Hardware zurück geben?

Lefty

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Habe mir einen neuen Desktop PC zusammengebaut und irgend ein Hardwareproblem, kein OS installierbar, ich habe bereits in einem anderen Thread darüber berichtet. Jetzt habe ich den Rechner bei K und M zur Reparatur abgegeben ,da ich die ganze Hardware auch da gekauft habe, allerdings in einer Filiale vor Ort und nicht online. Der Rechner steht bereits eine Woche dort ,und die haben wie ich heute am Telefon erfahren habe, noch nicht einmal reingeguckt. Die haben wohl extreme Personalbrobleme und sind absolut unfreundlich am Telefon, ja die machen einen geradezu an. Ich habe mir überlegt jetzt alles zurückzugeben, aber lt. Aussage K u. M geht das nicht weil alles ausgepackt ist, außerdem gewährt K u. M nur eine Gewährleistung und ich muß für die Reparatur bezahlen, die defekte Hardware brauche ich nicht zu bezahlen, Garantie bekomme ich nur vom Hersteller, wohlgemerkt alles neu gekauft.
Kann mir einer sagen wie die rechtliche Lage da ist? muß ich das alles so hinnehmen weil ich den Rechner selber zusammengebaut habe. Ich benötige einen Paragraphen oder sonst eine rechtliche Handhabe.
Habe heute eine bitterböse Beschwerdemail an K & M geschrieben, lt. dieser Seite soll das sogar über die Geschäftsführung laufen.
 
Eine gute,ausführliche und verbindliche Aussage solltest du von deinem RA deines vertrauens einholen.

Nobby
 
Grundsätzlich muss ein Händler auch dann Gewährleistung leisten, wenn die Ware ausgepackt und in Betrieb genommen wurde.
Dabei steht dem Händler das Recht zu, erstmal Nachzubessern (Reparieren, Austauschen), bevor du die Ware zurückgeben kannst.

Wenn die Ware zurück geht kann der Händler einen finanziellen Ausgleich für die "Abnutzung" der Ware einbehalten.
Bei manchen Waren kann er die Rücknahme sogar ganz verweigern, ad hoc fällt mir aber keine Komponente eines Desktop-Computers ein, die darunter fallen würde.
(Solche Waren sind z.B. Lebensmittel und verderbliche Waren, Batterien etc.)


Aber wie schon Nobby sagt: Zuverlässige Beratung dazu kann dir nur ein Rechtsanwalt geben, und das bin ich nicht.
 
Wenn Du etwas kaufst, hast Du darauf Gewährleistung. Ist ein Computerteil kaputt, wird es dann in der Regel ausgetauscht.

Bei einem Komplett-PC ist dies unproblematisch. Wenn das Gerät nicht funktioniert, dann muß es der Händler reparieren/austauschen.
Du stellst das komplette Ding auf den Ladentisch, und der Händler kümmert sich um die Fehlersuche und -beseitigung.

Bei Einzelkomponenten mußt Du dem Händler schon selbst mitteilen, welches Teil einen Defekt hat. Unproblematisch ist wiederum der Fall, daß Du nur ein Teil wechselst, und sofort merkst mit diesem einen neuen Teil stimmt was nicht.

Kauft man sich aber nun alle Komponenten für einen PC einzeln und auf einen Schlag, ist man für Auswahl und Zusammenbau selbst verantwortlich. Lustig wird es regelmäßig dann, wenn die Hardware gar nicht defekt ist, sondern einzelne Komponenten zueinander inkompatibel. Wenn der Händler nicht vor dem Kauf ein reibungsloses Zusammenspiel aller Teile garantiert hat, dann besteht die Gewährleistung eben nur in Bezug auf die Funktionsfähigkeit aller Komponenten, aber nicht deren Zusammenspiel.

Wenn nun aber wirklich ein Defekt eines Bauteils vorliegt, dann mußt Du es zum Händler bringen, welcher dies überprüft und dann ggfs. umtauscht.
Solltest Du es nun aber dem Händler überlassen, aus den bereits komplett zusammengesetzten Teilen, das defekte Teil herauszusuchen (und das neue Teil einzubauen), dann wird das wohl was kosten, denn zur Nacherfüllung gehört dies in diesem Fall nicht. Das war wohl mit der Aussage gemeint, Du mußt die "Reparatur" bezahlen.

Sollten sie dann tatsächlich einen Defekt finden, wird das entsprechende Bauteil natürlich auf Gewährleistung ersetzt.

Kurz:
Du zahlst: Fehlersuche, Ausbau defektes Teil, Einbau neues Teil
Händler besorgt: neues Teil
 
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