frage an ein paar rechtsversteher

[oo7]

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18 Juni 2006
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hi,

wie ist denn das, wenn ich einen vertrag unterschreibe, welchen ich davor mündlich erklärt bekommen habe, aber im nachhinein feststelle, dass das schriftliche was anderes sagt und ich sozusagen aus unwissenheit unterschrieben habe (wobei ich natürlich weis, dass ich das hätte lesen sollen, aber was soll man machen, hab mir halt was aufschwatzen lassen). mündlich hieß es z.b. telefonischen widerruf bis zu 3 wochen nach unterschrift. Schriftlich heisst es jedoch, schriftlicher widerruf bis 2 wochen nach unterschrift.

Hab ich da noch irgend ne möglichkeit was zu machen, weil ich meinen widerruf erst nach 17 tagen oder so abgeschickt hatte und ich das ehrlichgesagt ne frechheit finde, besonders wenn es sich um ne organisation handelt, die menschen angeblich helfen will (www.ifa-flugambulanz.de).

Für das mündlich gesagt hätte ich auch eine Zeugin.


cu
 
Also wenn du dich tatsächlich getäuscht fühlst, dann kannst du den Vertrag jederzeit per Einschreiben wiederrufen.

Google mal unter dem sogenannten Haustürgeschäft.......


Mündliche Vereinbarungen habe zwar ihre Gültigkeit, aber nur dann, wenn nichts schriftliches fixiert ist. Hierzu solltest du dann immer einen unabhängigen Zeugen haben.

Da du aber bereits was anderes unterschrieben hast, zählt nunmal das Schriftzeichen unter deinem Vertrag und nicht das was dir erzählt wurde. Es sei den diese Vereinbarungen sind im Vertrag enthalten. "Schwarz auf Weiß".
 
Ich verstehe nicht wieso es immer noch Leute gibt, die auf solche Drückerkolonnen reinfallen. Das einzigste Ziel sind Vertragsabschlüsse.

Laut http://www.rth.info haben die seit über 2 Jahren gar keine eigenen Hubschrauber mehr und die Flugzeuge ähneln denen von http://www.lrs-service.de/ wie notch schon schrieb.

Wenn dann eventuell beim ADAC was abschließen
 
Wenn man sich die Fluggeräte anschaut, steht auf den gleichen Jets einmal IFA, einmal FAI unter dem roten Logo. Die Wahrheit geht wohl eher in Richtung "rent-a-jet".... (das ist jetzt eine grobe Vermutung meinerseits).

Krass.

Vor Gericht hast Du vor allem ein Beweisproblem. Du müsstest schon andere Geschädigte finden, die bestätigen, dass mündlich drei Wochen vereinbart waren. Und selbst dann hast Du schriftlich einen Vertrag mit zwei Wochen Widerrufsrecht geschlossen. Man könnte aus der vorhergehenden mündlichen Absprache aber evtl. eine Nebenpflicht schließen, über die schriftlich veränderten Vertragsbedingungen aufzuklären.

Da Rechtsberatung im Internet ohne Honorar verboten ist, solltest Du evtl. einen Anwalt aufsuchen.

Gruß, Jan.
 
alles in allem also relativ hoffnungslos. hatte auch schon gedacht, dass man die 14 tage widerrufsrecht aufgrund der vielen feiertage über weihnachten und neujahr vielleicht hinauszögern kann, aber das scheint wohl auch völlig legal mitgezählt zu werden.

naja, so schnell hat man 150€ in den sand gesetzt....dem nächsten haustürvertreter spring ich dann in zukunft gleich mal präventiv an die gurgel *hrmpf*
 
Original von [oo7]
wie ist denn das, wenn ich einen vertrag unterschreibe, welchen ich davor mündlich erklärt bekommen habe, aber im nachhinein feststelle, dass das schriftliche was anderes sagt und ich sozusagen aus unwissenheit unterschrieben habe (wobei ich natürlich weis, dass ich das hätte lesen sollen, aber was soll man machen, hab mir halt was aufschwatzen lassen). mündlich hieß es z.b. telefonischen widerruf bis zu 3 wochen nach unterschrift. Schriftlich heisst es jedoch, schriftlicher widerruf bis 2 wochen nach unterschrift.

In der Regel gilt der Vertrag mit der Unterschrift.

Deswegen wird er ja unterschrieben, sonst könnte man ja munter weiter plaudern :D

Selbst wenn Du eine Zeugin hast, die bestätigt, dass im Gespräch eine andere Frist vereinbart war, hättest Du den Vertrag doch nicht unterschreiben sollen, wenn er nicht Deinen Vorstellungen entspricht.
 
Also Fristbeginn ist in Deinem Fall der Zeitpunkt, zu dem Du eine schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hast.

Die Frist läuft 2 Wochen lang (es entscheidet der Zeitpunkt, zu dem Du z.B. einen Brief absendest).

Es endet die Frist mit Ablauf des gleichen Wochentags zwei Wochen später (also z.B. am Freitag, wenn sie am Freitag begann).

Wenn der letzte Tag ein Sonntag oder Feiertag war, endet die Frist am nächsten Werktag (so kann die Frist im Ausnahmefall auch 15 Tage laufen).

Gruß, Jan.
 
hmm...da ich jetzt erfahren habe, dass es sich hierbei wohl um eine Betrügerfirma handelt, welche die leistungen für die sie verspricht garnicht halten kann, müsste ich ja eigentlich ohne probleme gerichtlich dagegen vorgehen können, oder?

werde aufjedenfall noch weiterrecherchieren und wohl demnächste einen anwalt aufsuchen

cu
 
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