Frist setzen bei Garantiefall

metacircle

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27 Juni 2006
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1.805
Hallo,

habe folgendes Problem und bräuchte Rat von jemandem der sich auskennt...

30.6.2008

Mein Sony Handy war (ist?) defekt gewesen, ließ sich einfach nichtmehr anschalten. (Google sagt mir, dass das kein ungewöhnliches Phänomen bei SE Handys ist). Soweit so schlecht, habe bei Sony Ericsson angerufen. Der freundliche Mitarbeiter sagte mir, dass man sowas über Servicepartner regelt. Also den nächstgelegenen Service Partner geushct und prompt hingefahren. Handy angenommen, Ersatzgerät bekommen, alles OK. Zuhause SIM Karte in Ersatzgerät gepackt, geht nicht, findet kein Netz. Toll. E-Mail an Service Partner geschrieben, mit Info dass Ersatzhandy auch defekt (damit nachher nicht ich Schuld bin). Hatte ja noch ein Siemens C35i hier rumliegen.

So...1 Woche lang mit dem Steinzeithandy ausgehalten, dann war genug des guten. Habe mit für 15€ ein Prepaid Hanyd gekauft und meine SIM dort Eingesetzt. Wenigstens etwas halbwegs annehmbares zum Telefonieren.

Bis heute habe ich mein Handy noch nicht zurück! Es sind jetzt 2 Monate vergangen. Ich habe in der ganzen Zeit ab und zu beim Servicepartner angerufen und gefragt wie es aussieht und habe schon folgende Aussagen gehört "Es kommt mitte der Woche", die Woche darauf höre ich "SE schickt es morgen ab, Sie haben es dann Mitte nächster Woche". Tja, die letzte Mitte der Woche war letzte Woche.

Nicht das es mich noch stört und ich unbedingt mein SE Handy wieder haben will (habe mittlerweile eins aus dem Forum gekauft), aber irgendwas muss jetzt passieren.

Habe übrigens den Zwischenhändler auch schon freundlich nach RMA Nr. und Sony Ericsson Telefonnummer gefragt -> Dürfen die mir nicht geben.

Ich möchte jetzt also:
a) Mein Handy repariert zurück, und zwar schleunigst, damit ich es bei eBay verhökern kann.
b) Ein neues Handy gleichen Typs, welches auch direkt ohne Umwege seinen Weg zu eBay finden würde.

Am liebsten wäre mir:
c) Zeitwert des Handys erstattet.

Ich möchte dem ganzen gerne eine Frist setzen, da ich aber von SE keine Daten habe, muss ich dem Zwischenhändler die Frist setzen. Ist das richtig so?

Und was für Rechte habe ich dann? Kann ich mein Geld zurück fordern, falls die Frist nicht eingehalten wird, oder was darf ich fordern?

Hoffe jemand versteht mein Problem.

Danke schonmal für die Antworten.
 
unter der voraussetzung, dass der defekt deines handys unter die garantieleistungen fällt, kannst du folgendes tun:

unter fristsetzung zur lieferung des reparierten handys auffordern. dazu der hinweis, dass du nach abgelaufener frist die reparatur ablehnst und zeitwert des handys verlangst (§ 250 BGB).
 
Ich glaube, die c't würde sich über so einen Fall auch freuen - manchmal reicht ein dezenter Hinweis darauf, um Berge zu versetzen...


.
 
Die Garantie wird im Gegensatz zur Gewährleistung vom Hersteller vorgenommen. Das heißt du hast (bestehende Garantie vorausgesetzt) sowohl Gewährleistungsansprüche (sind gegenüber dem "Zwischenhändler" geltend zu machen) als auch Garantieansprüche (gegenüber SE). Da du dich soweit ich verstanden habe für die Garantie entschieden hast kannst du deinem Händler keine Frist setzen, sondern ggf. nur SE. Da müsstest du schon in SE AGBs nachschauen was die so zur Garantie schreiben, denn das ist eine freiwillige (Zusatz)Leistung von SE die allein soweit reicht wie sei es im Vertrag bzw. AGBs festgelegt haben.

Du könntest dir also die AGBs von SE ansehen und prüfen ob die Frist für die Reparatur überschritten wurde. Wenn diese nicht eingehalten wurde dann richtet sich dein Vorgehen nach deutschen Recht (kann hier keine sichere Auskunft geben), also schätze ich mal kannst du ihnen eine angemessene Frist setzen usw (siehe oben).

Falls aber dein Handy gar keine Garantie hatte und der Serviepartner dein Händler war von dem du das Handy gekauft hast, dann reden wir von Gewährleistungsansprüchen. Dann könntest du direkt deinem Zwischenhändler unter Setzung einer angemessenen Frist erklären, dass du hiermit vom Vertrag zurücktrittst falls nicht innerhalb dieser Frist repariert oder Neuhandy geliefert wird.



Gruß
 
Der Zwischenhändler ist leider nicht der Händler bei dem ich das Handy gekauft habe. Ich werde morgen dort ein letztes mal anrufen und nachfragen. Was danach passiert wird man sehen.
 
Du solltest den ServicePoint, dem du dein Handy anvertraut hast einfach schriftlich anmahnen. Anrufe sind zwar schön und gut, doch sind sie vor Gericht (sollte es zu einer Verhandlung kommen) wertlos. Leg eine Frist fest (i.d.R. zwei Wochen) und hoffe auf das Beste. Außerdem ist das mit dem Zeitwert fraglich - ich denke man muss dir ein gleichwertiges Neugerät als Ersatz beschaffen und da kann der Zeitwert insbesondere bei Sony-Ericsson nicht wirklich mithalten! Zweitwert gilt meines Erachtens nur in Versicherungsfällen...

Aber mal rein interessehalber wäre es schön, wenn du mal schreibst, um welches Handy es sich handelt - von einem Serienproblem des Nicht-Mehr-Anschaltens habe ich noch nicht gehört, eher von Empfangsverlusten und Reboots...

Grüße
 
[quote='xCube',index.php?page=Thread&postID=429603#post429603]Außerdem ist das mit dem Zeitwert fraglich[/quote]
nö... durch einen anspruch auf schadensersatz wird man ja nicht besser gestellt als wenn man keinen anspruch hat. also zeitwert
 
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