- Registriert
- 19 Feb. 2008
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Hallo zusammen,
ich bin leider in keinem Autoforum angemeldet, doch es gibt hier bestimmt ein paar Autonarren und hoffe somit auf Duldung des Threads. Das Thema bietet für meine Begriffe auch recht wenig Streitpotential
Zur Situation:
Meine Nachbarin (älteres Semester) hat sich vor ca. 9 Monaten ein gebrauchtes Auto gekauft. Heute stand nun die Durchsicht an, bei welcher auch verschiedene Mängel beseitigt werden sollten. Unter anderem auch die defekte Zentralverriegelung. Die Werkstatt wollte diesen Fehler aber nur gegen eine Zahlung von 90 Euro beheben.
Den genauen Fehler kenne ich leider nicht. Sollte der Fehler an einer leeren Batterie liegen (Verschleißteil), wäre mir eine Zahlung logisch. Aber natürlich keine 90 Euro. Sollte es nicht an der Batterie liegen, müsste der Fehler doch aber von der Gewährleistung abgedeckt sein, oder ist es möglich, dass solche Reparaturen im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden (den Vertrag kann ich im Moment leider nicht einsehen)?
Ich will mich ungern nur auf Basis meines Halbwissens mit der Werkstatt streiten![Big grin :D :D](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f600.png)
Danke für ein paar Tipps.
ich bin leider in keinem Autoforum angemeldet, doch es gibt hier bestimmt ein paar Autonarren und hoffe somit auf Duldung des Threads. Das Thema bietet für meine Begriffe auch recht wenig Streitpotential
![Wink ;) ;)](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f609.png)
Zur Situation:
Meine Nachbarin (älteres Semester) hat sich vor ca. 9 Monaten ein gebrauchtes Auto gekauft. Heute stand nun die Durchsicht an, bei welcher auch verschiedene Mängel beseitigt werden sollten. Unter anderem auch die defekte Zentralverriegelung. Die Werkstatt wollte diesen Fehler aber nur gegen eine Zahlung von 90 Euro beheben.
Den genauen Fehler kenne ich leider nicht. Sollte der Fehler an einer leeren Batterie liegen (Verschleißteil), wäre mir eine Zahlung logisch. Aber natürlich keine 90 Euro. Sollte es nicht an der Batterie liegen, müsste der Fehler doch aber von der Gewährleistung abgedeckt sein, oder ist es möglich, dass solche Reparaturen im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden (den Vertrag kann ich im Moment leider nicht einsehen)?
Ich will mich ungern nur auf Basis meines Halbwissens mit der Werkstatt streiten
![Big grin :D :D](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f600.png)
Danke für ein paar Tipps.