Gebrauchte Festplatte gekauft, wer bekommt Ersatz?

AliBaba1

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12 Mai 2009
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513
Hallo,
habe ein ziemlich nerviges Problem.
Vor einiger Zeit habe ich hier im Forum von einem User eine SSD Festplatte gekauft. So weit so gut...diese SSD hatte noch Garantie, und nachdem einige Fehermeldungen aufgetreten waren, habe ich das bei Comtech reklamiert und ca. 2 - 3 Monate auf eine Antwort gewartet.
Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich erfahren, dass der urspruengliche Kaeufer (also nicht der Forum-User) eine komplette Erstattung des Preises erhalten hat.

Die Email-Adresse des urspruenglichen Kaeufer habe ich dann vom Forum-User erhalten und dem bereits 100000000-mal geschrieben...doch dieser **** meldet sich einfach nicht...
ich sitze nun auf meine Kosten...habe keine SSD...nichts...

meine Frage ist...wie sieht die Situation rechtlich aus?
Obwohl Comtech ein Vertrag mit dem urspruenglichen Kaeufer hatte, hat er die SSD weiterverkauft. Kann ich die Erstattung von ihm zurueckerstatten?
ich habe ca. 120 Euro bezahlt und der urspruengliche Kaeufer hat ca. 260 Euro rueckerstattet bekommen...

Was kann ich jetzt tun?:(
 
ich will ja nicht meckern, aber du hast doch mit der SSD sicher ne Rechnung bekommen oder? Warum hast du Tomtech nicht gesagt, dass du jetzt Besitzer der SSD bist?
 
Schwierige Situation. Versuch den VK mal auf anderem Wege zu kontaktieren (Telefon!), da lässt sich das meist schneller klären.

Wieso Comtech einfach dem Käufer Geld überweist obwohl du die Sache denen geschickt hast ist auch so eine Frage und ob du Ansprüche ggü. Comtech hast, wäre auch zu klären. Ich mein es kann dir ja egal sein was die hintenrum veranstalten - du hast denen die SSD geschickt, sie haben damit wohl anerkannt dass die Gewährleistungansprüche vom Käufer auf dich übergegangen sind, wenn sie daraufhin tätig wurden. Ist allerdings nur Laienwissen, sowas muss ein Anwalt klären ;)
 
Ich habe Comtech ja extra gesagt, dass die Ersatz-SSD an meine Adresse verschickt werden soll.
Es gab gar keinen Email-Benachrichtigung, gar nichts...erst nach einiger Zeit haben die mir gesagt, dass das Geld bereits zurückerstattet worden sei.Zuvor habe ich mich mehrmals bei denen gemeldet um über den Bearbeitungsstand bescheid zu wissen. :(
 
Helfen kann ich dir nicht - aber mein Mitgefühl hast du. Das ist ein ziemliches Stück was die sich da geleistet haben :S
 
Ich weis jetzt zwar nicht, wie das in diesem Fall aussieht, aber manche Firmen geben nur dem Erstkäufer Garantie bzw Gewährlleistung.Der Zweitbesitzer geht dann leer aus.Sollte man aber im Kleingedruckten nachlesen können.
 
Der Erstkäufer hat einen Vertrag mit Comtech geschlossen in dem Gewährleistung enthalten ist. Beim Verkäuf vom Erstkäufer an den Zweitkäufer ist ein anderer Vertrag zustandegekommen in dem der Erstkäufer dem Zweitkäufer gewährleistet. Der Zweitkäufer hat keinen Vertrag mit Comtech geschlossen. Comtech hat da korrekt gehandelt. Der Erstkäufer allerdings nicht.
 
Trotzdem kann Comtech nicht einfach ohne jede Rückmeldung irgendwelche Gutschriften veranlassen, wenn die Platte von jemand anderem eingeschickt wird. Ich würde denen mal nachhaltig auf die Füße treten und auf Rückgabe der von dir eingeschickten defekten Platte bestehen. Mal sehen, wie die darauf reagieren.
 
Zwischen Alibaba und Comtech besteht kein Vertrag. Warum sollte Comtech sich um Alibaba's Probleme kümmern?

Ansprechpartner für Forderungen ist der Forumsuser, der an Alibaba verkauft hat, der wiederum hat Ansprüche an "seinen" Verkäufer. Der wiederum ist durch den Ersatz durch Comtech an ihn in die Lage versetzt, selber wiederum Ersatz zu leisten- allerdings ist die Frage in welcher Höhe- der ursprüngliche Kaufpreis bei Comtech oder der Kaufpreis beim Wiederverkauf? Der Kunde von Comtech würde jetzt dem Forumuser gewährleisten, der Forumuser Alibaba.

Comtechs Verhalten scheint mir hier total korrekt zu sein. Sie haben eine Platte verkauft und nach Reklamation den Kaufpreis dem Käufer ersetzt. Alles andere sind Probleme zwischen dem Käufer und dessen Käufer und dem Käufer des Käufer's, die die drei dann schon unter sich lösen müssen. Ich weiss, dass es gang und gebe ist, das man vermeintlich die Garantie und Gewährleistungsansprüche zum Bestandteil von Gebrauchtverkäufen macht. In der Praxis funktioniert das nicht immer, wie man hier sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischen Alibaba und Comtech besteht kein Vertrag....

Doch, er hat Comtech eine defekte SSD zu treuen Händen zugeschickt. Die können damit doch nicht einfach machen was sie wollen! Sie hätten in dem Fall die Gewährleistung ablehnen müssen, wenn die nur für den Erstkäufer gilt und ihm das Teil zurückschicken müssen. Vermutlich hat dort jemand gepennt und nur die Originalrechnung berücksichtigt. So einfach kommt Comtech m.E. hier nicht raus.

Was hier natürlich nicht klar ist, mit welchem Begleitschreiben die Platte eingeschickt wurde, sollte der Eigentumswechsel nicht klar daraus hervorgehen, wäre das natürlich ungünstig.
 
Doch, er hat Comtech eine defekte SSD zu treuen Händen zugeschickt.

Das kann man so sehen, stimmt. Möchte Alibaba die defekte SSD von Comtech zurückhaben? Das wäre sein Anspruch gegenüber Comtech, wobei die Versandkosten m.A. nach er bezahlen müsste, Comtech hat nicht um Zusendung gebeten, sie sind die falschen Adressaten gewesen... Alibabas Anspruch ist gegenüber dem Forenuser geltend zu machen, von dem er kaufte- falls der nicht den Gewährleistungsauschluss erklärt hat. Der wiederum kann seinen Verkäufer in die Pflicht nehmen, allerdings berührt das nicht Alibabas Anspruch ihm gegenüber.
 
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