T480/s Garantiefrage vor T480 Kauf

Boonzoo

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Ich habe vor bei einem kleinen Second Hand Geschäft für Elektronikartikel ein neues noch Verpacktes T480 zu kaufen,laut Seriennummer hat es noch etwas mehr als 1 Jahr Garantie.Der Verkäufer meinte,er würde mir eine Quittung ohne MwSt ausstellen womit die Garantie erst ab Kaufdatum neu Starten würde.
Ist das Wahr,kann ich damit die Garantie auf das Kaufdatum setzen lassen oder funktioniert das nur mit einer richtigen Rechnung von einem Lenovo Partner?

Vielen dank
 
Ich bin mir recht sicher das eine Quittung nicht anerkannt werden würde.
Lenovo hält sich im Grund das recht vor Garantie nur an den Erstkäufer zu geben. Das wird aber quasi nicht ausgeschöpft sofern Garantie via Seriennummer gedeckt ist.
Ich würde dann aber abraten was an dem Status zu ändern.
 
Man kann das Startdatum schon bei Lenovo anpassen lassen. - Im konkreten Fall weiß ich nicht ob das ginge.
 
Exakt, aber eben nur mit einer Rechnung (und offiziell nur als Erstkäufer bzw. Garantieanspruch nur als Erstkäufer)
 
Ich hatte schon mal das Garantiedatum bei Lenovo nachträglich per Rechnung ändern lassen da war es eben eine richtige Rechnung und keine Quittung.Es gibt ja extra eine Seite dafür wo die Rechnung hochgeladen werden kann.Naja,ich versuche es mal,mehr wie Nein sagen können sie ja nicht.Danke euch!
 
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Gibt es dazu auch eine Quelle @KNARZ? Ich meinte bisher, dass die Garantie nur bei gewerblichen Händlern mal wiederrufen wurde. Privatverkauf/offizielle Händler hatten das Problem nie, da die Garantie an die Seriennummer gebunden ist?

@Topic: Bei Neukauf wäre es möglich, das Garantiedatum anzupassen (dann aber vmtl. nur bei offiziellen Händlern). Bei gebrauchten ist das definitiv nicht machbar. Abgesehen davon finde ich es seltsam, dass ein Händler eine Rechnung mit ohne Mwst raus geben könnte (da er ja diese Steuer zahlen muss).
 
@Aiphaton

Kleingewerbende bis 17.500€ Jahresumsatz müssen keine Umsatzsteuer bezahlen,die können eine Rechnung ohne MwSt. Schreiben.Die gibt es auch zu Genüge bei eBay.
Und doch das Umschreiben ging bei mir auch bei einem Gebrauchten,das hatte ich damals bei NBWN gekauft.
 
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Ohne MwSt ist kein Problem sofern es halt ein Privatkauf ist (oder Kleinunternehmer oder whatever). Eine Quittung bedeutet ja nur das etwas bezahlt hat.
Die Quelle ist ein 20min telefonat vor ca. 1-2 Jahren mit dem Lenovo Support der mich angepampt hat und meinte das ich nicht nochmal oder in Zukunft erwähnen sollte dass, das Gerät gebraucht gekauft wurde was ich gerade in die Garantie schicken wollte.
Das Garantiedatum anzupassen ergibt nur ales Erstkäufer Sinn, sowie auch nur dann wenn die Garantie vom Werk früher als Rechnungsdatum datiert ist. (sonst verliert man quasi einfach Tage)
Mein Geräte wurde damals z.B. Rückdatiert weil ich Garantieerweiterungen gekauft hatte. D.h. die Werksgarantie ging eigentlich länger als mit der eingereichten Rechnung. Lenovo geht halt von 2-3-4 Monaten lagern aus.

Ich würde in diesem konkreten Fall es also vollständig lassen mit Lenovo in Kontakt zu treten und beim Garantiefall einfach nur die Seriennummer angeben.
Und mehr als "Nein" sagen geht (rein theoretisch) halt schon. Man könnte Sie ja entziehen wenn die sich auf das Erstkäufer Ding berufen.

Ich gebe nur das wieder was man mir damals beim direkten Support gesagt hat. Wenn der Typ mich nur verunsichern wollte oder nur BS erzählt hat dann löscht meine Infos bitte aus dem Kopf (und ich dann hier).
Er kam mir aber halbwegs Kompetent vor. Ich habe aber dazu auch mal (nicht intensiv) recherchiert gehabt und glaube ich nichts derartiges in irgendwelchen AGBs gefunden.
 
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Meine Frage war eigentlich ganz sinnvoll deswegen weil Lenovo gerade ein paar wenige alte Modelle aus 2018 neu auflegt. jene kosten auch nur um die 1000 € und sind dann eben neu mit 36 Monaten Garantie...
 
Mit Erstkäufer ist mir völlig neu.

Beim T500 mußte ich nur eine email schreiben, die Rechnung wollte Lenovo damals gar nicht haben ... (Produktionsdatum / Kaufdatum recht nah).

Bein genanten T480 liegen Produktions- und Kaufdatum natürlich ev. weiter auseinander.

Mit der Seriennummer den Garantiestatus checken und sich überlegen ob der Preis bei der Garantiedaer i.O. wäre.

Gewährleistung hättest du ja auch noch - Garantieerweiterung hinzukaufen ...
 
Kleiner Vorschlag: Vielleicht fragt einfach mal jemand von euch nochmal nach was die Situation mit Gebrauchtgeräten und Garantie (Umschreiben / Verlängern / Neu laufen lassen) betrifft wenn man eh in einem anderen Gespräch mit einem Support Mitarbeiter ist.
Dann gibt es im Zweifel nicht nur meine Einzelmeinung bzw. Info dazu.
 
Ach ich hoffe ich muß bei Lenovo nicht so schnell anrufen. Klopf auf Holz.
 
Ich gehe davon aus, dass die Änderung des Garantiestarts auf den Kaufzeitpunkt des Gebrauchtgerätes einfach "Glück" war. Das ist sicher nicht im Geringsten im Interesse von Lenovo. Daher wird es auch sehr schwierig/unmöglich, das bei einem als Gebrauchtgerät verkauftem Gerät sein (wie beim TO im Start). Wenn es kein offizieller Reseller ist, kann es dir ggf. auch passieren, dass die Garantie ganz aberkannt wird.

@Mwst-Zeugs: Ok, das wusste ich nicht. Dann ist aber der Händler derart klein, dass er sicher kein offizieller Reseller ist und es fraglich sein wird, ob Lenovo überhaupt Rechnungen von ihm anerkennt. Wir sollten nicht vergessen, dass Garantie etwas freiwilliges ist.

@KNARZ: Spannend. Das wäre sicherlich mal sinnvoll, das zu verifizieren. Ging es dabei dezidiert um die Garantienutzung selbst oder um die Anpassung der Garantie?
 
Hi, auch ein Second Hand Shop, sollte in der Lage sein, eine ordentliche Rechnung zu erstellen.

Wichtig ist nur, das die genaue Typenbezeichnung auch die SN in der Rechnung auftauchen.

Ich war selber 4 Jahre lang Kleinunternehmer und meine Kunden haben immer eine Rechnung ohne Ausweisung der MWST(Differenzbesteuerung) erhalten.

Zudem muss der Second Hand Shop auch noch 12Monate Gewährleistung geben.

Norbert
 
Das ist soweit klar - aber eine Anpassung ist dann doch trotzdem nicht möglich, oder?
 
Ich glaube der Händler müsste 6 Monate Gewährleistung geben. - Weiß ich jetzt aber auch nicht wirklich genau.
Wenn es wirklich Neu und mit Siegel ist würde ich es ggf. probieren das Datum anzupassen. Andernfalls aber nicht. Weitere Sachen wie Lenovo ggf. arbeitet oder ob das Gerät ggf. als (zuvor bereits) verkauft hinterlegt ist, wäre von meiner Seite viel zu spekulativ, daher spar ich mir das. Im Zweifel mehrer Bilder der OVP und dem Label an der Seite mit Siegel usw. mit der entsprechenden Rechnung (die die Matching Seriennummer enthält) machen.

@Aip
Der Konkrete Fall bei mir von dem ich spreche betraf einen Boardwechsel und hatte nichts weiter mit Änderungen oder Umschreibungen der Garantie zu tun.
Ich meinte nur ich hab den gebraucht gekauft und da kam dann das geschilderte Statement zustande.
 
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  • ok1.de
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  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

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