Gewährleistungs-Siegel bei Gebrauchtgerät?

tapf!

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Hallo,

ich hab von einem Händler ein gebrauchtes R60 gekauft. Das Gerät macht auch einen guten Eindruck, jedoch kam beim Umdrehen die Ernüchterung: Der Verkäufer hat den Zugang zu allen CRUs (HDD, RAM, Tastatur) mittels Siegeln versperrt, auf denen steht dass bei Entfernung selbiger die Gewährleistung erlöschen würde.
Ich hätte ja noch Verständnis gehabt, wenn die Siegel auf Schrauben wären die nur für nicht-CRUs entfernt werden müssen - aber ich erwarte eigentlich schon auch bei einem gebrauchten Gerät Aufrüstungen im vom Hersteller vorgegeben Rahmen tätigen zu können.

Hab den Verkäufer auch angeschrieben deswegen, aber bisher keine Rückmeldung bekommen.

Gibts sowas öfters? Wenn der Verkäufer darauf beharren sollte, bleibt mir wohl nur der Widerruf.

Grüße

Fabian
 
moin,

ich schätze mal, spätestens bei gericht würde sich herausstellen, dass die gewährleistung trotz zerstörter siegel weiterbesteht.....

vielleicht will der händler damit auch nur 80% aller zukünftigen gewährleistungsansprüche durch abschreckunfg der kunden erreichen.

ich hatte auch schon mal so ein versiegeltes thinkpad, der händler hatte wohl ne großpackung davon gekauft, denn die klebten auch innnen überall, insgesamt waren an dem TP 16 siegel . :D

verständlich ist das ja , wenn man selbst hier im forum manchmal liest, wie leute sich nach einer bierdusche des TPs die garantie ergaunern wollen....



wenn dersiegel- händler zumindest die spätere ramaufrüstung und eventuellen tastaturaustaush kostenlos für dich anbieten würde, ginge das imho auch in ordnung. wird er aber wohl kaum machen ;)

schicks einfach zurück, wenn er ncht antwortet, das die siegel nur nen joke sind.
gruß
 
Wenn vom Hersteller vorgesehen ist, daß die Bauteile vom Anwender getauscht werden können, dann kann der Händler nicht die Gewährleistung verweigern.
Ich sehe das wie kopernikus: Das ist nur ein Versuch, Kunden abzuschrecken, aber vor Gericht hätte das wohl keinen Bestand.
 
Hab heute Antwort von ihm bekommen:

Es ist richtig.
Sie verlieren die Gewährleistung, wenn Sie die
Garantieaufkleber entfernen.

Ist ja wohl der Witz...

Grüße

Fabian
 
Das ein Garantieaufkleber nix mit Gewährleistung zu tun haben kann, verrät doch schon der Name! ;)
 
kopernikus' schrieb:
wenn dersiegel- händler zumindest die spätere ramaufrüstung und eventuellen tastaturaustaush kostenlos für dich anbieten würde, ginge das imho auch in ordnung. wird er aber wohl kaum machen ;)
Was nutzt da kostenlos wenn es im Verhältnis zur Selbsterledigung Porto, Auto KM und Zeit kostet;-)

kopernikus' schrieb:
schicks einfach zurück, wenn er ncht antwortet, das die siegel nur nen joke sind.
Zurück senden wäre die Beste Möglichkeit die Siegel nicht zu akzeptieren oder stand es bei der Artikelbeschreibung dabei?

moronoxyd' schrieb:
Wenn vom Hersteller vorgesehen ist, daß die Bauteile vom Anwender getauscht werden können, dann kann der Händler nicht die Gewährleistung verweigern.
Doch, der Händler ist immer der 1. Ansprechpartner für Gewährleistungen. Außerdem ist er bei gebrauchten ThinkPads sehr oft auch der einzigste Ansprechpartner.

Gruß Flexibel
 
Bisher sind mir von Lapstore deartige Praktiken nicht bekannt. Das letzte Notebook von Lapstore, das ich vor zwei Wochen erworben hatte, besaß keine "Bapperl".
 
Flexibel' schrieb:
moronoxyd' schrieb:
Wenn vom Hersteller vorgesehen ist, daß die Bauteile vom Anwender getauscht werden können, dann kann der Händler nicht die Gewährleistung verweigern.
Doch, der Händler ist immer der 1. Ansprechpartner für Gewährleistungen. Außerdem ist er bei gebrauchten ThinkPads sehr oft auch der einzigste Ansprechpartner.
Er kann nicht bei einer Taschenlampe über den Batterieschacht ein Garantiesiegel kleben und sagen, daß die Gewährleistung erlischt, wenn das Siegel zerstört wird.
Und nichts anderes ist das, was der TE erzählt.

Es ist vom Hersteller vorgesehen, daß der Anwender RAM, Festplatte etc. austauschen darf.
Daher ist es kein unsachgemäßer Gebrauch, wenn der Anwender das tut.
Und daher darf der Händler deswegen nicht die Gewährleistung verweigern. (Es steht ihm natürlich frei, nachzuweisen, daß der Anweder beim Tausch des Speichers oder der Festplatte falsch vorgegangen ist und daher den Schaden selbst verursacht hat, aber er darf nicht einfach die Gewährleistung nur ablehnen, weil ein sinnfreies Garantiesiegel kaputt ist.)
 
bevor ich mich in die gefahr eines unnötigen streits mit dem händler über die gewährung der gewährleistung begeben würde, würde ich das gerät im rahmen des widerrufs zurückschicken.
was nutzt dir dein recht, die dir die firma lenovo mit der möglichkeit eines komponententausch einräumt, wenn man bei einem defekt, der mit dem tausch nichts zu tun haben muss, anschließend mit dem händler um geld streiten muss.

wenn es geht, zurück mit dem book.

bei lapstore habe ich sowas noch nie gesehen, da steht vielleicht auf dem ein oder anderen thinkpad "used parts" auf einem roten aufkleber, aber bisher wurde noch nie was gesagt, wenn ich die sofort nach erhalt entfernt habe.

gruß in't huus

gatasa
 
das mit used parts sidn ja auch nur hinweise für den käufer, das das gerät nicht ausneuware besteht ;)

hab ich auch unter einem gerät bappen, macht nix, stört mich nicht....

Garantieaufkleber kan der händler aber über jede schraube kleben, die gibt er freiwillig und zu seinen bedingungen.
gewährleistung kann er nicht verweigern, weil rechtlich ein pc als offenes system zählt und komponenten getauscht werdne dürfen.
dazu gibts sogar präzedenzfälle (schreibt man des so?)
 
zitat:
präzedenzfälle (schreibt man des so?)

jau
 
mit "musterfälle" hättest du bestimmt keine probleme gehabt, neee :thumbsup:

:elch: :elch:

gatasa
 
gatasa' schrieb:
bevor ich mich in die gefahr eines unnötigen streits mit dem händler über die gewährung der gewährleistung begeben würde, würde ich das gerät im rahmen des widerrufs zurückschicken.
+1
 
Schick's zurück oder ignoriere es - jenachdem was Dir näher liegt.. alles ander macht Dich unglücklich.

Die gesetzliche Händler-Gewährleistung ist von Garantien, Garantiesiegel-Bestimmungen usw. völlig unberührt.


Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers können durch
Bestimmungen einer Garantie nicht wirksam eingeschränkt werden. Darauf
ist gemäß § 477 BGB bei Verbraucher-Garantien in der Garantieerklärung auch ausdrücklich hinzuweisen:


§ 477 BGB

Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten


1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie
darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden (...)

Es ist Dein gesetzl. Recht, zB. mehr RAM einzubauen, die HDD zu tauschen... etc.
 
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