Garantie 2 Jahre?

Cet

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Ich habe mir ein R40 TR4AA gekauft und es hat angeblich nur ein Jahr Garantie, doch wenn ich die blaue Taste drücke, dann auf den Reiter "Aktuelles" gehe, "Systemdaten" öffne und auf "Gewährleistung & Ersatzteile" klicke, erhalte ich die Info, dass ich eine 2-jährige IBM-Gewährleistung habe.
Hat jemand, der ein Thinkpad mit nur einjähriger Garantie hat, das gleiche Ergebnis oder hat mich IBM einfach nur sehr lieb? ;-)
 
Du hast die Frage selbst beantwortet. IBM gibt auf dein Gerät 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.
 
Und was macht es für einen Unterschied, ob ich jetzt Garantie oder Gewährleistung habe? Muss ich bei Gewährleistung auf irgendwas verzichten?
 
Innerhalb des ersten Jahres sichert Dir IBM zu, dass keine Mängel an dem Gerät auftreten. Ansonsten werden diese kostenlos behoben.

Danach musst Du beweisen, falls ein Defekt an Deinem NB auftritt, dass dieser Mangel schon seit dem Tag der Übergabe bestand. Das heißt Du bist in der Beweispflicht.

Dies ist eine absolute Kurzform, weil ich uns sämtliche Paragraphen des BGB ersparen möchte

Gruß,
BOB
 
Original von cyberbob

Innerhalb des ersten Jahres sichert Dir IBM zu, dass keine Mängel an dem Gerät auftreten. Ansonsten werden diese kostenlos behoben.

Danach musst Du beweisen, falls ein Defekt an Deinem NB auftritt, dass dieser Mangel schon seit dem Tag der Übergabe bestand. Das heißt Du bist in der Beweispflicht.

Dies ist eine absolute Kurzform, weil ich uns sämtliche Paragraphen des BGB ersparen möchte

Gruß,
BOB
Hi Bob,

sorry, aber das leuchtet mir nicht ein. Selbst wenn ein Defekt nach Ablauf der Garantiepflicht auftritt und der Mangel eben nicht schon seit dem Tag der Übergabe bestand, denke ich, dass ich Anspruch auf Reparatur im Rahmen der Gewährleistung habe. Beispiel: ein TFT-Defekt tritt auf während der Gewährleistungsfrist. Soll ich da auf den Kosten sitzenbleiben? Das kann ich kaum glauben.

Gruss,
Cet
 
Die Kurzform? Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben.
 
Original von brainbizz

Die Kurzform? Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben.
So hatte ich es auch in Erinnerung. Für was brauche ich dann die Garantie, wenn die Gewährleistung für mich vorteilhafter, da länger ist?
 
Ich nehme an, die Garantie ist umfangreicher. Aber dazu liest du dir am besten die entsprechenden Garantiebedingungen durch.
 
Moin!

@Cet
:roll: Willst Du es nicht verstehen, bei der Gewährleistung musst Du dem Hersteller nachweisen, dass ein Fehler bereits bei Übergabe (Gefahrenübergang) bestand. Innerhalb der ersten 6 Monate, liegt die Pflicht noch bei Händler, danach bei Dir.
Hilfreiche Paragraphen: §434 BGB, §439 BGB, §476 BGB

Und na klar ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Habe nie was anderes behauptet. Hier wird Dir -wie bereits erwähnt - eine bestimmte Eigenschaft (Haltbarkeitsgarantie) über einen bestimmten Zeitraum garantiert. Soll heißen, dass kein Mangel an einer Sache auftritt. (§443)

Gruß,
BOB
 
Original von cyberbob

Moin!

@Cet
:roll: Willst Du es nicht verstehen, bei der Gewährleistung musst Du dem Hersteller nachweisen, dass ein Fehler bereits bei Übergabe (Gefahrenübergang) bestand. Innerhalb der ersten 6 Monate, liegt die Pflicht noch bei Händler, danach bei Dir.
Hilfreiche Paragraphen: §434 BGB, §439 BGB, §476 BGB

Und na klar ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Habe nie was anderes behauptet. Hier wird Dir -wie bereits erwähnt - eine bestimmte Eigenschaft (Haltbarkeitsgarantie) über einen bestimmten Zeitraum garantiert. Soll heißen, dass kein Mangel an einer Sache auftritt. (§443)

Gruß,
BOB

Tut mir leid, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es nicht sein kann, dass wenn heute nach Ablauf der Garantie, aber noch VOR Ablauf der Gewährleistung mein Bildschirm kaputtgeht, ich auf den Kosten sitzenbleibe. Klar war der Schaden nicht von Anfang an da, doch er darf auch nicht auftreten, bevor die Gewährleistung abläuft. Sonst ist die Gewährleistung ja für die Katz. Also reden wir bitte nicht über Garantie, auf etwas, dass mir der Hersteller "freiwillig" anbietet, verzichte ich gerne.
Aber ich bestehe auf das, was mir zusteht. Und das ist die Gewährleistung.
Nochmals zur Klarstellung: Du willst behaupten, wenn mir jetzt plötzlich mein Notebook kaputtgeht, muss ich beweisen, dass es von Anfang an kaputt war? Das macht keinen Sinn, also vergiss es, das glaube ich nicht. Da kannst du mit Paragrafen um dich schmeissen, wie du willst.
 
Gesetzliche Bestimmungen ergeben sich nicht notwendiger Weise aus dem gesunden Menschenverstand bzw. dem, was manche für normal halten.

Da die 6 Monate dauernde Gewährleistung jedoch sehr Kundenfreundlich ist (Rückgabe,Minderung,Wandlung nach Kundenwunsch), haben die Händler mit Ihren Garantien überhaupt erstmal Möglichkeiten geschaffen selbst die "Spielregeln" zu bestimmen. Im Grunde ist die Gewährleistung grosszügiger als die Garantie (zumindest bei 95% aller Firmen).
Der Gesetzgeber hat erst kürzlich die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate erweitert. Dabei hat man aber die restlichen 18 Monate die Beweislast umgekehrt, was natrülich für den Kunden schwieriger ist, aber nicht wirklich unmöglich. Bei Notebooks gibt es von allen grossen Herstellern gegen Bares längere Garantien...ganz einfach. teilw. gibt es auch weniger Garantie gegen entsprechenden Rabatt.
Wenn Du damit ein Problem hast, wende dich doch an deinen freundlichen Gesetzgeber, damit der die Gewährleistung nochmals überarbeitet...das wird er jedoch bei der aktuellen Wirtschaftlichen Lage und der Tendenz dieses Landes Eu-Richtlinien zum Verbraucherschutz nur schleppend umzusetzten nicht tun.
 
Machen wir es doch kurz: Heisst Gewährleistung wirklich, dass nur Schäden abgedeckt sind, die schon von Anfang an vorhanden waren? Hier gibt es nur ein klares Ja oder Nein. Und ich denke eben Nein, das kann es nicht sein. Denn der Gesetzgeber wollte den Kunden mit der Gewährleistung ja besser stellen als bisher, so ist es uns jedenfalls von den Europa-Politikern verkauft worden.
Vielleicht möchten hier in diesem Forum uns einige "verkappte" Händlerfreunde Sand in die Augen streuen? ;-)
 
Noch ein Hinweis, wenn man sich Garantien und Gewährleistungen bei Fahrzeugen im Vergleich zur Leben/Nutzungsdauer anschaut und dies mit Notebooks vergleicht, dann relativiert sich so einiges.
 
Original von Cet


Tut mir leid, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es nicht sein kann, dass wenn heute nach Ablauf der Garantie, aber noch VOR Ablauf der Gewährleistung mein Bildschirm kaputtgeht, ich auf den Kosten sitzenbleibe. Klar war der Schaden nicht von Anfang an da, doch er darf auch nicht auftreten, bevor die Gewährleistung abläuft. Sonst ist die Gewährleistung ja für die Katz. Also reden wir bitte nicht über Garantie, auf etwas, dass mir der Hersteller "freiwillig" anbietet, verzichte ich gerne.
Aber ich bestehe auf das, was mir zusteht. Und das ist die Gewährleistung.
Nochmals zur Klarstellung: Du willst behaupten, wenn mir jetzt plötzlich mein Notebook kaputtgeht, muss ich beweisen, dass es von Anfang an kaputt war? Vergiss es, das glaube ich dir nicht, da kannst du mit Paragrafen um dich schmeissen, wie du willst.

Auch ich entschuldige mich, aber wenn ich Deine Antworten lese, bezweifle ich, ob Dein Menschenverstand gesund ist. Ich denke es bringt auch nichts, Dir erneut zu versuchen bzw. zu erklären, dass man Deine Frage mit einem klarem "JA" beantworten kann. Wir sind ja alles verkappte Händlerfreunde. Die Paragraphen habe ich übrigens genau für den Fall angegeben, falls Du einem Unbekannten nicht glauben kannst/möchtest. Im BGB hast Du die Möglichkeit es Schwarz auf Weiß nachzulesen.

Gruß, sorry,
BOB
 
Original von cyberbob

Original von Cet


Tut mir leid, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es nicht sein kann, dass wenn heute nach Ablauf der Garantie, aber noch VOR Ablauf der Gewährleistung mein Bildschirm kaputtgeht, ich auf den Kosten sitzenbleibe. Klar war der Schaden nicht von Anfang an da, doch er darf auch nicht auftreten, bevor die Gewährleistung abläuft. Sonst ist die Gewährleistung ja für die Katz. Also reden wir bitte nicht über Garantie, auf etwas, dass mir der Hersteller "freiwillig" anbietet, verzichte ich gerne.
Aber ich bestehe auf das, was mir zusteht. Und das ist die Gewährleistung.
Nochmals zur Klarstellung: Du willst behaupten, wenn mir jetzt plötzlich mein Notebook kaputtgeht, muss ich beweisen, dass es von Anfang an kaputt war? Vergiss es, das glaube ich dir nicht, da kannst du mit Paragrafen um dich schmeissen, wie du willst.

Auch ich entschuldige mich, aber wenn ich Deine Antworten lese, bezweifle ich, ob Dein Menschenverstand gesund ist. Ich denke es bringt auch nichts, Dir erneut zu versuchen bzw. zu erklären, dass man Deine Frage mit einem klarem "JA" beantworten kann. Wir sind ja alles verkappte Händlerfreunde. Die Paragraphen habe ich übrigens genau für den Fall angegeben, falls Du einem Unbekannten nicht glauben kannst/möchtest. Im BGB hast Du die Möglichkeit es Schwarz auf Weiß nachlesen.

Gruß, sorry,
BOB

Und wo bitte bleibt da die Besserstellung? Dazu muss man wohl deinen "Menschenverstand" haben?!
 
Original von tbd

Gesetzliche Bestimmungen ergeben sich nicht notwendiger Weise aus dem gesunden Menschenverstand bzw. dem, was manche für normal halten.

Da die 6 Monate dauernde Gewährleistung jedoch sehr Kundenfreundlich ist (Rückgabe,Minderung,Wandlung nach Kundenwunsch), haben die Händler mit Ihren Garantien überhaupt erstmal Möglichkeiten geschaffen selbst die "Spielregeln" zu bestimmen. Im Grunde ist die Gewährleistung grosszügiger als die Garantie (zumindest bei 95% aller Firmen).
Der Gesetzgeber hat erst kürzlich die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate erweitert. Dabei hat man aber die restlichen 18 Monate die Beweislast umgekehrt, was natrülich für den Kunden schwieriger ist, aber nicht wirklich unmöglich. Bei Notebooks gibt es von allen grossen Herstellern gegen Bares längere Garantien...ganz einfach. teilw. gibt es auch weniger Garantie gegen entsprechenden Rabatt.
Wenn Du damit ein Problem hast, wende dich doch an deinen freundlichen Gesetzgeber, damit der die Gewährleistung nochmals überarbeitet...das wird er jedoch bei der aktuellen Wirtschaftlichen Lage und der Tendenz dieses Landes Eu-Richtlinien zum Verbraucherschutz nur schleppend umzusetzten nicht tun.

Einfach mal lesen. (das dick gedruckte)

Gruß,
BOB
 
Original von cyberbob

Original von tbd

Gesetzliche Bestimmungen ergeben sich nicht notwendiger Weise aus dem gesunden Menschenverstand bzw. dem, was manche für normal halten.

Da die 6 Monate dauernde Gewährleistung jedoch sehr Kundenfreundlich ist (Rückgabe,Minderung,Wandlung nach Kundenwunsch), haben die Händler mit Ihren Garantien überhaupt erstmal Möglichkeiten geschaffen selbst die "Spielregeln" zu bestimmen. Im Grunde ist die Gewährleistung grosszügiger als die Garantie (zumindest bei 95% aller Firmen).
Der Gesetzgeber hat erst kürzlich die Gewährleistung von 6 auf 24 Monate erweitert. Dabei hat man aber die restlichen 18 Monate die Beweislast umgekehrt, was natrülich für den Kunden schwieriger ist, aber nicht wirklich unmöglich. Bei Notebooks gibt es von allen grossen Herstellern gegen Bares längere Garantien...ganz einfach. teilw. gibt es auch weniger Garantie gegen entsprechenden Rabatt.
Wenn Du damit ein Problem hast, wende dich doch an deinen freundlichen Gesetzgeber, damit der die Gewährleistung nochmals überarbeitet...das wird er jedoch bei der aktuellen Wirtschaftlichen Lage und der Tendenz dieses Landes Eu-Richtlinien zum Verbraucherschutz nur schleppend umzusetzten nicht tun.

Einfach mal lesen. (das dick gedruckte)

Gruß,
BOB

Was soll ich mit einer längeren Frist, wenn doch angeblich nur Mängel abgedeckt sind, die von Anfang an vorhanden sind? Das ist sicher keine Besserstellung.
 
Original von Cet

... so ist es uns jedenfalls von den Europa-Politikern verkauft worden.

Das ist aber das, was Du Dir als "Besserstellung" von irgendwelchen Politikern hast verkaufen lassen :lol:

Gruß,
BOB

PS: Gib mal bei Google "Gewährleistungsrecht" bzw. "Produkthaftungsgesetz" ein. Vielleicht ist das Glaubwürdiger. :idea:
 
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