Gebrauchtes T42 kaufen ?

Borusse12

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Hallo,

ich möchte mir von einem Online-Händler ein gebrauchtes T42 kaufen; 1 Jahr Händler-Garantie.

Was mich etwas zögern lässt ist das sog. Flexing Problem.

Da die gebrauchten T42 ja bestimmt schon 3-4 jahre im Umlauf waren, ist es dann überhaput noch möglich das Flexing auftritt ?
Oder hätte sich das schon innerhalb dieser Zeit bemerkbar machen müssen ?

Vielen Dank für Eure Meinung
 
Waren eher die T40/T41 Serie betroffen ?

Weniger die T42 ?

Würden große Händler wie z.B. Lapstore die Geräte überhaupt mit 1 Jahr Garantie anbieten, wenn dieser Fehler offensichtlich häufiger auftritt ?

Gruß
 
Die bieten keine 12 Monate Garantie sondern 12 Monate Gewährleistung...der Unterschied ist gravierend, weil der Käufer beweisen muss das zum Zeitpunkt des Kaufs der Mangel bereits vorgelegen hat.

Ergo ums mal mit einem krassen Beispiel darzustellen, wenn das Teil nicht bei der Inbetriebnahme sondern 1 Tag später kaputt geht habt ihr keinen Anspruch auf irgendwas...da könnt ihr nur auf Kulanz hoffen. Zudem gilt bei Gewährleistung die Beweislastumkehr, dass heisst der Käufer muss nachweisen das der Mangel bereits am Anfang vorgelegen hat.

Mein Rat: kauf dir ein T43 wenn du keine Lust auf flexing hast...auch das T42 ist betroffen.
 
Original von EddytheEagle
Die bieten keine 12 Monate Garantie sondern 12 Monate Gewährleistung...der Unterschied ist gravierend, weil der Käufer beweisen muss das zum Zeitpunkt des Kaufs der Mangel bereits vorgelegen hat.

es gibt auch Onlineshops, welche Geräte mit Garantie anbieten (Scharbert z.B.).
 
Lapstore bietet bei den T42 aus 12 Monate Lapstore Garantie - keine Gewährleistung
 
Original von EddytheEagle
Ergo ums mal mit einem krassen Beispiel darzustellen, wenn das Teil nicht bei der Inbetriebnahme sondern 1 Tag später kaputt geht habt ihr keinen Anspruch auf irgendwas...

Dann hast du Gewährleistung nicht verstanden, diese ist laut Gesetz bei Verkäufen von gewerblich vertriebenen Dingen vorgeschrieben...

Original von EddytheEagle
Zudem gilt bei Gewährleistung die Beweislastumkehr, dass heisst der Käufer muss nachweisen das der Mangel bereits am Anfang vorgelegen hat.
Die Beweislastumkehr gilt erst nach 6 Monaten. Die ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Defekt bereits beim Kauf bestand - wenn dem nicht so ist, muss der Verkäufer das nachweisen!
Und nach 6 Monaten wird genau dies umgekehrt, da musst du dann nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand was wohl teilweise sehr schwer sein wird...
 
Das was du beschreibst gilt für Neuware aber nicht für Gebrauchtwaren.

Die Beweislastumkehr ist übrigens der Übergang von Garantie auf Gewährleistung.

Das Ganze kannst du auch im Juraforumnachlesen: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=11869

Zu dem Thema ich hätte was nicht verstanden, sag ich mal nichts...aber höflich ist das nicht. Klugscheissern wenn man keine Ahnung hat ist übrigens besonders peinlich.
 
1. Seit 2002 gilt: Der Verkauf Gerätschaften hat auch eine Gewährleistung seitens des Verkäufers zur folge, die i.d.R. 2 Jahre beträgt. Bei gebrauchten Gegenständen kann dies auf ein Jahr verkürzt werden.
Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann.

2. Beweislastumkehr hat nichts mit Übergang zur Garantie zu tun!!

3. sagt der von dir gepostete Link genau das aus, was ich geschrieben habe bis auf die tatsache, dass dies angeblich nicht für gebrauchte Waren gilt. Das stimmt nämlich seit 2002 nicht mehr!!

Ein sehr interessanter Link zu diesem Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
 
1.bestreitet keiner
2.Zugegeben das stimmt so nur für Neuwaren.
3.Nein der Link sagt genau was ich gesagt habe, denn mein Bsp.:

Ergo ums mal mit einem krassen Beispiel darzustellen, wenn das Teil nicht bei der Inbetriebnahme sondern 1 Tag später kaputt geht habt ihr keinen Anspruch auf irgendwas...
Dann hast du Gewährleistung nicht verstanden, diese ist laut Gesetz bei Verkäufen von gewerblich vertriebenen Dingen vorgeschrieben...

stimmt genau, denn der Mangel muss bei der Gewährleistung im Gegensatz zur Garantie am Tag der Übergabe bereits vorliegen!!!
 
stimmt genau, denn der Mangel muss bei der Gewährleistung im Gegensatz zur Garantie am Tag der Übergabe bereits vorliegen!!!
Und da setzen die ersten 6 Monate nämlich an: es wird erstmal davon ausgegangen, dass wenn ein Mangel später vorliegt, dieser bereits vor Übergabe vorlag, auch wenn er nicht sofort zu erkennen war.

zu 1.: du hast es bestritten mit deinem Post:
Das was du beschreibst gilt für Neuware aber nicht für Gebrauchtwaren.

und zu 2: dies gilt auch für gebrauchte Güter. Stichwort: "Verbauchsgüterkauf" (siehe BGB)
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
 
Alter Schwede, bei manchen Formulierungen dreht sich einem der Magen um :D (nicht böse nehmen).

Da wir hier kein Rechtsberatungsforum sind, könnte man auch so antworten:

1. Flexing gerade bei der flachen Bauform der T4xer bekannt. Erst seit dem T43 wurde mit einer Art Stahlverstärkung Abhilfe geschaffen. Also ist das T42 definitiv betroffen. Die Häufigkeit ist eben die Zitterpartie, machen reden von Promillewerten andere von 10%, nachgewiesen ist nichts. Die T42 sind gute Geräte, keine Frage, allerdings haben sich T42 und T43 preislich einigermaßen angenährt, sodass man sich der Gefahr nicht hingeben muss. Doch muss man auch sehen, dass die Gebrauchthändler massenweise T4xer raushauen und teilweise mit umfangreichen Serviceversprechen, sodass nicht davon auszugehen ist, dass die Ausfallrate so hoch liegt ... das würde sich ansonsten nicht rechnen. Eine eindeutige Antwort gibt es hierzu übrigens nicht.

2. Zu der Sache mit der Gewährleistung und Garantie bleibt zu sagen, dass Du den Händler einfach konkret fragen kannst, am besten per E-Mail und diese dann abspeichern: "Wie sieht es aus, wenn mein bei Ihnen gekaufter T42 innerhalb von XX Monaten ein serientypisches Leiden wie Flexing bekommt?" Vielleicht hilft Dir die Antwort dann in Deiner Entscheidung schon weiter.
 
Wenn er nicht sofort zu erkennen war ist es ja auch ein verdeckter Mangel, dieser bestand dann aber auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe ist aber vorher nicht aufgefallen.
Dies zu beweisen obliegt dann aber in der Tat in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, da stimme ich dir zu.

Wenn aber wie in meinem Beispiel bei Inbetriebnahme alles okay ist und 1 Tage später etwas kaputt geht, hat der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung...denn die gilt nur für bis zur Übergabe...nichts anderes behaupte ich.
 
Wenn aber wie in meinem Beispiel bei Inbetriebnahme alles okay ist und 1 Tage später etwas kaputt geht, hat der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung...denn die gilt nur für bis zur Übergabe...nichts anderes behaupte ich.
Warum sollte das so sein?? Wenn das Gerät in den ersten 6 Monaten nicht mehr so funktioniert wie vereinbart hat der Verkäufer dir nachzuweisen, dass es nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt. Und das wird für Ihn mindestens genauso schwer, als wenn du dem Verkäufer nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Mangel schon bei Übergabe existierte...

Ich hab mich damit seit 8 Monaten auseinander gesetzt weil ein großes international vertretenes Unternehmen meint, mit seinen Kunden machen zu können, was es will und das wollten wir uns nicht bieten lassen! Man siehe und staune: der Prozess ist zu unseren Gunsten gegangen (Streitwert ca. 5000 €) und der Sachverhalt gleicht sich bis auf die Gerätschaften.
Glaub mir, ich weiß wovon ich rede!
 
Warum sollte ein Notebook nach einem Tag kaputtgehen, die Wahrscheinlichkeit ist nicht besonders hoch, und wie beschrieben habe ich ein extremes Beispiel gewählt...aber es kann eben passieren...aber darum gehts ja gar nicht.

Fakt ist nunmal dass der Mangel bei Übergabe vorhanden sein muss damit die Gewährleistung greift, das hat erstmal gar nichts mit Beweislastumkehr zu tun. Geht das Gerät nach 1 Tag kaputt greift keine Gewährleistung...wenn du das bestreiten willst bitte, ändert aber nichts an den Tatsachen. Wenn du dich damit auch nur 8h und nicht 8 Monate auseinandergesetzt hast solltest du das wissen. Ich bin weissgott kein Experte aber es stimmt dennoch zu 100% das wird dir auch jeder Anwalt und viele Laien bestätigen können.

Kann der Händler jedoch nicht nachweissen dass das Gerät bei Übergabe einwandfrei war, dann wird er wegen der Beweislastumkehr dennoch Gewährleistungspflichtig...aber erst dann.
 
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