Garantiedauer ab Kaufdatum?

brummeli

Member
Themenstarter
Registriert
14 Sep. 2008
Beiträge
73
Hallo
Habe mir ein Tablet8 gekauft und die Seriennummer bei Lenovo auf der Webseite eingegeben um die Garantieverlängerung zu buchen. Dabei bekam ich die Meldung, dass die Garantie nur noch bis Juni2015 läuft, also nicht das von Lenovo propagierte Jahr. Ich habe das Tab erst 2Tage und noch nichts registriert. Kennt jemand diese verkürzte Garantie?

Gruß und Danke für Hinweise


Joachim
 
Einfach mit der Rechnung an Lenovo wenden, die passen das Garantiedatum dann an das Rechnungsdatum an...
 
Kennt jemand diese verkürzte Garantie?
Lenovo kennt als Hersteller nur eines: Das Herstellungsdatum des Gerätes. Dies ist dann auch das einzige Datum welches Lenovo selber in die Datenbank eintragen kann, denn bei Lenovo (und anderen) Herstellern weiss man natürlich nicht, ab wann das Gerät in Wirklichkeit von einem Endkunden in Betrieb genommen wurde.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
Entweder Du lässt die Garantie anpassen wie oben beschrieben, dann hat auch der nachfolgende Käufer des Gerätes evtl. etwas davon, oder
Du bewahrst einfach die Rechung auf.

Ich merke schon Du hast ganz bestimmt nicht (wie ungefähr 99,999999% der Käufer eines Lenovo Gerätes) deren Herstellergarantiebedingungen gelesen.
Darin steht dann folgendes:
------------------------ Zitat -----------------------
Der Gewährleistungszeitraum für die Maschine beginnt mit dem Datum der
Installation und ist in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegeben.
Sofern von Lenovo oder dem Reseller nicht anders angegeben, ist das
Datum auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg das Installationsdatum.

------------------------------------------------------
 
Danke für die vielen Hinweise, es stimmt tatsächlich ich habe die Bedingungen nicht vollständig gelesen. Aufgefallen ist es beim Versuch eine Garantieverlängerung zu buchen, ich wollte auf 2 Jahre verlängern.

Gruß und schönes Restwochenende

Joachim
 
@laptopheaven: im Zweifel ist es auch egal, was der Hersteller in seinen AGB angibt. Der gesetzliche Mindestanspruch gilt immer ab Kaufdatum gegenüber dem Händler. Interessant wird es nur, wenn ein Hersteller längere Zeiträume einräumt.
 
Verwechselt bitte nicht immer "Garantie" und "Gewährleistung". Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und manchmal auch von Händlern und die können sie gestalten, wie sie wollen.
Die Spielregeln der Gewährleistung hingegen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
 
@laptopheaven: im Zweifel ist es auch egal, was der Hersteller in seinen AGB angibt. Der gesetzliche Mindestanspruch gilt immer ab Kaufdatum gegenüber dem Händler. Interessant wird es nur, wenn ein Hersteller längere Zeiträume einräumt.
Es ging hier bei der Fragestellung des TEs ausschliesslich um den Beginn der Herstellergarantie. Ich habe auch nie etwas anderes behauptet oder geschrieben.
Im Gegensatz zu vielen Händlerkollegen und Verbrauchern kenne ich die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleitung auch wenn ich in keinster Weise Jurist bin.

Um es kurz und simpel auszudrücken:
Bei der Herstellergewährleistung (englisch warranty) und allgemein als "Garantie" bezeichnet sichert Dir der Hersteller zu, dass das Gerät zumindest die Zeit der "Garantie" über läuft, sprich, wenn z.B. die Platte nach 13 Monaten den Geist aufgibt stellt er Dir eine Neue zur Verfügung (Sofern seine Gewährleistung nach Gültigkeit hat).
Bei der gesetzlichen Gewährleitung geht es ausschliesslich um den funktionsfähigen Zustand bei Übergabe an den Endkunden. Sollte also jetzt die Platte nach 13 Monaten den Geist aufgeben wäre es unklug sich an den Händler zu wenden, denn der ist nach 6 Monaten fein raus, außer Du kannst hieb und stichfest beweisen, dass der Plattenfehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Da die Platte ja scheinbar lief, möchte ich gerne sehen, wie Du das denn beweisen willst.

Ich kann also recht einfach nachvollziehen, warum der TE lieber eine längere Herstellergewährleistung haben möchte. und seine 12 Monate gern gegen Einwurf weiterer Münzen verlängert haben möchte
 
Danke für die Antworten, ich habe die obige Adresse angemailt mit einer Kopie des Lieferscheines. Leider bekam ich keine Rückantwort, auch an den Daten hat sich nichts geändert, schade.

Gruß und schöne Feiertage

Joachim
 
Danke für die Antworten, ich habe die obige Adresse angemailt mit einer Kopie des Lieferscheines. Leider bekam ich keine Rückantwort, auch an den Daten hat sich nichts geändert, schade.

Gruß und schöne Feiertage


Joachim


.... und hat´s geklappt mit gerli09´s Mail Adresse?
 
Gibt's hier was neues? Würde gerne meine Garantie korrigieren lassen. Wo muss die Rechnung hin?
 
Wenn Du im Dropdown-Menü "Änderung der Basisgarantie/Datumsänderung anhand des Kaufbelegs" auswählst, musst Du keine Lenovo-Bestellnummer angeben.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben