Garantie und Gewährleistung für eigene Produkte

Adun

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31 Mai 2011
Beiträge
4.934
Hey Leute,

ich habe hier zwei Projekte die ich dieses Jahr eventuell in kleinen Stückzahlen vertreiben möchte.

Meine Fragen sind nun:
Wie schaut es mit der Garantie und Gewährleistung aus. Muss ich diese geben? Ich werde höchstwahrscheinlich ein Kleingewerbe anmelden müssen. Dann würde ich aber nicht mehr als Privatperson agieren und müsste somit die Garantie und Gewährleistung geben, ich kann diese nicht einfach ausschließen, oder?

In wie fern darf ich beides beschränken. Zeitlich und Umfang?

ich habe viele Infos gefunden aber irgendwie nichts was mich Tip Top aufklärt. Die Garantie kann ich auf 0 reduzieren. Aber die Gewährleistung kann ich nicht einfach so ausschließen und im zweifelsfall kann ich sogar noch 3 Jahre und mehr belangt werden. Stimmt das so?

Mich würde freuen wenn die User mit etwas mehr Erfahrung in dem Sachgebiet mir ihre Erfahrung und Wissen vermitteln könnten, würde mir sehr helfen!
 
Garantie: freiwillig
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben - Beschränkungen/Einschränkungen sind nichtig. Die ersten 6 Monate musst Du nachweisen, dass ein Mangel bei Übergabe NICHT vorlag, ab dem siebten Monat muss der Kunde nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.

Wenn Du das gewerblich machen willst, ist eine rechtliche Absicherung bzw. Beratung sehr zu empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damn it. Das erschwert aber einiges enorm... Eventuelle Ansprüche von Kunden könnte ich mir keinesfalls leisten.

Als Privatperson darf ich die Gewährleistung aber ablehnen, jedoch nur wenn ich dies, egal bei welchen Produkt, nicht öfter als zwei mal in drei Monaten mache. So habe ich das bisher für die Privaten verstanden, kann das jemand bestätigen?
 
Vergiss mal nicht die Produkthaftung! Die ist das weitaus groessere Problem und das bedeutend hoehrere finanzielle Risiko!
 
Moin
Eventuelle Ansprüche von Kunden könnte ich mir keinesfalls leisten.
Dann stimmt deine Preiskalkulation nicht.

Als Privatperson darf ich die Gewährleistung aber ablehnen, jedoch nur wenn ich dies, egal bei welchen Produkt, nicht öfter als zwei mal in drei Monaten mache. So habe ich das bisher für die Privaten verstanden, kann das jemand bestätigen?
Das ist Auslegung der Gerichte (die Zahl schwankt da ziemlich) und gilt nur für den Weiterverkauf gebrauchter Geräte, die du für den Eigenbedarf angeschafft hast.

Wenn Du ein Produkt mit der Absicht kaufst, es weiter zu verkaufen wirst Du von vielen Gerichten schon automatisch als Unternehmer eingestuft.

Wenn Du etwas produzierst, um es zu verkaufen ist das auf jeden Fall eine unternehmerische Tätigkeit.

Bisher noch nicht genannt worden sind die vorgeschriebenen Deklarations- und Prüfpflichten für viele Produktklassen.

RomanX
 
Bisher noch nicht genannt worden sind die vorgeschriebenen Deklarations- und Prüfpflichten für viele Produktklassen.
Ja, davon höre ich grad auch zum ersten mal, hätte mir aber sowas denken können.

Gibt es denn keine Möglichkeit als Privatperson etwas herzustellen und dies zu vertreiben? Wie ich das sehe werde ich, aus gutem Grund zum Schutz des Kunden (verständlich), auf alle möglichen Weisen blockiert...
 
Wäre ein Privatverkauf über Ebay vielleicht eine Idee. Bei Auktionskäufen gelten andere Regeln.

Grüße Thomas
 
Ist halt unternehmerisches Risiko.
Wenn du "was mit Strom" verkaufen möchtest, können Personenschäden sehr teuer werden.
Wenn du "Holzscheite als Dekoratonsobjekte" an den Kunden bringst, wäre das Risiko überschaubarer.

Gruß Kolja, der mal "was mit Strom" vertreiben wollte...
 
Hi Adun, sage doch mal was du denn so produzieren bzw. anbieten willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sobald er gewerbsmäßig handelt, muss er aber auch ein Gewerbe anmelden und demnach auch die ganzen Anforderungen erfüllen.

Produkte proudzieren und mit Gewinn verkaufen ist gewerbsmäßig. Genau so übrigens, wie Produkte zu günstigen Preisen einkaufen und zu höheren Preisen verkaufen. Das gewerbsmäßige Handeln kann schon beim allerersten Verkauf erfüllt sein.
 
Moin
Wäre ein Privatverkauf über Ebay vielleicht eine Idee. Bei Auktionskäufen gelten andere Regeln.
Satz 2 ist zwar richtig, aber Verkäufe bei E-Bay sind keine Auktionsgeschäfte. Und

Gibt es denn keine Möglichkeit als Privatperson etwas herzustellen und dies zu vertreiben?
Das mit dem Herstellen ist kein Problem. Nur der Verkauf ist reglementiert. :cool:

Du bist per Definition ein Unternehmer, wenn Du etwas mit dem Zweck herstellst, es zu verkaufen. Die Antwort ist also Nein. Herstellung und Verkauf als Privatperson geht nicht.

RomanX
 
Hmm, naja, dann muss ich mir was ausdenken. Für irgendwelche Anwälte und Forderungen habe ich keine Muße und Geld.
 
Hmm... was wäre wenn ich hier etwas zusammenbastel und es gegen eine kleine "Freiwillige" Spende weiterverkaufe.... :whistling:
 
Je nach Umfang des Vorhabens wirst du wohl um eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung nicht drumrumkommen.
Triff dich doch mal unverbindlich mit einem Versicherungsvertreter deiner Wahl,
der kann dir sicher entsprechende !unverbindliche! Angebote machen, die auch für einen 1-Mann-Betrieb bezahlbar sind (Bei guten Versicherungen ist solch eine Beratung kostenlos ;) )
 
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