Garantiebestimmungen Lenovo

black_t410

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Kennt einer die Garantiebestimmungen von Lenovo, ich kann sie nicht finden, wo finde ich sie ???
 
Was ist denn das für eine Frage? Soll darauf jetzt einer mit "Ja" oder "Nein" antworten? Oder gar die ganzen Garantiebestimmungen herunterbeten? Mach hier bitte eine vernünftige Frage draus, sonst muss ich den Thread wegen Trollgefahr (und den zu erwartenden Reaktionen) schließen.

hajowito

edit: Und was haben die Lenovo-Garantiebestimmungen allgemein mit der T-Serie zu tun? Verschoben.
 
Damke hajowito
für die schnelle Antwort, nur sind Händler und die von Lenovo gleich ?
 
Du hast doch nach den Garantiebestimmungen von Lenovo gefragt und da Lenovo eine Herstellergarantie gibt, gelten diese Bestimmungen grundsätzlich für alle Books (Achtung: Es kann je nach Herkunftsland Abweichungen geben).

Das der Händler ZUSÄTZLICH eine gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung hat (die er übrigens auch nicht mit einem Verweis auf die Lenovo-Garantie ablehnen kann!), bleibt davon unbenommen. Wie die Händlergewährleistungsbestimmungen aussehen, ist allerdings von Händler zu Händler durchaus (in gewissem Rahmen) unterschiedlich.

hajowito
 
Ich antworte hier dann noch einmal, da mir der TS per PN erklärt hat, dass er meinen obigen Post nicht verstünde. ?(

Also, gaaaanz langsam: Die Bestimmungen der Lenovo sind jetzt klar, oder? Auf die Herstellergarantie hast Du Anspruch, sofern das Notebook unter diese Bestimmungen fällt. Und das ist bei Lenovo-Geräten meist auch der beste Weg, wenn mal was am Book kaputt ist. Aaaaaber: Den Kaufvertrag hast Du letzten Endes ja mit einem Händler geschlossen. Und der ist, so will es das Gesetz in Deutschland, Dein erster Ansprechpartner, wenn es Defekte gibt. Er wäre dann eigentlich zur Reparatur oder ggfls. zum Umtausch/zur Wandlung verpflichtet. Wie der Händler seinen Gewährleistungsverpflichtungen nachkommt, steht in den jeweiligen Bedingungen des Händlers selbst. Diese sind bis zu einem gewissen Grad selbst festlegbar. Nur komplett ausschließen und immer auf die Händlergarantie verweisen - das darf er nicht! Wenn der Kunde ihn als seinen Vertragspartner in die Pflicht nimmt, muss er reagieren. Wahrscheinlich wird er dann das Notebook selbst zu Lenovo schicken, aber er bleibt dann erster Ansprechpartner für den Kunden.

hajowito
 
Hallo,

da gerade die Lenovo-Hotline die Reparatur meines bedenklich knackenden und spielenden Tablet-Scharniers abgelehnt hat: Wo steht denn, dass diese von der Gewährleistung (das Wort Garantie taucht im Dokument "Lenovo Gewährleistung" gar nicht auf) ausgenommen sind ?

Grüße, pepun.
 
Hallo!

Ich würde sagen, dass Lenovo die Garantiebestimmungen selbst definieren kann. Wenn sie Scharniere ausgeklammert haben oder nicht explizit benannt haben als Bestandteil der Garantie, dann gehören sie eben nicht dazu. Garantie ist seitens des Herstellers eine freiwillige Sache.

Bei den Gewährleistungsbestimmungen würde ich sagen sieht es so aus, dass nach einem 1/2 Jahr die Beweislastumkehr in Kraft tritt und du dem Händler bzw. Lenovo beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Und dies ist in den seltensten Fällen machbar.



Gruß aus Trier
 
Ja, das mit Servion ist wohl richtig, habe da auch schon angerufen. Es ist halt nur ärgerlich, dass ich mein mit Vor-Ort-Service ausgestattetes Notebook nun wahrscheinlich doch einsenden muss.

Ich werde das ganze nochmal über die ESC-Website von IBM versuchen, mal sehen.

Gibt es denn von Lenovo auch ein Dokument mit den GARANTIE-Bestimmungen ?

Grüße, pepun.
 
War mal eben im Keller...

Boah, so viele Antworten in so kurzer Zeit.

@Nobby: Der Link ist irgendwie unvollständig ?

@Die_Matrix: Aus Dresden

@Mornsgrans: War jetzt mal im Keller, hab das Büchlein mit dem Titel "ThinkPad Sicherheit und Gewährleistung" geholt und muss feststellen, dass es bei Lenovo soetwas wie Garantie nicht gibt oder Lenovo "Garantie" einfach "Gewährleistung" nennt.

Unter "Umfang dieser Gewährleistung" steht:

Lenovo gewährleistet, dass jedes erworbene Hardwareprodukt während des Gewährleistungszeitraums bei normalem Gebrauch in Material und Ausführung fehlerfrei ist.

Unter "Gewährleistungsservice" steht:

Funktioniert das Produkt während des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesagt, kann der Kunde von Lenovo oder von einem autorisierten ServiceProvider, beide im Folgenden als ?Service-Provider? bezeichnet, den entsprechenden Gewährleistungsservice erhalten.

Sind zwei ziemliche "Killersätze" besonders der erste.

Wenn dann plötzlich ein Dokument von 2005 auftaucht (der Link von nobby), wo drinsteht, dass für Deutschland gilt:

Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen.

dann ist dar zwar einschränkend, aber es muss doch das gelten, was meinem erworbenen Gerät beiliegt ?

Nun gut, ich versuche es erstmal über den ESC, dann vielleicht nochmal im Call-Center und werde mich ggf. an Servion wenden.

Grüße, pepun.
 
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