Gebrauchtwagen - Problem mit der Gewährleistung

nureinnarr

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19 Feb. 2008
Beiträge
648
Hallo zusammen,

ich bin leider in keinem Autoforum angemeldet, doch es gibt hier bestimmt ein paar Autonarren und hoffe somit auf Duldung des Threads. Das Thema bietet für meine Begriffe auch recht wenig Streitpotential ;)

Zur Situation:

Meine Nachbarin (älteres Semester) hat sich vor ca. 9 Monaten ein gebrauchtes Auto gekauft. Heute stand nun die Durchsicht an, bei welcher auch verschiedene Mängel beseitigt werden sollten. Unter anderem auch die defekte Zentralverriegelung. Die Werkstatt wollte diesen Fehler aber nur gegen eine Zahlung von 90 Euro beheben.
Den genauen Fehler kenne ich leider nicht. Sollte der Fehler an einer leeren Batterie liegen (Verschleißteil), wäre mir eine Zahlung logisch. Aber natürlich keine 90 Euro. Sollte es nicht an der Batterie liegen, müsste der Fehler doch aber von der Gewährleistung abgedeckt sein, oder ist es möglich, dass solche Reparaturen im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden (den Vertrag kann ich im Moment leider nicht einsehen)?
Ich will mich ungern nur auf Basis meines Halbwissens mit der Werkstatt streiten :D

Danke für ein paar Tipps.
 
Einfach mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ergoogeln ;)

PS: Ein Freund von mir hat einen Diesel PKW gekauft. Bewusst beim Händler, denn
da hat er ja Garantie. Nach Monat x ist der Turobolader des Diesel`s ins Nirwana. Er
zum Händler - er hat ja Garantie. nein - inzwischen hatte er Gewährleistung. Ergo - er
durfte den Turbo selber bezahlen.

Selbes Fallbeispiel bei einem Epson Multi Drucker bei mir. Zwölf Monate Garantie und
24 Monate Gewährleistung. Der Drucker ging nach 1 1/2 Jahren nicht mehr - und ich
kann nichts machen.

Das ist das alte "Lied" vom Thema Garantie und Gewährleistung. Das Internet ist voll
von dem Thema. Leider ist Gewährleistung alles Andere als Garantie ;)
 
Danke für die Ausführung, allerdings denke/dachte ich schon, dass ich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ;) oder lässt mein Eintrag vermuten, dass ich da was durcheinander Werfe? Mit ist auch die Beweisumkehrlast nach 6 Monaten geläufig. Irgendwie liest sich Dein Beitrag so, als wäre eine Gewährleistung absolut nichts Wert?
 
nureinnarr' schrieb:
Danke für die Ausführung, allerdings denke/dachte ich schon, dass ich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ;) oder lässt mein Eintrag vermuten, dass ich da was durcheinander Werfe? Mit ist auch die Beweisumkehrlast nach 6 Monaten geläufig. Irgendwie liest sich Dein Beitrag so, als wäre eine Gewährleistung absolut nichts Wert?
Eben - und der Kauf ist doch nun schon 9 Monate her. So steht es jedenfalls oben
in Deinem Posting.

Ja Gewährleistung ist für den A*** nach eben dem Ablauf der Beweispflicht bzw. deren
Umkehrung. Wenn die Frist vorbei ist und ich habe die Beweislast - ist man in den
Regel der "Depp". Denn wie willst Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf
da war? Gutachter? Wer bezahlt erst mal?

Googel 2`ter Treffer ;)
http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php#
 
Die ersten 6 Monate kannste fast alles außer Verschleiß auf Gewährleistung durchdrücken. Danach musst Du beweisen, dass der Defekt schon bei Übergabe bestand --> geht in der Regel nicht --> bekommst es nicht mehr durch.
 
Sollte es sich wider Erwarten doch um eine Gebrauchtwagengarantie handeln, ist (möglicherweise) je nach Tachostand eine Selbstbeteiligung vereinbart. Daher genau den Vertrag prüfen.
 
In aller Regel stellen die gewerblichen Verkäufer schon deshalb eine Gebrauchtwagengarantie aus, um eben die Garantiebedingungen klar abzugrenzen bzw. zu definieren von daher einfach einen Blick in die Unterlagen werfen....und ohne Kenntnis sondern nur mit Spekulationen was die jetzt gemacht oder nicht gemacht haben würde ich die 90 Euro jetzt auch nicht gleich so ins Reich der Abzocke oder unberechtigten Forderungen verbannen.
 
Hallo zusammen,

danke für Hinweise.
In die Unterlagen kann ich erst man Donnerstag einen Blick werfen. Mir ging es in erster Linie darum, ob so ein Fehler generell im Gewährleistungsraum (eben faktisch 6 Monate) behoben werden muss. Wenn dem so ist, weiß ich zumindest auf welcher Basis mit dem Händler verhandelt werden muss (zumal das Auto von einem "befreundeten" Nachbar verkauft wurde, welcher im dem Autohaus arbeitet).

Eine solche Gebrauchtwagengarantie besteht wohl auch, allerdings kann ich das Ganze wie gesagt erst am Donnerstag einsehen.

Habt erstmal Dank ;)
 
Bei 90€ würd ich da nicht groß Terz machen - außer ich hab ne Rechtsschutz.

Bei größeren Sachen lohnts sich immer mal nach gedrehten KM oder verschwiegenen Unfallschäden zu suchen und dem Händler die Karre wieder auf den Hof zu stellen...
 
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