Garantie und Gewährleistung

hackbarth

New member
Themenstarter
Registriert
15 Sep. 2008
Beiträge
339
Hallo, ich wuerde gerne mal Eure Meinung zum Thema Garantie hören.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe im Dezember 2008 ueber Ebay bei einem Powersaler per Sofortkauf eine Festplatte für mein X31 gekauft , eine Samsung HM 160HC.
Die erste die geliefert wurde lief gar nicht. Die habe ich innerhalb drei Tagen reklamiert und wohl Austausch oder Ersatz bekommen ( wurde nicht darueber informiert )
Jetzt fängt die nachgebesserte oder ausgetauscht HDD an zu klackern und ein defekt kündigt sich an.
Meine Vorstellung war nun 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung bei Neuwaren ...Ein Anruf beim Online Store brachte folgendes:
6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung in denen ich Beweisen muss das der Mangel schon bestanden hat als ich die Ware bekam...
Ich bekam eine Email in dem das so ausgefuehrt wurde.
Meine Frage:
a. Stimmt das ?
b. was wuerdet Ihr tun
c. kann ich mich direkt an den Hersteller ( Samsung ) wenden ?

Ueber Tipps wuerde ich mich freuen.

Hackbarth
 
[quote='hackbarth',index.php?page=Thread&postID=683164#post683164]6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung in denen ich Beweisen muss das der Mangel schon bestanden hat als ich die Ware bekam...[/quote]
So ist es. Siehe auch mal in die Wikipedia.de.

Aber Festplattenhersteller haben teilweise auch volle 2,3,4 oder 5 Jahre Garantie. Schaue auf der Homepage des Festplattenherstellers. Auch kann man da teilweise die S/Nr. der Festplatte eingeben um die Garantiezeit abzufragen.

Gruß Flexibel
 
Hallo!

Hast du eine Rechnung der Festplatte? Die könnte u.U. von Samsung gefordert werden.



Gruß aus Trier
 
moin,

bei samsung ist die garantie auf dem gegenstand, und nicht auf dem erstkäufer, da können sich so manch andere firmen mal ne scheibe von abschneiden.

somit hast du, auch wenn diu die plattte gebraucht gekauft hast, immer noch die normale herstellergarantie, sofern die noch nicht abgelaufen ist.

ne rechnung benötigt man bei samsung nicht, hab jedenfalls schon ohne rechnung dort ne garantie in anspruch genommen.


da kannst die platte checken http://www.samsunghddvalue.com/WebRMA/WarrantyCheck/endUserWarrantychecker.aspx

gruß
 
[quote='hackbarth',index.php?page=Thread&postID=683164#post683164]Meine Vorstellung war nun 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung bei Neuwaren ...Ein Anruf beim Online Store brachte folgendes:
6 Monate Garantie und 18 Monate Gewährleistung in denen ich Beweisen muss das der Mangel schon bestanden hat als ich die Ware bekam...[/quote]

Beides ist nicht richtig.

Gewährleistung (beim Gebrauchsgüterkauf) ist die Haftung des Händlers für Sach- und Rechtsmängel an dem Kaufgegenstand. Diese besteht grundsätzlich 24 Monate lang, wobei folgende Einschränkung zu machen ist: die Haftung erstreckt sich auf Mängel an der Kaufsache, die bei Gefahrübergang (=Übergabe) vorhanden sind. Der Käufer muss grundsätzlich beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war. Zugunsten des Käufers geht das Gesetz aber davon aus, dass ein Mangel, der in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe auftritt, bereits von Anfang an da war (Beweislastumkehr).

Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Dabei kommt es allein auf die Garantiebedingungen des Garantie-Gebers an, was er wann für Leistungen erbringt.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben