- Registriert
- 16 Aug. 2007
- Beiträge
- 36
Hallo miteinander,
ich habe ein Problem: Ich habe vor gut 10 Monaten bei einem Händler ein T60p (2007-93G) gekauft und dabei eine einjährige Händlergarantie erworben. Vor drei Wochen ist das Notebook kaputt gegangen, es gab nur noch einige Beeps von sich, welche laut IBM-Beschreibung aussagen, dass RAM, Video oder Mainboard kaputt sind. RAM scheidet aus, habe ich selbst getestet (den RAM in ein anderes Notebook eingebaut, wo er tadellos lief). Es ist nun scheinbar wohl das Mainboard kaputt.
Nun stellt sich der Händler gewissermaßen quer, und sagt, er könne die Reparatur nicht ausführen, weil sie kein Ersatz-Notebook beschaffen können. Er hat mir als Ersatz angeboten, ein T60 zu nehmen, was sie wohl im Laufe der Woche reinbekommen würden. Das will ich aber nicht haben (wegen des UXGA-Flexview-Displays, auf das ich nicht verzichten möchte).
Scheinbar sind sie nicht bereit, auf "konventionellem" Wege ein neues Mainboard oder ein Ersatzgerät zu beschaffen. Ein identisches Notebook gäbe es gerade von Luxnote bei Ebay für 888,- Euro, das Mainboard (41W1370) gibt es direkt bei IBM für 643,- Euro, oder bei anderen Ersatzteilhändlern für so 300,- Euro.
Ich wäre auch mit der Auszahlung eines Entschädigungsbetrages einverstanden, von dem ich mir dann ein anderes Notebook kaufe. Aber dann würde ich auch den entsprechenden Marktwert haben wollen, wozu der Händler glaube ich nicht bereit sein wird.
Was meint Ihr, wie sollte ich vorgehen? Welche Rechte habe ich?
ich habe ein Problem: Ich habe vor gut 10 Monaten bei einem Händler ein T60p (2007-93G) gekauft und dabei eine einjährige Händlergarantie erworben. Vor drei Wochen ist das Notebook kaputt gegangen, es gab nur noch einige Beeps von sich, welche laut IBM-Beschreibung aussagen, dass RAM, Video oder Mainboard kaputt sind. RAM scheidet aus, habe ich selbst getestet (den RAM in ein anderes Notebook eingebaut, wo er tadellos lief). Es ist nun scheinbar wohl das Mainboard kaputt.
Nun stellt sich der Händler gewissermaßen quer, und sagt, er könne die Reparatur nicht ausführen, weil sie kein Ersatz-Notebook beschaffen können. Er hat mir als Ersatz angeboten, ein T60 zu nehmen, was sie wohl im Laufe der Woche reinbekommen würden. Das will ich aber nicht haben (wegen des UXGA-Flexview-Displays, auf das ich nicht verzichten möchte).
Scheinbar sind sie nicht bereit, auf "konventionellem" Wege ein neues Mainboard oder ein Ersatzgerät zu beschaffen. Ein identisches Notebook gäbe es gerade von Luxnote bei Ebay für 888,- Euro, das Mainboard (41W1370) gibt es direkt bei IBM für 643,- Euro, oder bei anderen Ersatzteilhändlern für so 300,- Euro.
Ich wäre auch mit der Auszahlung eines Entschädigungsbetrages einverstanden, von dem ich mir dann ein anderes Notebook kaufe. Aber dann würde ich auch den entsprechenden Marktwert haben wollen, wozu der Händler glaube ich nicht bereit sein wird.
Was meint Ihr, wie sollte ich vorgehen? Welche Rechte habe ich?