
nein die werden nicht ohne mwst verkauft.

Dein onkel muss halt nachweisen das er berechtigt ist eines dieser Notebooks zu erwerben. Dann muss er den vollen betrag zahlen inlk mwst.

Man kann jedoch die Mwst steuerlich absetzen und bekommt die sozusagen vom Finanzamt "zurück"

vlg

kismet
 
Original von kismet
:D


Man kann jedoch die Mwst steuerlich absetzen und bekommt die sozusagen vom Finanzamt "zurück"


Mehrwertsteuer zurück bekommen aber nur selbständige Unternehmer, die buchführungspflichtig sind. Diese müssen die Mehrwertsteuer, welche sie ihren Kunden berechnet haben, an das Finanzamt abführen und können die Mehrwertsteuer, die sie selbst zahlen müssen, von der an das Finanzamt zu zahlenden Mehrwertsteuer wieder abziehen ( = als Vorsteuer geltend machen).

Für Deinen Onkel (an der Uni beschäftigt) spielt das also das Thema Vorsteuerabzug überhaupt keine Rolle.
 
  • ok1.de
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