Fragen zum Thema "Steuern absetzen"

cyberjonny

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Hallo miteinander,

ich hätte einige kurze Fragen zum Thema "Steuern absetzen" an diejenigen unter euch, die ein Gewerbe betreiben oder sich mit der Materie trotzdem auskennen:

Kann man eine Anschaffung auch noch nachträglich absetzen, auch wenn sie vor der Anmeldung eines Gewerbes erworben wurde? Falls ja: was ist dazu nötig?
Kann man auch ein gebraucht gekauftes Produkt steuerlich absetzen oder muss dieses neu sein bzw. muss eine entsprechende Rechnung auf den eigenen Namen/die Firma vorliegen?
(Kann auch eine Privatperson bei einem Gebraucht-Verkauf eine solche "Rechnung" anfertigen/aushändigen?)

Kann man eigentlich "alle möglichen" Anschaffungen steuerlich absetzen (bitte nicht wörtlich nehmen, ich rede jetzt nicht von Lebensmitteln ;), etc. sondern mehr von technischen/elektronischen Geräten, Software, etc.) oder müssen diese in direktem Zusammenhang zum angemeldeten Gewerbe stehen, also direkt im Sinne von "Webdesigner -> Notebook", "Fotograf -> Kamera" und sowas, oder ist das eher weiter gefasst?

Sorry für die mit Sicherheit sehr laienhaften, vielleicht teils naiven Fragen - ich bin gerade auch dabei mich generell zu diesem Thema zu informieren.
Dank euch! :)
Gruß, Jonny
 
Moin,

im ersten Jahr läßt sich alles, was zur Einrichtung des "Geschäftes" benötigt wird, als Betriebsausgabe "absetzen". Das betrifft vor der Eröffnung des Gewerbes erworbene Geräte ebenso wie Einrichtungsgegenstände, wie z.Bsp. der Teppich über der Antistatikmatte des Arbeitsplatzes. Notfalls reicht eine Liste mit den ca.-Wertangaben der in das Gewerbe eingebrachten Gegenstände. Der Nachweis von Einzelrechnungen in in den hiesigen Finanzamtsbezirken (PLZ 103xx/104xx) nicht unbedingt nötig.

Grundsätzlich sind alle für die Gewerbeausübung notwendigen oder mit ihr in Zusammenhang stehenden Kosten als absetzbar. Man sollte ggfl. die Notwendigkeit belegen können. Auch ein Fahrrad läßt sich als Betriebsausgabe absetzen, wenn es denn eines zur Ausübung des Berufes braucht. Das wäre dann das sog. "Firmenrad". Der steuerehrliche Mitbürger wird sicherlich den privaten Nutzungsanteil seines eben erworbenen Montblanc-Füllhalters nicht in die Einnahme-Überschußrechnung seines Kleingewerbebetriebes mit einbeziehen, sondern den entsprechenden Buchungsposten nur mit 50 % (dem tatsächlich entstehendem geschäftlichen Nutzungsanteil) des Kaufpreises von 300 Euro angeben.

Der nach Betriebseröffnung zeitig herbeieilende Betriebsprüfer wird dem Gewerbetreibenden die allgemeinen und seine persönlichen Grenzen der "Absetzbarkeit" sicher schnell vermitteln. :-)

Der Webdesigner wird seine Kamera ebenso als Betriebsausgabe absetzen können, wie der Fotograf sein Notebook. Beide brauchen beides zur Ausübung ihres Berufes. Und sei es nur zur Dokumentation ihrer Projekte.

Detaillierte Auskünfte erteilt sicherlich der "Steuerberater Ihres Vertrauens", der sich im Dickicht des deutschen Steuerrechtes genauso verfängt, wie der gemeine Steuerschuldner, aber für die Benutzung seiner Machete üblicherweise horrende Gebühren verlangt.

Für die Anfangszeit ist für den Kleingewerbetreibenden sicherlich die Beschäftigung eines Nebenerwerbssteuerfachmannes oder einer Nebenerwerbssteuerfachfrau, die sich im jeweiligen Finanzamtsbezirk auskennen, von Vorteil. Einmal richtig eingestielt und mit den persönlichen Datev-Buchungsschlüsseln versehen, läßt sich die allfällige jährliche Buchungsorgie dann auch vom Steuerschuldner und Gewerbetreibenden selbst vornehmen.

Es grüßt

Ihre persönliche Steuernummer

und

flotille
 
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