- Registriert
- 21 Juni 2009
- Beiträge
- 10.217
Hallo Leute!
Ich habe mal ne Frage/Geschichte, und zwar habe ich ein Gerät im Rahmen der Gewährleistung an einen Händler zurückgesendet.
Da das Gerät weit älter als 6 Monate ist, wurde ich auch schon an der Hotline auf die Beweislastumkehr hingewiesen. Dies habe ich zur Kenntnis genommen, und entsprechend der Empfehlung des Hotliners einfach ein Schreiben beigelegt, in dem ich ausgeführt habe, wieso ich der Meinung bin, dass der Mangel an dem Gerät schon bei Auslieferung bestand.
Des Weiteren habe ich einen Serviceantrag ausgefüllt und beigelegt, bei dem ich angekreuzt habe, dass ich außerhalb der Gewährleistung keinen (kostenpflichtigen) Kostenvoranschlag möchte (ja/nein Kästchen dazu waren direkt auf dem Formular vorhanden).
Nun habe ich heute ein Schreiben zurück bekommen, und voila - das Gerät wurde an einen externen Dienstleister versendet, der von mir genannte Fehler konnte nicht festgestellt werden, und die Festplatte ist defekt (die habe ich vor dem Versand selbstverständlich formatiert - scheinbar hat bei dem Reparaturdienstleister so etwas noch nie gesehen - jetzt bootet natürlich kein Windoof und daher ist die Festplatte hinüber...
) und muss kostenpflichtig ersetzt werden - natürlich ist auch ein Kostenvoranschlag des externen Dienstleisters dabei, und dieser will jetzt ~60€ als Pauschale um das Gerät unrepariert zurückzusenden (Reparatur, also Tausch der angeblich defekten Festplatte und kein Beheben des Fehlers, weswegen ich das Gerät überhaupt eingesendet habe, soll 185€ kosten - bei einem Gerät, das 300€ neu gekostet hat... die Festplatte ist übrigens eine 80GB 5400RPM 2,5" SATA Festplatte... ich sag nur LOL). Laut Schreiben
Tja, was machen? Ich habe natürlich direkt zurückgeschrieben, dass ich jegliche Kosten, die durch den externen Dienstleister entstanden sind, nicht tragen werde, und dass ich das Gerät sofort wieder haben möchte... aber garantiert gab's auf dem Serviceantrag wieder irgend etwas Kleingedrucktes, wo drin steht, dass das Ja/Nein Kästchen zum Kostenvoranschlag nur gilt, wenn zufällig gerade Schaltjahr ist oder so... Oder habe ich einfach etwas offensichtlich falsch gemacht?
Habt Ihr so etwas schon mal erlebt? Ist so eine Abzocke in Deutschland üblich? Bis jetzt hatte ich scheinbar was Reklamation angeht nur mit besonders gutmütigen Händlern zu tun (Amazon, Thomann usw.)... ich wusste gar nicht, dass es ausserhalb eBay noch solche Probleme geben kann - und das bei nem Riesenladen.![Frown :( :(](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f641.png)
Ich habe mal ne Frage/Geschichte, und zwar habe ich ein Gerät im Rahmen der Gewährleistung an einen Händler zurückgesendet.
Da das Gerät weit älter als 6 Monate ist, wurde ich auch schon an der Hotline auf die Beweislastumkehr hingewiesen. Dies habe ich zur Kenntnis genommen, und entsprechend der Empfehlung des Hotliners einfach ein Schreiben beigelegt, in dem ich ausgeführt habe, wieso ich der Meinung bin, dass der Mangel an dem Gerät schon bei Auslieferung bestand.
Des Weiteren habe ich einen Serviceantrag ausgefüllt und beigelegt, bei dem ich angekreuzt habe, dass ich außerhalb der Gewährleistung keinen (kostenpflichtigen) Kostenvoranschlag möchte (ja/nein Kästchen dazu waren direkt auf dem Formular vorhanden).
Nun habe ich heute ein Schreiben zurück bekommen, und voila - das Gerät wurde an einen externen Dienstleister versendet, der von mir genannte Fehler konnte nicht festgestellt werden, und die Festplatte ist defekt (die habe ich vor dem Versand selbstverständlich formatiert - scheinbar hat bei dem Reparaturdienstleister so etwas noch nie gesehen - jetzt bootet natürlich kein Windoof und daher ist die Festplatte hinüber...
![Roll eyes :rolleyes: :rolleyes:](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f644.png)
Tja, was machen? Ich habe natürlich direkt zurückgeschrieben, dass ich jegliche Kosten, die durch den externen Dienstleister entstanden sind, nicht tragen werde, und dass ich das Gerät sofort wieder haben möchte... aber garantiert gab's auf dem Serviceantrag wieder irgend etwas Kleingedrucktes, wo drin steht, dass das Ja/Nein Kästchen zum Kostenvoranschlag nur gilt, wenn zufällig gerade Schaltjahr ist oder so... Oder habe ich einfach etwas offensichtlich falsch gemacht?
Habt Ihr so etwas schon mal erlebt? Ist so eine Abzocke in Deutschland üblich? Bis jetzt hatte ich scheinbar was Reklamation angeht nur mit besonders gutmütigen Händlern zu tun (Amazon, Thomann usw.)... ich wusste gar nicht, dass es ausserhalb eBay noch solche Probleme geben kann - und das bei nem Riesenladen.
![Frown :( :(](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f641.png)