Haushaltversicherung gekündigt - Versicherung akzeptiert nicht - einfach Beitragszahlung einstellen?

galloper

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1.559
Haushaltversicherung gekündigt - Versicherung akzeptiert nicht - einfach Beitragszahlung einstellen?

Hallo,

ich habe da ein kleines Probem:

Ich habe eine Haushalt-Kombi-Tarif Versicherung vor ca. 10 Jahren abgeschlossen und
dies vor allem für meine Mietwohnung gemacht gehabt.

Vor etwa zweieinhalb Jahren sind wir in ein Haus gezogen und ich habe da
eine neue Versicherung fürs Haus angeschlossen, die Haushaltkombitarif neben noch
mehr umfasst.

Nun habe ich verpennt, in 2008 rechtzeitig zu kündigen, und habe 3 Tage zu spät
die Kündigung geschickt - Rückantwort war: abgelehnt wegen Terminüberschreitung.
Also habsch brav in 2008 für 2009 überwiesen.

In 2009 habe ich wieder eine Rechnung bekommen und der Versicherer meint, dass meine
damals verspätete Kündigung dann nicht als Kündigung für den Folgezeitraum anzuerkennen
wäre. Also soll ich nochmal 180€ löhnen.

Was passiert, wenn ich einfach nicht überweise? - Erlischt dann de Vertrag wegen Nichtzahlung einfach?

...Danke!

Hendrik
 
in analogie zu

"eine zu kurze fristberechnung hat jedoch nicht die unwirksamkeit der erklärung zur folge, sondern setzt lediglich eine angemessene frist in gang"

könnten man meinen, dass

"eine verspätete kündigungserklärung, eine kündigüng zum nächstmöglichen termin bewirkt"

aber um das genau sagen zu können, muss man sich die agb (wenn überhaupt die bestimmung hiergegen wirksam wären) und die übrigen versicherungsbedingungen anschauen.

ich persönlich würde erstmal nicht zahlen und vorher den kontakt zu der versicherung halten, den genau erklären, wie du die sache siehst!

gerade im versicherungsvertragsgesetz und vielen nebengesetzen gibt es zahlreiche(!) ausnahmeregelungen!
 
Manchmal behaupten ja Versicherungen, etc., dass die Entrichtung der Beiträge selbst nach einer Kündigung dem Willen des Kunden nach einer konsekutiven Fortführung des Vertrages entspräche. Alleine durch die Zahlungen hätte sich der Vetrag verlängert.

Falls Dir hier keine juristisch bewanderten Personen weiterhelfen können, würde ich zur Verbraucherzentrale gehen. Selbst falls die Versicherung im Recht sein sollte, wäre eine Kulanzregelung nicht ausgeschlossen.
 
Was passieren wird?

Nun,
1. die Versicherung wird auf Vertragserfüllung bestehen. D.h. du wirst weiter zahlen müssen. Tust du es nicht, wird dir ganz schnell "der Prozess" gemacht und das Geld wird - zu Recht - eingeklagt..
2. du wirst eine fristgerechte Kündiung durch die Versicherung erhalten.
3. du wirst keine andere Versicherung bei keiner Gesellschaft mehr bekommen, da du auf einer "schwarzen Liste" (mit unbeliebten Kunden) landest


Das ist der "worst case"...
 
Schreibe ganz einfach:

a.) Wenn man keine Ahnung hat:
"Hiermit kündige ich meine Versicherung xyz zum nächst möglichen Termin und erwarte Ihre umgehende Bestätigung."

b.) Wenn man Ahnung hat:
"Hiermit kündige ich meine Versicherung xyz fristgerecht zum xx.xx.xxxx und erwarte Ihre umgehende Bestätigung."

c.) So kann es falsch laufen:
"Hiermit kündige ich meine Versicherung zum 31.12.2009."

Wenn der Termin nicht möglich ist hast Du nicht für 2010 gekündigt.

Schreibe uns doch was Du wann geschrieben hast. Nur so können wir helfen.

Gruß Flexibel
 
Hallo,



also ich kann mir da mehrere Szenarien vorstellen.



Kann schon sein, dass sich die quasi rausschmeißen. Dann aber viel Spass beim Suchen einer neuen Versicherung. Die haben doch alle

Datenbanken wo deine Daten gespeichert werden u.a.auch, dass Du nicht zahlst. Wenn's dumm läuft nimmt dich keine neue Versicherung. Sprich: Die Versicherungen reden auch miteinander und die schwarzen Schafe merken die sich.



Ist einem Freund von mir so ergangen.



Oder die Versicherung holt sich ihr Geld, welches ihr zu steht. Per Mahnung, Mahnbescheid oder Inkassoverfahren. Das könnte ich mir auch vorstellen.



Ausserdem kann ich mir vorstellen, dass Deine Versicherung im Recht ist. Du hast ja die Kündigung für 2008 geschrieben und nicht für 2009!! Wieso sollte dann die "alte" bzw. "ungültige" Kündigung gleich fürs nächste Jahr gelten.



Evtl. gibt es in der Klausel ein Sonderkündigungsrecht. Evtl. kannst Du bei einem Schaden die Versicherung wechseln, ist bei meiner Haftpflicht so. Ob das bei anderen Versicherungen so ist weiß ich aber nicht aber ich glaube bei der KfZ-Versicherung ist das auch so.

Wenn Du nen Totalschaden hast und das Auto verschrottet werden muss kannst Du ja auch die Versicherung wechseln.



Gruß

schoschone81
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=662665#post662665]"eine verspätete kündigungserklärung, eine kündigüng zum nächstmöglichen termin bewirkt"[/quote] damit das gelten sollte, wäre es gut, wenn du deine kündigung in etwa so lauten würde:

"...hiermit kündige ich den zwischen Ihnen und mir bestehenden Vertrag mit der obigen Versicherungsnummer fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung unter der Angabe des Beendigungszeitpunktes zu."

so als vorschlag!
 
"Einfach nicht überweisen" löst das Problem sicher nicht. Dann kannst genausogut zahlen und nochmals "richtig" kündigen.
Ist bisschen stressfreier und billiger als sich kündigen zu lassen, denn was einfach nicht gezahlt wird, holt man sich i.d.R trotzdem - notfalls einfach mit "staatlicher Gewalt". ^^
 
Normalerweise zieht die Hausratversicherung mit um und Du hast für eine bestimmte Zeit an beiden Adressen Versicherungsschutz.
Macht ja auch Sinn da beim Umzug etwas zu Schaden kommen kann. ;)
Hast Du der " alten " Versicherung den Umzug damals mitgeteilt ?
Es können auch 2 verschiedene Versicherer ein Risiko versichern, wichtig ist dabei den Gesamtwert angemessen zu versichern,
also keine Unter/Überversicherung und gleiche VHB!
Der Versicherung steht Grundsätzlich der Beitrag für das laufende Versicherungsjahr zu.
Bei Kündigung kann die Gesellschaft auf Teile des Beitrages verzichten.
Du solltest mit der Gesellschaft reden,da die mit einem kündigungswilligen Kunden bei einem evtl.Schaden ja kein gutes
Geschäft machen würden. ;)
 
...und vergiss nicht, mit der Kündigung die Einzugsermächtigung zu widerrufen!!!!!!!


.
 
Ich finde das ganze aber ziemlich pissig, ehrlich gesagt. Scheint bei Versicherungen so üblich zu sein, aber selbst im Telefon-Sektor habe ich mehrfach erlebt, daß bei Widerspruch gegen das Datum zumindest die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt akzeptiert wird. Egal wie das Schreiben formuliert war. Im Übrigen würde ich mal nachschauen, ob es irgendein Sonderkündigungsrecht gibt, falls sich das Risiko massiv ändert. Bei Auto ist ein neuer PKW ja immer ein Sonderkündigungsrecht, da ja die Konditionen bei neuen Wagen erheblich anders sein können. Eventuell gibts sowas in Deinem Fall auch. Im Übrigen: Sonderkündigungsrecht im Schadensfall!
 
Das mit dem Sonderkündigungsrecht im Schadensfall finde ich auch total witzlos.... war/bin auch im Klinsch mit der Pro****ial und ich neulich am Telefon ich die gefragt, ob ich nun nen Schadensfall herbeiführen müsse um kündigen zu können.... das wurde mir dann bestätigt. Bin nämlich in eine größere Wohnung umgezogen und wollte die HRV wechseln... jetzt hab ich 2 Versicherungen ;-)
 
evtl ist deine Versicherung ja teurer geworden, dann kannst du die auch kündigen.

gruss
 
Hallo,

Bestandteil JEDER Hausratsversicherung ist das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall.

Man glaubt garnicht wie leicht eine Kerze durch einen Windzug umfällt und z.B. eine Tischdecke dabei zerstört.

Kündigungsfrist ist dann SOFORT und FRISTLOS und eine schöne neue Tischdecke ist eben die Entschädigung für den Ärger den man hatte.

Aber das ist nur ein fiktives Beispiel - wie das Leben eben so spielt und keine Aufforderung zu einer Straftat!
 
[quote='kenjin',index.php?page=Thread&postID=662816#post662816]Man glaubt garnicht wie leicht eine Kerze durch einen Windzug umfällt und z.B. eine Tischdecke dabei zerstört.[/quote]
Und wegen so eine Kleinigkeit hat man dann einen Eintrag in der Versicherungskartei. Versuche danach mal eine Autoversicherung zu bekommen. Und ob man dann wirklich bei einer versuchten Kündigung noch so einen Schaden behoben bekommt ist sehr fraglich.

In dieser Richtung sollte alles in diesem Thread vom Mod. gelöscht werden. Damit die Suchmaschinen sich nicht auf uns stürzen.

Gruß Flexibel
 
"In dieser Richtung sollte alles in diesem Thread vom Mod. gelöscht werden. Damit die Suchmaschinen sich nicht auf uns stürzen. "

das empfehle ich auch - dringenst
ohne weitere Kommentar
moose
 
a) die genannte Gesellschaft klagt in der Regel auf Ihre Beiträge
b) richtig wäre die Kündigung bei Umzug damit zu begründen, dass das versicherte Interesse, also der Hausrat im Zuge des Umzuges
aufgelöst wurde.Das heisst Spermüll, Ebay, etc., lässt sich aber auch nicht jeder Versicherer direkt drauf ein auf diese Argumentation.
c) Sonderkündigungsrecht im Schadensfall -brauchen wir nicht weiter drüber zu reden, das vorsätzliche Herbeiführen und Vereinnahmen
der Entschädigung erfüllt den Betrugstatbestand.
d) Die "Datei" der Versicherer wird überbewertet.Funktioniert im Bereich der allgemeinen Sachversicherung nicht so wirklich gut.
Bzw. ist nicht so verbreitet. Effektiv ist das nur die für KFZ, Rechtschutz und Personenversicherung.
Schlimmer ist da der Anschluss an die Bonitätsauskunfteien.Da kann ein mangels Zahlung gekündigter Vertrag den Neuabschluss
schon deutlich erschweren.
Besser wäre der neuen Hausrat mitzuteilen, dass der Vorversicherer den Vertrag nicht beendet hat und den neuen bitten aus diesem
Grund aufzuheben.
Wird in der Regel gemacht, eine "Ausschnittsdeckung", das heisst dass sich mehrere Versicherer eine Risiko teilen ist in diesem
Fall eher unerwünscht, gibt in der Praxis auch meist Probleme im Schadensfall.
Und dann die alte HR halt zur nächsten Möglichkeit kündigen.

........................................................................................................................................................

warum zum Te***l funktionert der Zeilenumbruch bei mir egtl. nicht?
Und die Leerzeilen.
 
Zur Auflösung:

Ich habe es bezahlt und halt nun noch ein Jahr Doppelversicherung.

Gruß

Hendrik
 
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