[gelöst] 13. + 14. Monatsgehalt

Schnitzel2k8

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2.344
Hallo Forum,

ich komme heute mal wieder mit einer etwas spezielleren Frage daher, deswegen auch WSNP :-)

Welche Vor- bzw. Nachteile hat es für einen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer 13 oder sogar 14 Monatsgehälter zu zahlen? Ausgangspunkt wäre natürlich das gleiche Jahresbruttogehalt, also die Summe X wird auf 12, 13 oder 14 Gehälter verteilt.

Bin gespannt auf eure Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Schnitzel,
also aus AN Sicht hat es eine gewisse "Zwangs-Sparfunktion". Ich empfinde das persönlich als ganz gut :). Steuerlich ist es bei mir kein Unterschied gewesen, vielleicht 10 Euro. Hauptsächlich ging es aber um Tarif vs. Außertarif Vertrag. Wie es aus AG Sicht ist, kann ich dir nicht genau sagen. Steuerlich wird es aber ebenso kaum viel Ausmachen.

VG Pep
 
Bei den Voraussetzungen unterm Strich gar keine Vor- oder Nachteile.
Sowohl Steuerlast (für den Arbeitnehmer) als auch
Sozialversicherungsbeiträge (für Arbeitnehmer und -geber) sind gleich,
Beiträge zu sonstigen lohnsummenabhängigen Versicherungen auch.
Interessant wird es, wenn es um geringfügige Beschäftigungen geht
(10 * 400 + 2 * 800 z.B.), da dort sonst die "Gleitzone" greift. Näheres
dazu kann Dir bestimmt ein Steuerberater erzählen.
Ebenfalls interessant ist der Vorbehalt der Freiwilligkeit, unter dem 13.
und 14. Monatsgehälter oft gezahlt werden. Hier kann der Arbeitgeber
die Zahlung relativ einfach einstellen wenn er die Fallstricke umgangen
hat. Dieses Thema hat die Arbeitsgerichte vor nicht allzu langer Zeit
häufiger beschäftigt.

Hanno
 
Bei den Voraussetzungen unterm Strich gar keine Vor- oder Nachteile.
Sowohl Steuerlast (für den Arbeitnehmer) als auch
Sozialversicherungsbeiträge (für Arbeitnehmer und -geber) sind gleich,
Beiträge zu sonstigen lohnsummenabhängigen Versicherungen auch.
Interessant wird es, wenn es um geringfügige Beschäftigungen geht
(10 * 400 + 2 * 800 z.B.), da dort sonst die "Gleitzone" greift. Näheres
dazu kann Dir bestimmt ein Steuerberater erzählen.
Ebenfalls interessant ist der Vorbehalt der Freiwilligkeit, unter dem 13.
und 14. Monatsgehälter oft gezahlt werden. Hier kann der Arbeitgeber
die Zahlung relativ einfach einstellen wenn er die Fallstricke umgangen
hat. Dieses Thema hat die Arbeitsgerichte vor nicht allzu langer Zeit
häufiger beschäftigt.

Hanno

--> 400 € Job --> böse Falle !!

wenn es "absehbar" ist, dass die 400 € Grenze überschritten wird, dann liegt von Anfang an keine geringfügige Beschäftigung (400 € Job) vor
-> wenn also z.B. lt. Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag die Zahlung von Urlaubs-/ Weihnachtsgeld geregelt ist, dann liegt kein 400 € Job mehr vor

die Sache mit der "erlaubten" zwei-maligen Überschreitung der 400 € Grenze gilt für "unvorhersehbare Fälle... NICHT für das bereits von Anfang an (tariflich bzw. arbeitsvertraglich) feststehene Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
im Zweifelsfall wird das durch die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch schon mal rückwirkend festgestellt (= der 400 € wird rückwirkend in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung "von Amts wegen" = durch den Prüfer der Rentenversicherung umgewandelt - mit allem was an Sozialversicherungsbeiträgen etc. daran hängt)
 
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