Gewährleistung

sahin

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1.995
Hab mal ne kurze Frage an die Spezies hier im Forum :)

Ich hab mal wieder Probleme mit meinem PC, den ich am 9.7.2009 bei einem Händler gekauft habe.
Nun er wurde vor 3 Wochen "rapariert", nicht wirklich also muss er wieder zurück zur Reperatur, da das Teil immernoch Ärger ohne ende macht.
Nun, den Händler hab ich ageschrieben, ich soll das Teil ihm zusenden.
Ab wann gilt das Datum der Bearbeitung?
Der Händler gibt nur Gewährleistung, und keine Garantie... Und der nimmt das mit den 6 Monaten sehr ernst, nach den 6 Monaten braucht man nicht mehr bei ihm antanzen, so die Rezessionen im Internet.
Nehmen wir also an, ich schicke es Morgen los, aber die Post braucht länger zu ihm, sagen wir mal das Paket kommt erst am 10.1. bei ihm an, ist das dann immernoch im Rahmen der 6 Monate?? Hab mich ja vor Fristende bei ihm gemeldet und das Gerät auch vor Fristende zugesendet? Welches Datum der Bearbeitung gilt also? Ich hab keine Lust für einen Fehler vom Händler auch noch blechen zu müssen.
 
Ich denke, dass der Porststempel maßgebend ist. Kann mich aber auch irren.
 
Sende den Händer ein FAX damit ist die Frist gewährt.

Wenn Du es heute versendest ist es doch bis zum 9.01.2010 da und die Frist wurde eingehalten.

Aber mit dem FAX müsste die Frist auch eingehalten sein wenn es später ankommen sollte.

Nimm DHL, die liefern sogar Samstag an. Wenn der Händler Samstags keine Ware annimmt so ist dieses nicht Dein Problem.

Gruß Flexibel
 
Das Problem liegt ja darin, das ich es heute wahrscheinlich zeitlich nicht mehr hinkriege.
Also das mit dem Fax ist schonmal ne gute Idee. Zusammen mit der Postquittung und den Mails müssten ja genug beweise da sein.

Hab ihn jetzt direkt darauf angeschrieben, das er mir in einer Mail Bestätigen soll, das die Gewährleistungsfrist gewart ist, wenn ich morgen versende.
Denke wenn er das bestätigt, ist das Problem geklärt... Ansonsten bekommt er wie vorgeschlagen ein Fax.
 
Gabs da nicht auch was, dass sich die Gewährleistung/Garantie um die Zeit verlängert, in der das Gerät zur Reparatur war?
 
Das wäre mir neu...Aber lasse mich gerne eines besseren belehren
 
Moin,

vom Grundsatz verlängert sich die Zeit der Garantie, wenn die Reparatur unverhältnismäßig lange dauert.
Zumindest haben viele Händler, mit denen ich zu tun hatte nicht um ein paar Tage oder Wochen gestritten.
Kundenfreundlich eben.

Zum Thema Email: Rechtscharakter einer email gegenüber Brief oder Fax war doch immer noch nicht bestätigt,oder?

Schon seltsam, wenn der Händler nur Gewährleistung übernimmt und keine Garantie?!
Als Händler muss er doch 6 Monate Garantie geben, wenn er sie nicht explizit ausschließt? Oder sehe ich das falsch?

Wenn es so knapp ist, würde ich versuchen es heute noch auf den Weg zu bringen.

cu
Snowy
 
[quote='sahin',index.php?page=Thread&postID=742482#post742482]Denke wenn er das bestätigt, ist das Problem geklärt... Ansonsten bekommt er wie vorgeschlagen ein Fax.[/quote]
Warum soll er was bestätigen wenn er eh versucht - gem. Internet - sich zu drücken.

[quote='Schnitzel2k8',index.php?page=Thread&postID=742491#post742491]Gabs da nicht auch was, dass sich die Gewährleistung/Garantie um die Zeit verlängert, in der das Gerät zur Reparatur war?[/quote]
Damit hat man nur in Ausnahmefällen Glück.

Wenn Du es morgen auf die Post bringst ist der 7. Januar 2010. Dann wird es ja wohl bis zum 9. Januar 2010 da sein. Und wie schon geschrieben. Wenn der Händler Samstags keine Warenannahme hat ist das nicht Dein Problem. 2 Tage müssen reichen. Du solltest das Paket aber vor 16 Uhr abgeben damit es auch noch am gleichen Tag auf die Reise geht.

Gruß Flexibel
 
Wenn die Fehler bereits bei der ersten Reparatur nicht korrekt behoben wurden, ist der Mangel noch vorhanden und wurde nicht beseitigt. Es gibt daher einen Anspruch deinerseits nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sondern noch immer zum Zeitpunkt der ersten Reparatur.
Selbst wenn er den Fehler repariert wurde und dieser in einem Jahr auftritt, muss er Ihn wiederbeheben, da du ja einen Beweis hast (Reparaturschreiben oder sowas), dass der Fehler bereits beim Verkauf vorhanden war. Man (BGB) geht ja davon aus, das Fehler die innerhalb von 6Mon nach kauf auftreten, bereits beim Verkauf vorhanden sind und daher hälts dein Händler auch so mit dieser Frist.
Anderfalls reicht das Fax vollkommen aus, da du damit den Mangel anzeigst und der VK muss Ihn beseitigen, wie lange das Paket unterwegs ist, ist letztendlich nicht dein Problem. Laut Gesetzt müsste auch der VK dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird. Dh du könntest darauf bestehen, dass er vorbeikommt bzw. sich um Abholung kümmert...
 
So, der Händler hat mir per Mail bestätigt, das wenn ich Morgen das Paket aufgebe, mir keine Kosten enstehen werden, und alles in der Frist bleibt.
Somit denke ich, wird alles seinen Weg ohne Probleme gehen, da ich ja nun ein Bestätigung des ganzen habe.
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=742501#post742501]Schon seltsam, wenn der Händler nur Gewährleistung übernimmt und keine Garantie?![/quote]Warum?
Als Händler muss er doch 6 Monate Garantie geben, wenn er sie nicht explizit ausschließt? Oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du falsch, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die Gewährleistung aus der Sachmängelhaftung ist per §§ im BGB verbindlich vorgeschrieben.

Hanno
 
[quote='audino',index.php?page=Thread&postID=742629#post742629]Garantie gibt, wenn überhaupt nur der Hersteller[/quote]Quatsch. Garantie kann jeder[tm] geben.

Hanno
 
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