Frage zur Gewährleistung

validator

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hi,

folgendes... ich hatte erst vor kurzem eine neue HDD gekauft die gleich nach 2-3 Wochen kaputt war. Darauf hab ich beim Shop, wie ich die her habe, RMA-Nummer beantragt und das Teil eingeschickt. Mittlerweile ist eine Ersatz-Platte eingetroffen, allerdings mit dem Hinweis "Alternativtausch" nicht das selbe Modell.

Nun wollt ich mal fragen, ob ich dass so hinnehmen muss? (war nicht abgestimmt mit mir) Die Ersatzmodell hat die gleiche Kapazität, allerdings bietet es keine Hardwareverschlüsselung wie das ursprüngliche Modell.
 
ja ne ich würde mich beim Hersteller beschweren ..wenn er das gleiche Modell nicht liefern kann, kannst du doch theoretisch dein Geld wiederbekommen. ?(
 
Der Shop wo du die Platte her hast hat doch sicherlich auch einen Telefonanschluss. Ich würde einfach morgen mal durchklingeln und deinen Fall schildern. Ich würde aber wohl genau wie du auf die selbe Platte Anspruch erheben.
 
Du solltest schon etwas gleichweritges oder besseres bekommen, jedoch nicht schlechter gestellt werden. Wenn die Hardwareverschlüsselung wichtig oder Kaufgrund war bsit du dadurch schlechter gestellt und solltest nochmal nachhaken.
 
validator' schrieb:
.. ich hatte erst vor kurzem eine neue HDD gekauft die gleich nach 2-3 Wochen kaputt war.
Nach zwei bis drei Wochen bist Du noch in der Garantie Frist von 6 Monaten.

Du kannst verlangen:
1.) Geld zurück. Wandlung des Kaufvertrages.
2.) Festplatte gegen die gleiche Festplatte tauschen.
3.) Festplatte reparieren, wird wohl nicht möglich sein.
4.) Minderung des Kaufpreises. In diesem Fall Unsinn;-)

Da die neue Festplatte nun die Datenverschlüsselung nicht hat, brauchst Du Sie auch nicht als Ersatz anerkennen.

Verlange die gleich Festplatte, die Du gekauft hast oder Geld zurück. Ja - verlange beides, dann kann der Händler entscheiden was er in diesem Fall macht.

Es ist etwas verzwickt bei diesem Recht. Sowohl der Verkäufer als der Käufer hat nicht das Recht sich auf einen Punkt zu fixieren.

Deshalb verlange ich immer Geld zurück oder Austausch der defekten Ware.
(Reparatur dauert ja im allgemeinen immer viel zu lange.)

Gruß Flexibel


Das oben ist das BGH-Recht.
Händler verlangen in ihren AGB schon 2, 3 oder sogar 4 Reparaturversuche. Aber welcher Händler repariert schon eine Festplatte. Deshalb fällt dieser Punkt in dieser Angelegenheit hier weg.
 
Cyberport hat bei einer defekten HDD die erst einen Monat alt war immer das ganze an den Hersteller schicken wollen. Das Ende vom Lied: 3 mal eingeschickt. 3 Mal wieder eine defekte HDD bekommen (war ein Konstruktionsfehler). Mehrmals darum gebeten mir das Geld zu erstatten aber das geschah erst nach der 3. missglückten Reparatur. Nach einem halben Jahr hatte ich mein Geld wieder bekommen.
 
helmut_grokenberger' schrieb:
Mehrmals darum gebeten mir das Geld zu erstatten aber das geschah erst nach der 3. missglückten Reparatur.
So ist es nur wenn es in den Händler AGB steht, der Absatz mit den 2,3 oder sogar 4 Reparaturversuchen. Aber welcher Händler repariert schon eine Festplatte. Deshalb müsste man es da etwas leichter haben.

Gruß Flexibel
 
Hat mich damals auch echt geärgert. Das war eine 250 EUR Platte! Die wollten halt immer das ganze zum Hersteller schicken. Und sie waren im Recht :(
Der Hammer: ich habe auch nie Orginal Verpackte Platten zurück bekommen. Immer schon geöffnete Kartons mit schrammen. Kundenfreundlich war das nicht gerade. Aber so ist das eben wenn ein Laden auf sein Recht pocht ;)
 
helmut_grokenberger' schrieb:
Der Hammer: ich habe auch nie Orginal Verpackte Platten zurück bekommen.
Ich habe schon einige Festplatten gekauft, geschätzte 10 Stück, wo die Spezialfolie schon geöffnet war. Das hatte aber auch einen Grund. Der Händler hat das Jahr und den Monat darauf geschrieben wegen der Garantie. Brauchte auch keine einzige 2,5" Festplatte reklamieren. Der Händler hat es mir auch vor dem Verkauf gesagt, dass er jede Festplatte deshalb schon geöffnet hat.

Aber für Dich wäre es der Grund gewesen sofort die Wandlung des Kaufvertrages durchzusetzen. Du hast das Recht eine original verpackte Festplatte zu bekommen für Dein gutes Geld.

Gruß Flexibel
 
Sie haben gesagt: ich habe sie ja auch nicht Original zurück geschickt. Dabei lief die Platte nur 3 Stunden bei mir! Und noch besser: laut SMART waren die Platten die ich da wieder bekommen habe immer schon 10-20h im Einsatz!

Naja, war schon ein starkes Stück - aber nach einem halben Jahr hatte ich ja mein Geld wieder ;)
 
helmut_grokenberger' schrieb:
Sie haben gesagt: ich habe sie ja auch nicht Original zurück geschickt. Dabei lief die Platte nur 3 Stunden bei mir! Und noch besser: laut SMART waren die Platten die ich da wieder bekommen habe immer schon 10-20h im Einsatz!
Das ist ja ein Ding. Wenn die Festplatte unter einer Presse geraten wäre hättest Du sie nicht auspacken müssen um die defekte Festplatte zu reklamieren. Das hätte man schon so sehen können. Aber der Normalfall ist ja, auspacken, anschließen und geht nicht (AEG;-)

Die Händler versuchen eben alles um Geld zu sparen. Die Macht hat natürlich der Händler, wenn der sich nicht rührt hat man das Geld erst mal da drin stecken. Deshalb ist man ja bemüht die Angelegenheit so schnell wie möglich für beide Seiten zu klären.

Meine dringende Empfehlung ist ja, wenn man etwas kauft was etwas teurer ist. Die Grenze "etwas teurer" liegt natürlich bei jeden Einkommen etwas anders. Egal ob man sich einen Artikel nur 14 Tage ansehen möchte oder es kaufen möchte. Sucht euch für "etwas teure" Artikel einen soliden Händler der nicht in 2 Wochen oder 6 Monate pleite ist. Natürlich kann man sich da nur einen ungefähren Eindruck machen. Wenn der Artikel defekt ist und zurück gesandt wird und der Händler ist pleite ist der Artikel und das Geld weg. Wenn man von dem Rückgabelrecht (14 Tage) Gebrauch macht könnte auch der Artikel und das Geld weg sein wenn der Händler sich 3-6 Wochen Zeit lässt das Geld zurück zu überweisen. Ob er das darf ist eine andere Sache.

Gruß Flexibel
 
Ja, Wester Digital und Cyberport waren in dem Fall nicht wirklich kooperativ. Sonst war ich mit beiden Firmen aber immer zufrieden! Ich hatte das Pack damals leider 3 Wochen in der Ecke liegen weil ich keine Zeit hatte die Platte anzustöpseln. Sonst hätte ich auch vom 14 Tage Rückgaberecht gebrauch machen können. Aber so war ich auf die AGBs/Gewährleistung/Garantie angewiesen. Und die erlauben eben 3 Versuche bis zur Wandlung des KV...
 
ALso ich versuche Hardware meist direkt ohne den Umweg über den Händler beim Hersteller austauschen oder reparieren zu lassen, das geht meist schneller (bei Seagate und iomega bisher zumindest) und gerade Festplattenhersteller haben meist bessere Garantiebedingungen als Händler. Außerdem finde ich es nett, dass man beim Hersteller meist nur noch Serien- und Partnumber angeben muss, kein Kaufbeleg-Zettelkram etc.
 
Das kann aber auch in die Hose gehen!
WD hätte mir niemals das Geld auf Garantie zurück geben müssen. Auch nach 20 Versuchen nicht!
Und wenn ich "nach 20 Versuchen" mich doch an den Händler gewendet hätte, dann hätte dieser noch immer seine 3 Versuche gehabt! Übrigends erlaubt es die Garantie von WD ein "gleichwertiges Produkt" zu Liefern. D.h. eine 1 Jahr alte Platte kann auch durch eine 1 Jahr alte Platte ausgetauscht werden. Man könnte auf Garantie sogar ein anderes Modell bekommen - die sind da zu nix verpflichtet. Alles auf freiwilliger Basis...
 
Also ich hab grad nen Rücksendepaketaufkleber per Mail zugeschickt bekommen. Mal sehen was jetzt passiert und wie lang das dauert. Übrigens das ursprüngliche Modell hat der Händler (comtech) laut Shop lagernd.
 
Flexibel' schrieb:
Nach zwei bis drei Wochen bist Du noch in der Garantie Frist von 6 Monaten.
Sicher, daß du nicht Gewährleistung und die 6-Monatsfrist der Beweislastumkehr meinst?
 
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