gebrauchtes laptop im forum gekauft, kam defekt an,der verkäufer will es nicht zurück nehmen??

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jbl

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gebrauchtes laptop im forum gekauft, kam defekt an,der verkäufer will es nicht zurück nehmen??

hallo,

habe von einem forenmitglied ein gebrauchtes laptop gekauft, es kam vorgestern an, verpackt war es in einer kleinen pampers-schachtel , ausgelegt mit zeitungen.

es hatte kaum platz darin, deswegen hatte es der verkäufer schräg in die schachtel gestellt, die polsterung war dadurch miserabel.

äusserlich sah man an der verpackung nichts, als ich es auspackte sah ich das das dvd-laufwerk offen stand und ein diplayhaken ausgerissen war.

beim einschalten dachte ich zuerst es funktioniert, wollte einen noch fehlenden treiber über meinen usb-stick installieren, er wurde aber auf beiden ports nicht erkannt.

darauf steckte ich eine usb maus an, diese wurde ebenfalls nicht erkannt.

so wie es aussieht sind die usb anschlüsse auch defekt.

kurzum, habe dem verkäufer umgehend eine mail gesendet, er will das gerät nicht retour nehmen.

wie seht ihr die sache?

grüße

jürgen
 
irgendwie kommt mir das so vor als häufen sich in letzter zeit solche fälle.

X( :(
 
Hat er es bei dhl als Paket verschickt?
Pakete sind bis 500 Euro Warenwert versichert.

Siehe hier:http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=3001065
"Mit dem DHL PAKET können Sie Pakete innerhalb Deutschland bis 31,5 Kilogramm versenden. In der Regel kommen die Pakete bereits am nächsten Werktag beim Empfänger an. Eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung bis zu 500 Euro und
Sendungsverfolgung sind inklusive."


Ansonsten ist das hier zur Regelung interessant, es geht zwar um einen Ebay deal, aber der Sachverhalt liegt ähnlich:
http://www.dslr-forum.de/archive/index.php/t-73972.html
"Ich nehme mal an du hast von einem Privaten gekauft und gebraucht. In der Regel wird dabei jegliche Gewährleistung ausgeschlossen was rechtlich möglich und auch nachvollziehbar ist. Hat er dir das Gerät jedoch nicht als defektes verkauft, so kann der Vorrang der Nacherfüllung nicht durch den Ausschluss der Gewährleistung abgedungen werden. Die Lieferung mangelhafter Ware stellt auch bei Gebrauchtwarenkauf eine teilweise Nichterfüllung da. Was für dich bedeutet, dass du von ihm Nacherfüllung in Form der Neulieferung oder Nachbesserung verlangen kannst. Das Wahlrecht liegt bei dir. Neulieferung wird er jedoch sicherlich ablehnen. Insofern bleibt dir zu raten auf die Nachbesserung zu wählen. Dafür ist es notwendig das du ihm eine angemessene Frist setzt. Wobei der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung zu tragen hat, insbesondere Transportkosten. Der Verkäufer kann sich jedoch auf sogenannte wirtschaftliche Unmöglichkeit der Nachbesserung berufen. Wenn er von vornherein jegliche Nachbesserung ablehnt kannst du auch ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktretten. Die Leistungen sind dann jeweils Zug um Zug zurückzugewähren. Falls er die Nacherfüllung nicht verweigert musst du zunächst die Frist verstreichen lassen um zum Rücktritt berechtigt zu sein. Weiterhin muss der Mangel erheblich sein, was nach deinen Schilderungen der Fall sein dürfte. Die Nachweispflicht das der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergang schon bestand liegt bei dir."


Wenn Du dich jetzt wunderst wo ich das herzaubere, ich habe momentan ein ähnliches Problem mit einem Ebay deal.
 
Unsachgemäße Verpackung -> Lieferdienst würde sich zurecht quer stellen -> Verkäufer in der Pflicht Ersatz zu liefern oder Rückabwicklung zu bezahlen.

Was ist denn hier im Marktplatz los?!

Gruß,
sebi
 
Hinfahren, was auf die Umme geben und zurück fahren.

Ne mal im Ernst, könnt ihr sowas nicht zuerst per Telefon,PN oder E-Mail klären??

Ansonsten, alles schön sauber mit Fotos dokumentieren.

Dem VK einen netten Brief schreiben mit Fristsetzung und ihn auffordern das NB wieder zurück zunehmen.

Sollte das alles nicht wirken, würde ich pers. einen RA einschalten und den gewähren lassen.

Nobby
 
das problem ist, das dass auch mit anwalt meistens zu nichts führt. jetzt mal ehrlich, regelt es über die versicherung des zustellers ab - das ist für beide seiten okay. wobei der verkäufer das nb eigentlich zurücknehmen müsste. nur wenn er sich quer stellt, kannst du halt wenig tun. :/
 
[quote='Nobby',index.php?page=Thread&postID=574162#post574162]
Ne mal im Ernst, könnt ihr sowas nicht zuerst per Telefon,PN oder E-Mail klären??
Nobby[/quote]

Das Problem ist doch, dass die Leute, die ein NB nicht ordentlich verpacken oder sowieso direkte Ware verschicken auch diejenigen sind, mit denen man sowas später nicht vernünftig klären kann.

Stefan
 
[quote='msiraider',index.php?page=Thread&postID=574163#post574163]regelt es über die versicherung des zustellers ab - das ist für beide seiten okay.[/quote]
Gar nicht so einfach ...[quote='s3bi',index.php?page=Thread&postID=574160#post574160]Unsachgemäße Verpackung -> Lieferdienst würde sich zurecht quer stellen[/quote]
 
[quote='msiraider',index.php?page=Thread&postID=574163#post574163]das problem ist, das dass auch mit anwalt meistens zu nichts führt. jetzt mal ehrlich, regelt es über die versicherung des zustellers ab - das ist für beide seiten okay. wobei der verkäufer das nb eigentlich zurücknehmen müsste. nur wenn er sich quer stellt, kannst du halt wenig tun. :/[/quote]

Was hat der Zusteller damit zutun, das NB ist und wurde unsachgemäss verpackt, so wie es der Käufer beschrieben hat.
Nobby
 
Vor allem wendet euch bitte bei solchen Sachen zunächst an einen der Moderatoren. Wir wollen uns zwar grundsätzlich beim Marktplatz raushalten, können aber im Zweifel vermittelnd tätig werden und haben - wenn uns etwas nicht koscher vorkommt - die Möglichkeit, jemandem vom Marktplatz auszuschließen, damit nicht noch jemand reinfällt.

Öffentliche Anklagen bringen aber meistens nicht das gewünschte Ergebnis. Darum: Thread zu!

hajowito
 
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