Frage zum Umsatzlimit bei Verkäufen

SigurdWarp

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1 März 2009
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Hi,

da ich auch noch mein X1 Fold und das Thinkpad 30 verkaufen möchte, komme ich im Rahmen der Angebotseinstellung ja über die Grenze von 2.000 Euro.

Meine Frage dazu ist nun, bevor ich etwas falsch mach oder verstehe:

- gelten die 2.000 Euro Umsatz bei TATSÄCHLICH durchgeführten Verkäufen
- oder auch schon für die Angebotserstellung?

Ich hätte es jetzt so verstanden, dass es sich dabei letztlich um die tatsächlich durchgeführten Verkäufe handelt, ich also zum Beispiel wenn das TP30 verkauft würde, alle anderen Auktionen beenden müsste. Oder wie geht das?

Die beiden Laptops würde ich ohnehin mit Rechnung und Umsatzsteuer - da die in meinem Steuerbüro genutzt wurden - verkaufen, würden diese Umsätze dann trotzdem unter die 2.000 Euro Grenze fallen?

Mir geht es darum, wie ich mich richtig zu verhalten habe und Danke schon einmal recht herzlich für Hinweise!

Wenn es nicht gehen sollte, ist das auch kein Problem, dann kommen die beiden direkt in die kleineren Anzeigen.

Also, Danke nochmals!
 
Natürlich nur für tatsächlich getätigte Verkäufe. Und es gilt zusätzlich nur dann wenn ein Gewinn erzielt wurde. Finde leider die Seite nicht wieder wo das erklärt wurde.
 
Soweit ich es verstanden habe, geht es bei der Regelung primär um Privatverkäufe ohne Rechnung.
Da du mit Rechnung verkaufst und der Fiskus dementsprechend seinen Anteil bekommt, sollte die Grenze imho dafür nicht gelten.
 
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