X1 Carbon Gen x Gummi-Beschichtung löst sich bei X1 Carbon Gen 9

Faweyr

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Hallo Zusammen,

ich hab letztes Jahr im August ein neues X1 Gen 9 gekauft. Es wurde sehr pfleglich behandelt und nicht mit Reinigungsmittel gereinigt. Trotzdem löst sich an 3 Stellen an dem Palmrest die Gummierung. Das konnte nicht nur durch mechanische Einwirkung/Abrieb geschehen, da ich das Notebook fast ausschließlich an der Dock mit externer Maus und Tastatur verwende. Das Palmrest ist für eine englische Tastatur.

Ein Support Ticket bei Lenovo ist schon erstellt, aber ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob jemand dies ebenfalls schon beobachten konnte? Als ehemaliger x200-Nutzer, hab ich mich schon gefragt ob ich das neue Notebook einfach zu hart rangenommen habe oder ob es sich vielleicht um ein Produktionsfehler handeln könnte.

Viele Grüße,
Johannes
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Kleines Update:
Der Lenovo Support hat sich schon nach einer Stunde gemeldet:oops:. Ich bin wohl der erste mit diesem Problem. Es ist natürlich ein kosmetisches Problem und fällt damit nicht in die Gewährleistung.
 

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Du mußt unterscheiden zwischen Gewährleistung - dafür ist gesetzlich der Verkäufer zuständig - und Garantie. Letzteres ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder auch des Herstellers. Da freiwillig, sind die Bedingungen beliebig.
Deinen Fall muß der Händler abwickeln - als Gewährleistung. Der Händler muß nachweisen, daß der grundsätzliche Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang (Kauf) vorhanden war. Nach neuem Recht ab 01.01.2022 gilt eine Beweislastumkehr erst zwölf Monaten nach dem Kauf - früher sechs Monate. Erst danach mußt Du das beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Kauf seit 01.01.2022 beträgt die Zeit zur Beweislastumkehr 12 Monate bei Neuware vom Händler.
Bei Kauf im August 2022 ist also noch Gewährleistung über den Händler möglich. Ob er sich natürlich ohne gerichtlichen Zwang drauf einlässt ist die andere Frage.
 
Hm, das Problem tritt immer mal wieder bei ThinkPads auf, aber nur sporadisch. Bei meinem X1 Titanium, gleiches Baujahr wie das X1 Carbon G9, war es zum Beispiel so, dass es schon ab Kauf (war ein Demopoolgerät) eine abblätternde Beschichtung an den Rändern der Basis hatte. Hab den Plamrest selbst getauscht, und der ausgetauschte Plamrest sieht immer noch wie neu aus.

Bei Lenovo wirst du wenig Erfolg haben, so lange es keine Funktionseinschränkung ist machen die es höchstens auf Kulanz
 
Der Händler muß nachweisen, daß der grundsätzliche Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang (Kauf) vorhanden war.
Da geht es ja schon los. Was genau ist denn der grundsätzliche Mangel hier. Bei Übergabe an den Kunden war bestimmt alles o.K. sonst hätte er ja gleich reklamiert.
Danach kann es natürlich normale Abnutzungsspuren geben die ich hier ansetzen würde. Normale Abnutzungsspuren fallen allerdings bestimmt nicht unter die normale Gewährleistungspflicht. Es ist ja auch nichts offensicht defekt. Der Artikel (das Notebook) lässt sich ja immer noch bestimmungsgemäß nutzen.

Wenn normale Abnutzungsspuren bei üblichem Gebrauch unter die Gewährleistung fallen würde, könnte man sich ja nach 11 Monaten Gebrauch wieder eine neues Gerät geben lassen.....

Das ist echt ein haariger Fall...... Bin allerdings auch kein Anwalt
 
Ich bin wohl der erste mit diesem Problem. Es ist natürlich ein kosmetisches Problem und fällt damit nicht in die Gewährleistung.

Echt ärgerlich, da fühle ich mit.

Solche Beschädigungen wirken auf meine Psysche, wenn ich die jeden Tag sehen muss und ich mich über Lenovo ärgern muss.
 
Wenn normale Abnutzungsspuren bei üblichem Gebrauch unter die Gewährleistung fallen würde, könnte man sich ja nach 11 Monaten Gebrauch wieder eine neues Gerät geben lassen.....

Das ist echt ein haariger Fall...... Bin allerdings auch kein Anwalt
Ich habe verstanden es geht um "unübliche Abnutzung", denn ein Gerät daß so gut wie nie innerhalb von 7 Monaten angefasst wird, wie soll das eine übliche Abnutzung erleben? Das Argument ist hier ja, mangels mobiler Nutzung können die Absplitterungen nur durch Materialfehler in der Beschichtung entstanden sein.
Mit dem "haarig" hast Du aber sicherlich Recht und am Ende wird wahrscheinlich ein Richter mit Gutachter entscheiden müssen, wenn der Händler nicht freiwillig mitzieht. Und ohne Deckung über RS Versicherung wäre das wenig sinnvoll.

Es wurde sehr pfleglich behandelt und nicht mit Reinigungsmittel gereinigt. Trotzdem löst sich an 3 Stellen an dem Palmrest die Gummierung. Das konnte nicht nur durch mechanische Einwirkung/Abrieb geschehen, da ich das Notebook fast ausschließlich an der Dock mit externer Maus und Tastatur verwende.
 
es geht um "unübliche Abnutzung",
Jetzt müssen wir den Begriff "unübliche Abnutzungsspuren" definieren oder wohl besser definieren lassen.
Ohne ein teures Gutachten wird sich so etwas nicht nachweisen lassen.

denn ein Gerät daß so gut wie nie innerhalb von 7 Monaten angefasst wird, wie soll das eine übliche Abnutzung erleben?
Woher weisst Du das, dass das Gerät in 7 Monaten nie angefasst wird ? Nur weil ein User (sorry geht nicht gegen den TE, kenne den TE ja nicht) sowas schreibt würde ich das erst mal nicht glauben. Man kauft sich ja ein Notebook um ein tragbares/mobiles Arbeitsgerät zu haben. Sonst täte es auch ein Tiny, wenn das Teil nur fest auf dem Arbeitsplatz herumlümmelt.

Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Notebooks ist halt, dass es auch mal herumgetragen wird. und sei es nur dass man es aus der Dock am Arbeitsplatz herausholt um es dann in die Tasche für den Heimweg zu packen. Und hey, was kann dabei alles passieren.
Also grundsätzlich dürfte es nicht schwer fallen die obigen sichtbaren Mängel auch auf ganz normale Benutzung umzudeuten aus Sicht des Gewährleistungsgebers. Der Garantiegeber hat sich dazu ja schon entsprechend geäussert.....
 
Woher weisst Du das, dass das Gerät in 7 Monaten nie angefasst wird ? Nur weil ein User (sorry geht nicht gegen den TE, kenne den TE ja nicht) sowas schreibt würde ich das erst mal nicht glauben. Man kauft sich ja ein Notebook um ein tragbares/mobiles Arbeitsgerät zu haben. Sonst täte es auch ein Tiny, wenn das Teil nur fest auf dem Arbeitsplatz herumlümmelt.
Ich gehe erstmal davon aus, daß ein TE hier die Wahrheit schreibt, damit er eine realistische Einschätzung als Antwort bekommt.
Und ich kann das Nutzungsszenario anhand meines eigenen Gerätes nachempfinden: nach Lieferung ausgepackt, inspiziert, auf den Tisch gestellt, ausprobiert, Sicherung gemacht, vorsichtigst geöffnet und größere SSD sowie extra RAM eingebaut, ebenso vorsichtigst zusammengebaut, alles SW installiert, ab in die Dockingstation und dort residiert es nun seit ca. 8 Monaten und wurde seither höchstens 15 mal daraus entnommen, meistens verblieb es dann im ausgeschalteten Zustand und der Tisch wurde gereinigt. Die Wohnung hat es noch nie verlassen und auf dem Sofa wurde es ebenfalls noch nie verwendet.
Wozu dann ein Notebook? Kein Datenverlust bei Stromausfall und wenn man doch mal mobil sein muß (z.B. Internet Ausfall am üblichen Standort), ist es schön kompakt, braucht keinen Monitor sondern nur ein Ladekabel und bei Bedarf kann man eine WWAN Karte einbauen. Der praktische Nutzwert ist also im Bedarfsfall höher, auch wenn der vielleicht niemals eintritt.

Grundsätzlich sehe ich aber natürlich die Gefahr, daß der Händler so argumentiert wie Du und der Gutachter es ebenso einräumt.
 
Also nochmals; Lenovo geht das Ganze erst mal gar nichts an - ausgenommen natürlich Lenovo wäre der Verkäufer. Und der Händler muß beweisen, daß der Fehler nicht von Anfang an angelegt war.
Ist natürlich in jedem Fall mühsam, da der Händler sicherlich verlangen wird, daß ihm das Gerät überlassen wird. Und damit kann er Dich - völlig unabhängig von der Rechtslage - erst mal aushungern.
 
Und damit kann er Dich - völlig unabhängig von der Rechtslage - erst mal aushungern.
:ROFLMAO:

Mit "Aushungern" ist da nichts, sonst Nutzungsausfall. Was die Gebrauchsspuren und Kosmetik angeht: Bei der X1-Serie handelt es sich um die Luxus/Flagship-Serie, da muss man solche "Effekte" nicht hinnehmen.
Würdet ihr beim Rolls-Royce Rost an der Kühlerfigur hinnehmen? - Die Funktionstüchtigkeit ist schließlich nicht beeinträchtigt :D
 
Nutzungsausfall müßte man gegebenfalls einklagen - und wie wir alle wissen 'Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand'.
 
Vielen Dank für den vielen Input. Das Notebook hab ich direkt bei Lenovo gekauft. Allgemein wollte ich auch den Fokus der Diskussion nun nicht so sehr auf einen möglichen Garantie/Gewährleistungsfall lenken. Basierend auf den Antworten, nehm ich mal an, dass dieser Effekt bisher sonst noch von niemand anderem beobachtet werden konnte.
 
Direkt bei Lenovo? Also im Lenovo.de online webshop? Dann ist Digital River der Händler...
 
Basierend auf den Antworten, nehm ich mal an, dass dieser Effekt bisher sonst noch von niemand anderem beobachtet werden konnte.
Eine Ex-Support-Mitarbeiterin von Apple hat mir erzählt, dass die Support-Mitarbeiter angewiesen wurden den Kunden einzureden, sie seien der/die Erste mit genau diesem Problem...

Du müsstest also noch mindestens die US-Foren abklappern...
 
Deratige Probleme sind schon öfter bei Lenovo reklamiert worden. Lenovo lehnt aber Garantieleistungen bei kosmetisch bedingten Reklamationen ab.
 
Kann Lenovo auch, da Garantie eine freiwillige Leistung ist und die Garantiebedingungen frei verhandelbar sind. Hat aber nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun. Für die ist ausschließlich der Händler zuständig.
 
Besteht die Möglichkeit die Bilder in höherer Auflösung noch einmal online zu stellen? Ich denke man sollte sich die Bilder noch einmal genauer ansehen, um einer möglichen Ursache auf die Spur zu kommen, also Fremdeinwirkung von außen vs Materialursache. Eine Suche oder besser ein eigener Thread auf thinkpads.com könnte neue Hinweise oder Erklärungen bringen. Auf jeden Fall sollten die Bilder viral gehen. Viel Gluck.
 
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