Frage an Versicherungsspezialist ...

kangaroo72

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2.033
Hoi zusammen ...

ich hab da mal 'ne Frage ... irgendwo komm ich mir etwas für dumm verkauft vor.

Also ... am 26.11. starb meine Schwiegermutter. Da meine Frau und ich uns so um das "bürokratische" kümmern, habe ich die Haftpflicht und die Hausratversicherung mit Sterbeurkunde gekündigt (per Fax).

Bei der Gelegenheit wollte ich die Versicherung für den Witwer bei einer Gesellschaft abschließen, die ihre Ansprechpartner etwas näher als 300KM hat abschließen (das nur am Rande).

Auf einmal kam ein Schreiben, bla bla bla ... wir haben die Versicherungen auf Sie umgeschrieben. D. h. die Versicherung hat beide Verträge auf einen Versicherungsnehmer geschrieben, mit dem Sie nie einen Vertrag hatten.

Die beziehen sich auf Ihre AGB (die ich noch nicht gesehen habe).

Geht sowas? Gibt's sowas? Ich find das etwas dreist. Es handelt sich hier um eine Versicherung mit drei Buchstaben in Magdeburg (Sparkassengruppe).

Danke für Tipps,

LG,

kangaroo72
 
Bei der Gelegenheit wollte ich die Versicherung für den Witwer bei einer Gesellschaft abschließen, die ihre Ansprechpartner etwas näher als 300KM hat abschließen (das nur am Rande).

Die helfen normalerweise auch bei der Kuendigung der Altvertraege.

Wenn der Witwer noch lebt, dann koennen nicht alle Vertraege bei Todesfall gleich gekuendigt werden, sie werden weiter vererbt.

Auch wuerde durch Dein Vorgehen zuerst der Schutz gekuendigt ohne schon eine Ersatzversicherung abgeschlossen zu haben. Sowas ist sehr gefaehrlich.

Ich haette erstmal nachgefragt zu welchem Termin ich die Versicherungen ordentlich kuendigen kann und mich dann um einen Neuvertrag, zur gegebenen Zeit, gekuemmert. So solltest Du das auch machen.

Selbst fuer Spezialisten bleiben bei Deiner Schilderung viele Fragen offen, so einfach ist der Sachverhalt nicht zu verstehen.

War die Haftplicht fuer beide? Dann wuerde der Witwer die ja uebernehmen.

Da es den Haushalt noch gibt, gibt es kein Recht die einfach zu kuendigen.

Und warum die Versicherung einfach auf Dich umgeschrieben wurde, keine Ahnung.
Aber jetzt kannst Du die Versicherung als gegenstandslos anfechten.

Spreche doch mal mit der neuen Versicherung, die sind doch in dem Thema zu 100% drin.

Ich bin kein Jurist und auch kein Versicherungsspezialist, alles nur Lebenserfahrungen.
 
Deswegen ist es wohl am sinnigsten, mir mal die AGBs zu besorgen.
Danke trotzdem
 
Der Übergang von Versicherungen auf Erben ist je nach Sparte der Versicherung (z.B. Gebäude, Hausrat, Kfz) üblich und sinnvoll, sonst wären die ja plötzlich ohne Versicherungsschutz. Geregelt ist das in VVG §§ 95 und 96, üblicherweise ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Durch den Erben, nicht durch Dritte, ggf. auch durch eine Erbengemeinschaft - dann müssen aber auch ALLE unterschreiben. Früher waren das mal 4 Wochen ab Kenntniserlangung.

https://www.hans.de/erbrecht/versicherungen-im-nachlass/
https://www.recht-finanzen.de/faq/5927-sonderkuendigung-welche-versicherungen-enden-mit-dem-tod-des-versicherungsnehmers
 
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