Garantiefrage: Lenovo erstattet Kaufbetrag an Händler, was erhalte ich vom Händler?

zakazak

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25 Mai 2013
Beiträge
30
Hallo zusammen,

aufgrund eines Garantiefalls kann ich mein Thinkpad an Lenovo retournieren. Lenovo würde den Kaufbetrag dann an den Händler rückerstatten.

Erhalte ich danach den Betrag vom Händler erstattet? Oder kann dieser den Betrag als "Guthaben" bei sich behalten? Steht mir hier rechtlich irgendetwas zu?

Danke!
 
Erstattung heißt Erstattung und nicht Gutschrift.
Just my 5 Cent
 
Könnte der Händler jedoch für die Nutzungsdauer einen Betrag von der Erstattungssumme abziehen?

Wäre allerdings auch nicht fair wenn der Händler die volle Summe von Lenovo erhält.
 
Du willst ja auch nicht nur die Summe, die der Händler von Lenovo erhält ;-)
Aber ich würde erstmal abwarten, was der Händler sagt.
Wie meinst du "ich will auch nicht nur die Summe die der händler erhält"? Doch genau die, oder ggf. diese Summe als Guthaben für einen Neukauf eines ThinkPad im Shop des händlers.

Bisher keine Rückmeldung vom Händler :/
 
Wie meinst du "ich will auch nicht nur die Summe die der händler erhält"? Doch genau die, oder
Lassen wir die Steuern mal aus der Rechnung raus:
Angenommen, der Händler hat das Gerät selbst für 900,- eingekauft (beim Distributor oder bei Lenovo direkt) und Dir für 1000,- verkauft. Welchen Betrag wird der Händler jetzt wohl erstattet bekommen? Du willst also jetzt 900,- ? Ich würde den Betrag haben wollen, den ich beim ursprünglichen Kauf bezahlt habe.
 
Hej,

sollte der Händler nicht den Wert erstatten den Du bezahlt hast wendete ich mich an deiner Stelle noch einmal direkt an Lenovo.
Wie viel Zeit ist denn inzwischen vergangen nach der Erstattung von Lenovo an den Händler?

Ich finde auch die Vorgehensweise ungewöhnlich, normal wäre es doch das Gerät zum Händler zurück zu geben und der muss sich dann um den weiteren Ablauf kümmern und sich mit Lenovo einigen.
Soweit mir bisher bekannt hat ein Verkäufer ein Recht auf 2-malige (?) Nachbesserung oder einen Tausch gegen ein anderes baugleiches Gerät in einer bestimmten Frist.

Zum Thema Wertminderung/Abzug, wie lange war das Gerät bei dir im Gebrauch bevor Du einen Mangel reklamiert hast?
Und war es Versandhandel oder Kauf in einem Ladengeschäft? Auch da gelten wieder andre Regel.
Und wenn gar nichts mehr geht, Verbraucherzentrale oder falls Rechtsschutz einen Anwalt. Je nach Neupreis des Gerätes muss man abwägen.

Wünsch viel Erfolg.
 
Garantie ist keine Gewährleistung und damit erstmal keine Händlersache. Von daher ist die Retournierung an Lenovo mitnichten ungewöhnlich.
Ansonsten: abwarten. Vor 12 Stunden schreibt der TE, dass er das Gerät retournieren kann (es also nicht nicht getan hat) und Lenovo den Kaufpreis an den Händler erstatten würde (bis daheim wird es ja schon mindestens 2 Tage Postweg und Eingangskontrolle brauchen). Da ist es doch etwas früh zum Anwalt zu rennen.
Korrekte Möglichkeiten wären meines Wissens und je nach Alter des Gerätes (wäre es unter 12 Monate alt würdest du doch die Gewährleistung in Anspruch nehmen, oder?):
Händler schickt dir ein neues Gerät mit identischen Specs oder er zahlt dir den Kaufpreis zurück.
 
Ich finde auch die Vorgehensweise ungewöhnlich, normal wäre es doch das Gerät zum Händler zurück zu geben und der muss sich dann um den weiteren Ablauf kümmern und sich mit Lenovo einigen.
Da wir die Umstände nicht kennen, ist es reine Spekulation.
Wir wissen nur, dass ein Garantiefall vorlag. Wenn ein Nutzungsentgelt abgezogen wird, dürfte dies auch seitens Lenovo kommuniziert werden.
Eine Diskussion im Forum über dieses Thema bringt daher nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lassen wir die Steuern mal aus der Rechnung raus:
Angenommen, der Händler hat das Gerät selbst für 900,- eingekauft (beim Distributor oder bei Lenovo direkt) und Dir für 1000,- verkauft. Welchen Betrag wird der Händler jetzt wohl erstattet bekommen? Du willst also jetzt 900,- ? Ich würde den Betrag haben wollen, den ich beim ursprünglichen Kauf bezahlt habe.
Es könnte ja aber auch anders herum sein. Er hat 500.- bezahlt, hätte nun aber gerne die 1000.- die Lenovo erstattet ;-)
 
Ich sehe hier eher den Gewährleistungsfall mit dem Händler, bei dem der Händler zwecks Nachbesserung die Herstellergarantie in Anspruch nahm. Für den Kunden läuft es also auf Wandlung/Erstattung des Kaufpreises raus. Was der Händler mit dem Hersteller verhackstückt ändert imho nichts an den gesetzlichen Rechten des Kunden gegenüber dem Händler.
 
Bitte lest den ersten Satz genau und bis zum Ende.
Wenn Lenovo zur Erstattung bereit ist, wurde der Fall Lenovo-intern eskaliert und ein höherer Supportlevel hat die Erstattung bewilligt.

Alles andere ist eine Spekulation, zumal es hier um Garantie und nicht um Gewährleistung geht.
 
Bitte lest den ersten Satz genau und bis zum Ende.
Wenn Lenovo zur Erstattung bereit ist, wurde der Fall Lenovo-intern eskaliert und ein höherer Supportlevel hat die Erstattung bewilligt.

Alles andere ist eine Spekulation, zumal es hier um Garantie und nicht um Gewährleistung geht.
Danke - genau das.

Garantie und nicht Gewährleistung. Garantie über Lenovo per Ticketerstellung in Lenovo Vantage. Daher ging jeder Reparatur (und auch der jetzige Fall) am Händler vorbei und direkt über Lenovo. Die Garantie ist ja auch eine Garantie mit Lenovo.

Ich will hier nichts übles treiben sondern nur die Sicherheit, dass ich das vom Händler bekomme, was der Händler von Lenovo bekommt weil Lenovo scheinbar den Weg so gehen muss.
 
... Der Händler sollte wohl erstatten oder das Angebot eines adäquaten Ersatzgerätes unterbreiten, gleich- oder höherwertig.

Interessant wird nun das Gebaren des Händlers.
MMn ist der trotz Garantie nicht unbedingt raus.
Weiß aber nicht was tiefer greift, die gesetzliche Gewährleistung oder die Garantie.
 
Leut... Mit Ruhe und Gemütlichkeit.......

Gebt dem Händler doch einfach nen bissel Handlungsspielraum, dann kann man immer noch überlegen ob die Abwickjung in Ordnung war oder man noch weiteres zu bemängeln hat.
 
Daher ging jeder Reparatur (und auch der jetzige Fall) am Händler vorbei und direkt über Lenovo.
Wenn das so ist (ich hatte deinen 1. Post ursprünglich anders verstanden), dann ist die Frage, wie plötzlich bei der Erstattung der Händler ins Spiel kommt. Vielleicht kennt er den Ablauf auch nicht und versucht gerade das mit Lenovo zu klären.

Ich bin gespannt wie's ausgeht und drücke dir die Daumen.
 
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