Garantie beim Kauf eines T41p

hero123

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12 Nov. 2004
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14
Hallo,

mich würde mal interessieren wie es mit der Garantie aussieht wenn ich ein TP-Modell z.B. bei ok1.de kaufe und es gleich hardwaremäßig upgraden lasse! Behalte ich die volle Garantie? Kann ich das Gerät bei evt. Mängeln trotzdem einfach so zurückschicken?

Gruß
hero123
 
Hallo

die Garantie bleibt erhalten solagne man nur die HDD, Laufwerke, Speicher, Akku tauscht usw...

Und ok1 bzw. ok2 ist ein ThinkPad-Center, die das Fachgerecht machen.

mfg
 
Achtung!

Du verlierst die Möglichkeit der Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz. "Der Händler liefert Dir, ein nach Kundenspezifikation gebautes Gerät."
Dies kann ärgerlich bei z.B. irgendwelchen Pixelfehlern sein.

Was willst Du denn aufrüsten lassen? Im Zweifel würde ich die Teile direkt mitbestellen, dann das NB prüfen und wenn alles i.O. ist, sie selber einbauen. Das ist eigentlich sehr einfach! Und an der Garantie ändert es nichts!

Gruß,
BOB
 
Hallo,

also ich habe mir soeben ein T41p bei ok1.de bestellt. Mal old school mäßig via Telefon.

Ich wollte die 7200er Platte direkt gegen einen 5400er 80GB austauschen lassen. Er meinte, dass es überhaupt kein Problem sei die Platte auszutauschen, aber dann hätte ich im Falle eines Defekts der Platte keine Garantie seitens IBM. Dennoch bleibt die normale Garantie für den Rest des Gerätes erhalten. Jetzt würde die Gewährleistung seitens ok1.de in Kraft treten. Hier gilt aber die Beweislastumkehr. Also würde zum Beispiel nach 1 Jahr die Platte kaputt gehen, müsste ich ok1.de beweisen (da die Gewährleistung 2 Jahre beträgt), dass die Platte schon vor meinem Erhalt einen Schaden hatte.

Also, denke ich, dass es schon eine Überlegung wert ist, ob man wirklich die Platte tauschen will.

Flo
 
Flo,

das ist eigentlich keine Überlegung wert. Natürlich bezieht sich die IBM Garantie nur auf das von IBM ausgelieferte Gerät mit "alter" Platte. Auf die neue Platte bekommst Du in aller Regel ebenfalls 2 Jahre Garantie vom Hersteller derselben. Da sich evtl. Probleme mit der neuen Platte in aller Regel nicht auf den Restcomputer beziehen, würde ich es davon nicht abhängig machen. Du bist also von der Garantie nicht schlechter gestellt, hast aber, unvermeidbar, u.U. ein Auseinanderfallen der Anspruchsgegner.

Preislich den besseren Schnitt machst Du in der Regel, wenn Du die andere Platte nachkaufst und die 7k80 entweder extern betreibst oder auf ebay verramschst.

grüße
alex
 
Anmerkung: Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast das erste halbe Jahr beim Händler, d.h. er muss dir Beweisen, dass du es kaputt gemacht hast und der Defekt nicht vorher bestand. Nach diesem halben Jahr ist es andersrum wie ja oben schon erwähnt
 
Das wäre eigentlich ein neues Thema aber irgendwie passt es auch in diese Diskussion.
Folgendes; ich hab mir den Nervenkitzel angetan und über eine online Auktion ein neues t42p 2373-GTG (also 14") bei einem Händler erboten.
Ich habs gleich danach bereut aber was solls - immerhin ist es gut angekommen und es funktioniert alles.
Blöderweise hab ich im Übermut darauf verzichtet eine Rechnung zu fordern (immerhin ist das Nb neu und der Verkäufer ist ein Händler).
Nun aber meine Frage; Weiß jemand wie es mit Garantie aussieht?
Benötige ich im Garantiefall die Rechnung?
 
Moin!

Ja!
Zumindest wenn Du es mal einschicken lassen musst.

Gruß,
BOB
 
Nein, das ist so nicht richtig. Beim einschicken wird keine Kopie der Rechnung verlangt. Die auf das Gerät bestehende Garantie können die Callcentermitarbeiter direkt anhand der Seriennummer ausfindig machen.

Allerdings würde es schon allein steuerlich Sinn machen sich eine Rechnung ausstellen zu lassen....
 
Original von Think!

Nein, das ist so nicht richtig. Beim einschicken wird keine Kopie der Rechnung verlangt.

Ach so. Dann hat mein Thinpad Center das völlig falsch gemacht. Die wollten eine Kopie der Rechnung haben...!

Gruß,
BOB
 
Das mit dem Steuernachteil stimmt natürlich.
Aber immerhin beruhigend das ich -obwohl ich momentan ohne Rechnung dastehe- trotzdem Garantieanspruch auf das Ding habe (immerhin war die 3 Jahres Garantie einer der Hauptgründe für die Entscheidung zum tp).
 
Original von sureLee

trotzdem Garantieanspruch auf das Ding habe

Da drücke ich Dir mal die Daumen. :roll:

Aber mal im Ernst: Wie naiv muss man sein, um ein NB zu kaufen und dann keine Rechnung zu bekommen?
Schon mal über den "Eigentumsnachweis" nach gedacht? Und, wenn es ein seriöser Händler war, wieso legt der keine ordentliche Rechnung bei?

Gruß,
BOB
 
Kauf ohne Rechnung kann zu Problemen führen

Hallo,
wenn ein ThinkPad Center nach der Rechnung frägt, dann hat das durchaus seine Ordnung. Es ist schon vorgekommen, dass Kunden Geräte gebracht haben die als gestohlen gemeldet waren.
Es ist im Interresse aller redlichen ThinkPad - Besitzer, wenn Fachhändler bei einer Garantieabwicklung einen Kaufbeleg verlangen.

Gruß
Andy

P.S. Der Onlinehändler versucht vermutlich das Finanzamt um die 16% Mehrwertsteuer zu prellen, sonst gibt es keinen Grund die Ausstellung einer Rechnung zu verweigern.
 
Re: Kauf ohne Rechnung kann zu Problemen führen

Original von Andy

Hallo,
wenn ein ThinkPad Center nach der Rechnung frägt, dann hat das durchaus seine Ordnung.

Mein Beitrag mit dem TP Center war auch eher ironisch gemeint und bezog sich auf das "Nein" von THINK.

Natürlich ist/war das i. O. mit der Rechnungsvorlage!

Gruß,
BOB
 
Hallo surelee,

unter "Access IBM" -> "Systemdaten" -> "Gewaehrleistung und Teile" findet man die von IBM "vorgegebenen" Daten.

Fuer mein T42 ist dort folgendes angegeben:

Datum der Lieferung: 13.9.2004
Geschaetztes Ablaufdatum der Gewaehrleistung: 22.9.2007

Gekauft habe ich mein T42 aber am 17.11.2004.

Da bin ich doch froh, im Gewaehrleistungsfall (moege er nie eintreffen) eine ordentliche Rechnung mit Kaufdatum, Maschinen-Typ und Serien-Nr. vorlegen zu koennen.

Also, nichts wie her mit der Rechnung!!!

Viele Gruesse
Wolle
 
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