Fristlose Kündigung wegen privater E-Mails

PoLaKa_89

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Nicht die beste Quelle, aber bei Bild habe ich eben einen Artikel gelesen....
Außerdem steht bei Heise auch etwas dazu...

ARTIKEL BEI BILD
ARTIKEL BEI HEISE

  • Chef darf einen Fristlos Kündigen wegen Emailcheck
  • Chef darf meine privaten Mails auf dem PC lesen

Ich finde das etwas eigenartig und kanns nicht so recht glauben.
Ich mein die hälfte der Leute im Forum tippt von der Arbeit aus...

Hat da jemand von euch Erfahrung bzw rechtliche Ahnung?
 
Naja, wer auf Bild.de vertraut. Es geht bei dem Urteil um die "exzessive privaten Nutzung" der E-Mail-Funktion während der Arbeitszeit.

"Der Kläger hatte nach Feststellung des Gerichts seinen E-Mail-Zugang in erheblicher Weise zur Kontaktaufnahme im Rahmen einer Online-Partnersuche verwendet. Zwar hatte er seine eigenen Nachrichten gelöscht, dokumentiert wurden jedoch in einem Zeitraum von sieben Wochen allein 774 DIN-A4-Seiten mit empfangenen Antwort-Mails von "Chat-Partnerinnen" des Klägers. So waren diesem an einzelnen Tagen zwischen 139 und 183 solcher Nachrichten zugegangen. Dieses ergab eine Auswertung des Rechners durch den Arbeitgeber."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...utzung-von-E-Mail-gerechtfertigt-1033023.html
Das Problem was ich daran sehe ist allerdings, dass ihm keine Antwort nachgewiesen wurde, das kuriose ist also: Allein der Eingang solcher Nachrichten erlaubt eine Kündigung? Wenn man einen Kollegen also nicht mag....
 
Das hängt ganz davon ab, welche Regelungen der Arbeitgeber zuvor für die Internetnutzung aufgestellt hat bzw. ob Du eine diesbezügliche Anweisung unterschrieben hast. Und von der Sichtweise des Arbeitsgerichts natürlich.
 
Fristlose Kündigungen gibts laut Sozialrecht / Arbeitsrecht nur bei schwerwiegenden Vergehen.
Schwerwiegende Vergehen sind Vergehen, bewusst vom Arbeitnehmer begangen, um der Firma zu schaden.
Selbst bei Fahrlässigkeiten greift schon wieder eine Kündigungsfrist.

In diesem Kontext ist eine fristlose Kündigung daher Schwachsinn.
Wenn es im Firmenreglement steht, dass E-Mail nachschauen / private Internetaktivitäten nicht erwünscht sind, so ist der Mitarbeiter nach Firmenreglement abzumahnen.

Eine fristlose Kündigung ist daher unverhältnismäßig und sollte der Fall war sein, ist da noch weit mehr im Busch als nur mal kurz Minuten Emails nachgucken.

Das also stammt aus meinen Skript zur Sozialrechtsvorlesung im Personalwesenmodul meines Studiums. Die Regelungen sind zwar auf Frankreich bezogen, wird in Deutschland aber nur anders heißen und genauso gelten.

Murxer
 
Ich denke das jedes Arbeitsgericht beim gelegentlichen abrufen von privaten Emails eine fristlose Kündigung als , nicht angemessen betrachtet. Eine Abmahnung allemal, aber keine Kündigung. Jedoch geht es in dem Fall um die exzessive private Nutzung, in der eine fristlose Kündigung auch in meinen Augen ggf. ist.

Das die Bild damit so eine Schlagzeile aufzieht ist ja auch logisch. Damit verdienen die ihr Geld.


//edith: gebe meinem Vorredner völlig Recht, da wird schon vorher mehr gelaufen sein (wenn die story so stimmt).
 
Der Bürocomputer ist ein Werkzeug zur Erbringung der Arbeitsleistung. Er ist Eigentum der Firma und nicht zur privaten Nutzung vorgesehen. Wenn das doch geschieht bzw. geduldet wird, liegts entweder an einer Betriebsvereinbarung, an "betrieblicher Übung" ("Das ham wir immer schon so gemacht") oder einem netten Chef.
In einer Autowerkstatt dürfte es auch problematisch sein, den eigenen Wagen zu reparieren, während das Kundenfahrzeug kaputt auf dem Hof steht.
 
[quote='schlenk',index.php?page=Thread&postID=891372#post891372]In einer Autowerkstatt dürfte es auch problematisch sein, den eigenen Wagen zu reparieren, während das Kundenfahrzeug kaputt auf dem Hof steht. [/quote]
Hier: Im Firmenwagen in der Arbeitszeit zum Date fahren.
 
moin,

der arbeitgeber zahlt den lohn.
und der arbeitnehmer, der statt seiner arbeit nachzugehen, seine arbeitszeit lieber mit privatangelegenheiten verbringt, und dazu auch noch firmen-equipment nutzt, muss sicher mit einer kündigung rechnen.

alles andere widerspräche dem gesunden rechtsempfinden...

immerhin "betrügt" der arbeitnehmer den arbeitgeber um arbeitszeit bzw. lohn, und nutzt dabei auch noch firmeneigentum ab.

gruß
 
ich weiss ich bin hir gleich der buhmann .... aber du bekommst dein geld von deinem chef nicht fürs private e-mailchecken schreiben oder fürs private surfen sondern damit du geld für ihn verdienst !!! wenn mann mer zeit brauch umd sich in der hinsicht zu betätigen kann man ja kündigen oder versuchen eine halbtagsstelle zu bekommen ....... ich persönlich finde das die ordnung disziplindas veratwortungsbewusstsein in deutschland seit der wiedervereinigung deutlich nachgelassen hat (wenn ich mal wieder kann bin ich selber arbeitnehmer) allerdings auch die motivation dazu hauptsächlich in form pünktlicher und ausreichender lohn bzw. gehaltszahlungen !! :D :D :D wie immer nen zweischneidiges schwewrt :rolleyes:
 
Bild....lol

Ist doch ganz einfach in wie auch immer gelagerten Fällen wo ein Mitarbeiter in erheblichen Umfang seinen Pflichten nicht nachkam oder gegen Regeln verstoßen hat, kommt man mit einer fristlosen Kündigung durch.
Könnte auch heißen, Fristlose Kündigung wegen Zeitungslesen, Fristlose Kündigung wegen Kekse futtern usw usw usw.
Wenn jemand seinen Arbeitsplatz missbraucht um dort überwiegend seinen privaten Beschäftigungen nachzugehen, dann fliegt er halt....und das ist auch gut so.
 
Hallo!

So isses.
Zwar hat das Kündigungsschutzgesetz in aller Regel vor die Kündigung die Abmahnung gestellt, aber eine solche und in der Folge auch eine Kündigung ist auch bei nur gelegentlichem Nutzen der Firmeninfrastruktur durchaus möglich.
Wenn es keine ausdrückliche (heißt: schriftliche) Regelung seitens des Arbeitgebers oder auch in Zusammenarbeit mit der Personalvertreung gibt, ist jede private Nutzung der Firmeninfrastruktur untersagt. Mit dem Dienstwagen einen kleinen Umweg zum Bäcker machen, zweimal täglich mails checken, privat telephonieren.
Es gibt einen Haufen "minderer Tatbestände"; so kann nur schwerlich gekündigt werden, wer schon wieder Überstunden machen muß und nur kurz "Schatz, ich komm mal wieder später" sagt. Vieles davon ist aber unscharf und nur in einzelnen Urteilen wiederzufinden, die sich auch noch unterscheiden können, und generell ist man ja bekanntlich auf hoher See und vor Gericht ...

Gerade Berufsanfänger tappen gerne mal in diese Falle, auch wenn eine Kündigung wegen seltenen Email-Gebrauchs häufig eher ein Stellvertreterkrieg und nur eine willkommene Handhabe sein dürfte. Daher: Wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten und sollte im eigenen Sinne beachtet werden.

Gruß

Quichote
 
[quote='PoLaKa_89',index.php?page=Thread&postID=891358#post891358]Ich mein die hälfte der Leute im Forum tippt von der Arbeit aus[/quote]

Ich gehöre nicht zu dieser Hälfte, und wenn ich private E-Mails versende bzw. lese, benutze ich mein privates Notebook dafür.

Ich pers. finde die Handlung des AG völlig in Ordnung.

Man sollte schon zwischen Arbeit und Privat unterscheiden, zumal wir bei uns in der Firma unsere privaten E-mails nicht abrufen können, dank den Admins.:)

Nobby
 
[quote='Nobby',index.php?page=Thread&postID=891391#post891391]

Man sollte schon zwischen Arbeit und Privat unterscheiden, zumal wir bei uns in der Firma unsere privaten E-mails nicht abrufen können, dank den Admins.:)
[/quote]

Ja ist mitunter empfehlenswert.....gerade bei der Hitze bin ich teilweise extrem unproduktiv und lenke mich dann hier noch ab, damit hab ich bis Mittwoch noch einiges zu erledigen....aber das
ist letztlich meine eigene Verantwortung, glaub ich stelle mir jemanden ein dir mir in den Arsch tritt, evl. bessert es sich dann.
 
ich habe garnicht soviele private mails, die während der arbeit beantwortet werden müssen. und wenn nutze ich meinen blackberry in den pausen, oder halt mal fix zwischenduch, oder auf dienstgängen. bei uns war es immer so ,dass es kein problem mit dem privaten surfen war, wenn die arbeit und die qualität nicht darunter litt. in tp-forum posten kann ich bestens, während mich meine außendienstler vollquatschen, habe ja ein headset *gggg*. wenn viel arbeit da ist, ist das internet aber auch problemlos zu..muß ja nicht immer online sein...

ich würde mich aber drüber aufregen,wenn ein kollege nur am surfen wäre und ich deswegen seine arbeit am hals habe...
 
Ich habe mir jetzt mal das Urteil größtenteils durchgelesen (Link aus dem Heise-Artikel)

Was bisher geschehen ist:
29.09.2006 - Abmahnung: "weil er am 27.05.2005 gegen 13:12 Uhr von seinem dienstlichen Telefonanschluss aus die Sonderdienstleistung 'Erotik-Hotline' in Anspruch genommen haben soll."
20.02.2007 - zweite Abmahnung: "wegen der ihm vorgeworfenen unbefugten Installation des Programms ICQ."
23.06.2008 - eine Mitarbeiterin sah gegen 13:00 Uhr, wie er in seinem Büro vor dem laufenden Fernseher saß und "sich auf dem Tisch eine ausgebreitete Tageszeitung befand". Dabei war er seit 12:40 Uhr wieder eingestempelt. Das Fernsehprogramm soll eine Sportübertragung gewesen sein.
Der Personalrat wurde über diese Beobachtung informiert und stimmte am 02.07.2008 einer "außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung des Klägers mit sozialer Auslauffrist zum 31.03.2009" zu
02.07.2008 - Kündigung mit dieser Auslauffrist und gleichzeite Freistellung von der Arbeitspflicht unter Anrechnung der Urlaubsansprüche
13.08.2008 (dieses Datum ist noch umstritten) - Überprüfung des Dienstrechners des Gekündigten
Funde: zahlreiche private Mails mit teilweise "erotischen und sogar pornografischen Fotos" (es sind wohl nur 3 Bilder als pornografisch eingestuft worden). Offenbar stand er dabei in Kontakt mit mindestens 10 verschiedenen Kontaktvermittlern
22.08.2008 - "eine weitere außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist" (Einwurf in den Hausbriefkasten)
26.08.2008 - eine wortgleiche Kündigung wurde auf dem Postweg übermittelt
07. und 08.10.2008 - "zwei weitere außerordentliche Kündigungen mit sozialer Auslauffrist"
25.02.2009 - "eine sechste außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist"

Die außerordentliche Kündigung vom 02.07.2008 wurde für unwirksam erklärt, da das angebliche private Fernsehen und Zeitung lesen weder erwiesen noch eine ausreichend schwerwiegende Pflichtverletzung ist.
Die außerordentliche Kündigung vom 22.08.2008 (mit sozialer Auslauffrist bis 31.03.2009 ) ist wirksam.
Die außerordentliche Kündigung ohne Ausspruch einer vorherigen Abmahnung kommt dabei in Betracht, wenn es sich um eine exzessive Privatnutzung handelt.
Die gefundenen E-Mails belegen eine exzessive Nutzung. Dabei geht es nicht um die Anzahl der empfangenen Mails, sondern um die Anzahl der versendeten. Obwohl diese nicht gespeichert sind, lassen sich aus den empfangenen Rückschlüsse ziehen:
Jeder Beitrag ist sprachlich auf einen vorangegangenen (sachlogisch vom Kläger stammenden) Beitrag bezogen.
Daraus ergeben sich folgende Zahlen:
01.04.2008 - 110 E-Mail-Antworten; 02.04.2008 - 118 Mails; 16.04.2008 - 139 Mails; 17.04.2008 - 183 Mails; 21.04.2008 - 173 Mails;
Das Gericht hat für das Lesen und Beantworten 3 Minuten pro E-Mail zugrunde gelegt. Damit blieben ihm am 17.04., 21.04. und 23.04.2008 "keinerlei Zeit mehr für die Bearbeitung seiner Dienstaufgaben".
Der Kläger hat seine Arbeitspflicht in einem solchen Umfang und einer solchen Intensität verletzt, dass es hier einer vorausgehenden Abmahnung nicht bedurfte. Der mit ca. 4.800 € brutto im Monat vergütete Kläger konnte und durfte nicht annehmen, dass es von der beklagten Gemeinde toleriert wird, wenn er den gesamten Arbeitstag versucht, private (erotische) Kontakte über das dienstliche E-Mail-System anzubahnen. Ihm musste auch klar sein, dass er durch sein Handeln bei der privaten Kontaktanbahnung und das Unterlassen des Bearbeitens dienstlicher Aufgaben seinen Arbeitsplatz gefährdet.

Wie/Wieso der Chef die E-Mails gelesen hat und lesen darf:
Im Urteil wird angegeben, wenn die Mitarbeiter ihre E-Mails auf den Dienst-/Firmensystemen (lokal od. im Netzwerk) speichern, "unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses."
Wer private Mails auf Dienstrechnern abspeichert ist also selbst schuld.

In diesem Fall ging es nicht um einen kurzen E-Mail-Check oder einzelne private E-Mails. In der Vergangenheit hatte die Behörde die private Nutzung des Mailsystems zumindest in den Pausen ja geduldet. Der Titel dieses Themas wäre passender formuliert: "Fristlose Kündigung wegen hunderter privater E-Mails / exzessiver Internetnutzung"
Hätte der Betroffene nur daran gedacht auch seinen Posteingang zu löschen wäre es vielleicht nie aufgefallen :whistling:
 
[quote='I.C.Wiener',index.php?page=Thread&postID=891466#post891466] Der Titel dieses Themas wäre passender formuliert: "Fristlose Kündigung wegen hunderter privater E-Mails / exzessiver Internetnutzung"[/quote]
Naja schon die Medien färben Sachverhalte, hier hat man die Wahl zwischen "stinkfauler überzahlter Schmarotzer konnte endlich erfolgreich gekündigt werden" und "Skandal: Arbeitgeber kündigen einsamen Single wegen eMails".
Und mit zweiter Tendenz...läßt sich doch wieder viel mehr aus so einer Geschichte machen ;)
 
[quote='tbd',index.php?page=Thread&postID=891471#post891471][quote='I.C.Wiener',index.php?page=Thread&postID=891466#post891466] Der Titel dieses Themas wäre passender formuliert: "Fristlose Kündigung wegen hunderter privater E-Mails / exzessiver Internetnutzung"[/quote]
Naja schon die Medien färben Sachverhalte, hier hat man die Wahl zwischen "stinkfauler überzahlter Schmarotzer konnte endlich erfolgreich gekündigt werden" und "Skandal: Arbeitgeber kündigen einsamen Single wegen eMails".
Und mit zweiter Tendenz...läßt sich doch wieder viel mehr aus so einer Geschichte machen ;)[/quote]

Man schreibt halt für die Leserschaft :D
 
Nicht schlecht, danke fürs durcharbeiten des Urteils.

Die Moral von der Geschicht ist wohl dass die Presse gerne einen Fall analog der letzten Kündigungen
(Entlassung wegen Centbeträgen, Rabattmarken, Brötchen) konstruieren wollte.
Wobei es hier einfach nur um eine faule Socke geht der sich in unkündbarer Stellung
sicher fühlte und einfach Arbeitsverweigerung deluxe betrieb.

4800 brutto, unkündbar, anscheinend nicht allzuviel zu tun, wie doof muss man sein um das zu verbocken...
 
Man kann das Vorgehen auch hier noch einmal nachlesen, auch eine Erklärung, warum die Emails keinem "Beweisverwertungsverbot" unterliegen: http://www.kostenlose-urteile.de/Ku...erkehrs-waehrend-der-Arbeitszeit.news9922.htm

Zusammenfassend noch einmal der Leitsatz:
Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.

Vollkommen in Ordnung. Für eszessive private Email-Korrespondenz wird man nunmal nicht bezahlt ;)

Ach ja: Weil er ordentlich unkündbar war, endete sein Vertrag trotz fristloser Kündignung noch mit einer Sozialfrist von 6 Monaten. Meine Güte... nur ab in den öffentlichen Dienst :pinch:
 
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