Original von rudolfka
Genaugenommen find ich die Entscheidung korrekt. Es wurde festgestellt, das ich , auch wenn ich meine Wohnung unverschlossen zurücklasse damit niemandem das Recht einräume, meine Woihnräume zu betreten. Wers trotzdem tut ist halt ein Einbrecher/Hausfriedensbrecher.
Der Vergleich hinkt.
Deine Wohnungstür springt nicht auf, wenn ein Fremder daran vorbeiläuft, und versperrt ihm den Weg zu anderen Wohnung, so daß er quasi gezwungen wird, in deine reinzugehen.
Die meisten WLAn-Karten verbinden sich mit dem erstbesten WLAN, wenn kein bekanntes, bevorzugtes in der Nähe ist.
D.h. während jemand, der deine unverschlossene Wohnung betritt, das bewusst tut, verbindet sich mein Laptop mit deinem WLAN eher versehentlich.
Unter Umständen kann man sogar in einem fremden WLAN surfen, ohne es zu wissen, wenn der eigene Laptop sich, warum auch immer, nicht mit dem eigenen WLAN verbunden hat sondern mit dem des Nachbarn.
Mir und wohl auch dir wird das nicht passieren, weil wir unsere Geräte entsprechend konfiguriert haben.
Aber Otto Normallaptopuser hat von der Materie keine Ahnung und schaut nicht nach, mit welchem WLAN sein Laptop verbunden ist, solange er nur surfen kann...