Gewerblicher gibt sich bei eBay als privat aus

Bratwurst

New member
Themenstarter
Registriert
7 Okt. 2010
Beiträge
187
Hallo zusammen,

ich hätte da gern mal ne Frage, wie Ihr urteilen würdet: bei eBay verkauft jemand immer wieder das gleiche Gerät als NEUWARE. Sobald eines verkauft ist, stellt er das nächste ein. Im Text verweist er auf "Privatverkauf" und daß es keine Rechnung und keine Garantie gibt und man nicht bieten solle, wenn einem das nicht passt.

Ich hab mir jetzt so ein Teil ersteigert, bin aber nicht so ganz einverstanden. Ein Händler mit Laden kann ja auch nicht sagen: "wenn Du auf die gesetzlichen Regelungen bestehst, brauchst Du bei mir ja nicht zu kaufen..." Die Gesetze gelten doch für alle, oder?

Ich habe vor, ihm weniger zu überweisen, für mein ausdrückliches Einverständnis, daß ich auf Garantie verzichte. Was meint Ihr?
 
Zunächst mal können wir hier keine Rechtberatung leisten...


Zu Deinem Vorhaben: Würde ich nicht machen. Wenn was nicht stimmt und es wirkliche ein Händler ist, muss er das Teil zurücknehmen.
Allerdings frage ich mich, warum Du da gekauft hast? Du hast doch vorher gesehen, dass da etwas nicht stimmt...


Wie gesagt, erstmal den VK anschreiben, wenn der sich quer stellt an eBay wenden.
 
Ich würd' da nix kaufen... geiz ist nicht immer geil :thumbdown:
 
Ich frag mich warum Leute immer irgendwas bei eBay kaufen und sich im Nachhinein über irgendwas wundern und sich dann beschweren. Man sollte doch eigentlich vorher alles durchlesen, oder?
Als Verkäufer würde ich mich zumindest nicht darauf einlassen den Kaufpreis nachträglich zu ändern. Meiner Meinung nach hast du erstmal einen Kaufvertrag geschlossen, ganz egal ob er Privatverkäufer ist oder nicht.





Gruß aus Trier
 
Bratwurst' schrieb:
Ein Händler mit Laden kann ja auch nicht sagen: "wenn Du auf die gesetzlichen Regelungen bestehst, brauchst Du bei mir ja nicht zu kaufen..."
Natuerlich kann er das sagen. Solch ein Verhalten kann sich allerdings nachteilig auf sein Geschaeft auswirken. Aber warum kaufst du denn bei solchen Leuten? Wenn mir die Methoden eines Haendlers nicht passen, soll er sein Zeugs behalten. Dann landet mein Geld eben beim Mitbewerber. Ausserdem musst du erst einmal nachweisen, dass er wirklich nicht als Privatmensch verkauft. Vielleicht hat er ja eine Garage voll Ware geerbt und will das Zeug jetzt losschlagen.
 
Der Unternehmerbegriff nach § 14 BGB wird objektiv bestimmt, den kann man nicht vereinbaren oder ausschließen. Und die Mängelrechte etc. sind in dem Fall auch nicht abdingbar, vgl. § 475 BGB.

Ich kann mich den anderen aber nur anschließen: Wenn jemand von Anfang an hier tricksen will, würde ich dort einfach nicht kaufen. Das erspart eine Menge Ärger.
 
Was für ein Gerät denn und in welcher Preisklasse?
Wenn es 1. deutlich billiger als woanders und 2. nicht
so teuer, daß es bei Ausfall nicht auch ohne Garantie/
Gewährleistung zu ersetzen ist, nehm ich solche Un-
gereimtheiten in Kauf...
(Will ich wirklich wissen, wo so manches Schnäppchen
herkommt?)
 
Nichts destotrotz gibt es da einen Button "Dieses Angebot an eBay melden"...
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben