Händlerkennzeichnung

IronEagle

Active member
Registriert
17 Juni 2006
Beiträge
3.027
Hallo,

mir sind die Postings vom User "MagicDevices" aufgefallen, und da kam direkt eine Frage hoch die ich mir schon laenger stelle: sollten Haendlerangebote nicht gekennzeichnet sein? Ich sehe es durchaus positiv das auch Haendler hier schreiben - von den Erfahrungen mit den Geraeten etc. koennen wir sicher nur profitieren.

Wenns aber um Angebote geht wuesste ich gern direkt obs von privat oder kommerziell ist, allein um einen gewissen Aufpreis fuer Rueckgaberecht, Gewaehrleistung etc. einkalkuieren zu koennen...
 
da hast du recht, aber das kann ja nur auf freiwilliger basis geschehen oder mit dedektivischem spürsinn.
werde es den admins demnächst vorschlagen.

tüte
 
ja, es kann nur freiwillig gehen, und es ist sicher auch eine Grauzone. Klar, die User Lapstore. Magic Devices etc. repraesentieren ein Geschaeft/Onlineshop, aber es gibt ja auch User die jede Menge zeugs "Privat" verkaufen.

Und vom rechtlichen her: Sind nicht gekennzeichnete Angebote von gewerblichen Teilnehmern ohne Impressum/Steuernummer/AGBs etc nicht riskant? So Abmahnungstechnisch?
 
Und vom rechtlichen her: Sind nicht gekennzeichnete Angebote von gewerblichen Teilnehmern ohne Impressum/Steuernummer/AGBs etc nicht riskant? So Abmahnungstechnisch?

wenn man's dennen nachweisen kann, dann sicherlich schon.

b2t:
Es gibt hier auch einige, die halt viele ThinkPads umsetzen, es aber wirklich als Hobby betreiben.

Ansonsten sind mir persönlich noch keine Angebote besonders in's Auge gestoßen die nach Händler stinken, aber als Privatverkauf deklariert sind.

Was mich persönlich bis jetzt in diesem Punkte nur genervt hat, war die Geschichte damals mit den viele Usern, die Ralf Scharbert gelobt haben und ihre Beiträge alle so klangen, wie von Herrn R.S. selber geschrieben ("Liebe Forumer...").
 
Naja. Username "Magic Devices" klingt fuer jemanden der neu ist nicht nach gewerblich... Jemand der laenger dabei ist weiss das es ne Firma ist.

Ist halt nicht als Privatverkauf deklariert, aber es fehlen die Angaben die fuer gewerbliche Anbieter im Online-Geschaeft zwingend sind. Wobei MD hier nur ein Beispiel ist, bei anderen Anbietern ists das gleiche....
 
wie gut, das das Fernmeldeabsatzgesetz bereits alles regelt... und verstoesse dageegn u.U strafbar sind... (ggfls Abmahnung nach sich ziehen)
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben