Forenregeln - Konkretisierung in Sachen technischer Kopierschutz

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ahoellrigl

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Auf @Mornsgrans Anregung jetzt hier ein Vorschlag zur Ergänzung/Konkretisierung der Forenregeln, was im Forum nicht zu erörternde Themen anbelangt.

Leider hat der Gesetzgeber mit dem Konstrukt "Umgehung eines technischen Kopierschutzes verboten, aber im Privaten straffrei" eine unnötig konfliktträchtige Rechtslage geschaffen. Statt sich mit den Folgen herumzuärgern, könnte man problemlos selbst für mehr Klarheit sorgen.

Du bestätigst mit deiner Anmeldung, dass du die angebotenen Services dieser Seite nicht zur Verbreitung von Inhalten verwendest, die Diffamierungen, Beleidigungen, Hass, Bedrohungen, Spam, Aufrufe zu Straftaten, Verletzungen des Jugendschutzes oder von Urheberrechten enthalten oder anderweitig strafrechtlich relevant sind. Nicht zulässig sind hierbei auch Anleitungen zur Umgehung wirksamer technischer Kopierschutzmaßnahmen.

Das wären lediglich 11 Worte mehr in den Nutzungsbedingungen, die den Sachverhalt dann aber eindeutig regeln würden. Tendenziell zwar rigider als nötig, aber dafür entfiele die Notwendigkeit im Einzelfall zu definieren, was denn wohl rechtlich unter einer "Verletzung des Urheberrechts" zu verstehen sei.
 
Da kommt dann aber bestimmt gleich die Frage auf "was ist ein wirksamer technischer Kopierschutz", für einige Hersteller ist das schon der Aufdruck auf der Hülle.
 
Gemäß Lenovo License Agreement [1] bleibt von Lenovo bereitgestellte Software Eigentum von Lenovo. Der Nutzer erhält nur ein Nutzungsrecht, jedoch keine Eigentumsrechte.

Dort findet sich folgende Passage:
Sie dürfen a) das Softwareprodukt nicht verwenden, kopieren, modifizieren oder verteilen, sofern dies nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen ist; b) Reverse-Assemblierung, Reverse-Compilierung oder anderweitige Übersetzung des Softwareprodukts, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, ohne dass eine vertragliche Verzichtserklärung möglich ist; oder 3) Unterlizenzierung, Miete oder Leasing des Softwareprodukts.
Im Falle eines BIOS' ist es also nach dieser Lizenz untersagt, es zu modifizieren, oder es in modifizierter (oder unmodifizierter) Form weiterzugeben.

Eine "Verschlüsselung" ist laut Wikipedia [2]:
die von einem Schlüssel abhängige Umwandlung von „Klartext“ genannten Daten in einen „Geheimtext“ (auch „Chiffrat“ oder „Schlüsseltext“ genannt), so dass der Klartext aus dem Geheimtext nur unter Verwendung eines geheimen Schlüssels wiedergewonnen werden kann.
Nach dieser Definition unterliegt ein aus Quellcode compiliertes Binary einer Verschlüsselung, nämlich der Compilierung.

Ebenfalls laut Wikipedia [3] stellt jede Verschlüsselung einen "wirksamen Kopierschutz" dar:
Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG).
Ein BIOS-Binary ist also laut UrhG ein verschlüsseltes Werk, das einem wirksamen Kopierschutz unterliegt. Verschlüsselte Werke dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis generell nicht kopiert werden.
Das wird zwar für Software sogleich wieder eingeschränkt ...
Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.
... aber hier wird vom "berechtigten Benutzer" gesprochen. Eine entsprechende Rechteeinräumung seitens Lenovo fand jedoch nie statt (s.o.: kein Eigentumsübergang, explizite Rechtsausschlüsse).

Frage:
Wäre damit nach neuer Forenregel die Diskussion über, und Zugänglichmachung von modifizierten BIOS in diesem Forum verboten?
Falls nein, warum nicht?


[1] https://support.lenovo.com/de/de/solutions/ht104242-lenovo-license-agreement
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Verschlüsselung
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
 
Gemäß Lenovo License Agreement [1] bleibt von Lenovo bereitgestellte Software Eigentum von Lenovo. Der Nutzer erhält nur ein Nutzungsrecht, jedoch keine Eigentumsrechte.
Das ist die Ansicht von Lenovo, die muss nicht zwingend mit der Realität übereinstimmen.
 
Das gilt aber nicht für die Hardware.
Das BIOS ist Software.

Das ist die Ansicht von Lenovo, die muss nicht zwingend mit der Realität übereinstimmen.
Das ist ein üblicher Passus in Lizenzvereinbarungen proprietärer Software. Mir ist kein Gesetz oder Gerichtsurteil bekannt, welches dem Nutzer einen Eigentumsübergang zuspricht. Ich gehe also davon aus, dass der Passus im Rahmen der Vertragsfreiheit wirksam ist.
 
Das ist ein üblicher Passus in Lizenzvereinbarungen proprietärer Software. Mir ist kein Gesetz oder Gerichtsurteil bekannt, welches dem Nutzer einen Eigentumsübergang zuspricht. Ich gehe also davon aus, dass der Passus im Rahmen der Vertragsfreiheit wirksam ist.

Ok anders forumuliert, man wird kein "Eigentümer" (im Sinne von Urheber) der Software, eh klar. Trotzdem darf man diese verändern. (Siehe diverse Reverse Engineering-Ansichten)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist halt die Frage, ob die Rechtsabteilung von Lenovo das im Zweifel auch so sieht und wie die Forenleitung sich in diesem Spannungsfeld positioniert.

Vermutlich im Feld des "möglichst wenig Ärger", da die Forenleitung auch kaum im Forum beteiligt ist.
 
Ich wiederhole zu ersten Post als Vorschlag:
Nicht zulässig sind hierbei auch Anleitungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen.
M.M. nach ist "technische wirksam" überflüssig, wenn der Vertrag Kopien nicht zuläßt.

Zum BIOS: ist eine Grauzone. Bei Wartungsverträgen wird oft das BIOS zur Hardware-Wartung gezählt, auch wenn z.B. für das Betriebssystem Softwarewartung vorgesehen ist.

Das BIOS ist aus Herstellersicht so nah an der Hardware, daß Fehler dort die Hardware schädigen können. Für ein USER-modifiziertes BIOS wird kaum ein Hersteller die Haftung bei Schäden übernehmen. Ich mag bei Lenovo jetzt nicht herum suchen. Da kommt zum reinen Copyright auf jeden Fall auch noch die Haftungsfrage dazu. Wer würde denn die Haftung übernehmen, wenn ein BIOS (modifiziert oder nicht) über ein Forum verteilt wird oder auch nur Modifikationen verteilt werden ?
 
Ich wiederhole zu ersten Post als Vorschlag:
Nicht zulässig sind hierbei auch Anleitungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen.
M.M. nach ist "technische wirksam" überflüssig, wenn der Vertrag Kopien nicht zuläßt.
Den Änderungsvorschlag hatte ich im Ergebnis einer Diskussion in einem anderen Thread formuliert, die hier nicht noch einmal neu geführt werden sollte. Er knüpft inhaltlich wie auch textlich an den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes an. Dort regelt § 53, dass es grundsätzlich erlaubt ist, Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke zu erstellen. Jedoch ist gemäß § 95a das Umgehen von wirksame[n] technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes uneingeschränkt verboten. Der dadurch entstandene Widerspruch wird in § 108b so aufgelöst, dass die weiterhin rechtswidrige Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen bei Privatkopien straffrei bleibt.

Da es aber der Wunsch des Forenbetreibers und der Moderatoren ist, dass hier keine rechtswidrigen Inhalte erörtert werden, unabhängig von einer etwaigen Strafbarkeit, habe ich den Ergänzungsvorschlag gemacht und darin ganz ausdrücklich die Umgehung wirksamer technischer Kopierschutzmaßnahmen im Sinne der genannten Paragraphen des UrhG angesprochen, um die es hier konkret geht.
 
Der Forenbetreiber andy hat heute entschieden, dass kein Handlungsbedarf besteht.
 
Persönlich finde ich das
a) angemessen und
b) gut, weil legitime Themen weiterhin Raum bekommen dürfen.

Das Argument zur Löschung von Links etc. ist ja immer der Schutz des Forums und des Forenbetreibers.
Betreiberhaftung greift ausdrücklich bei strafbaren Handlungen.
Daraus ergibt sich Strafbarkeit als Kriterium für Mod- Eingriffe. Korrekt?
 
Das Argument zur Löschung von Links etc. ist ja immer der Schutz des Forums und des Forenbetreibers.
Betreiberhaftung greift ausdrücklich bei strafbaren Handlungen.
Daraus ergibt sich Strafbarkeit als Kriterium für Mod- Eingriffe. Korrekt?
Ist Lesen so schwer?
Strafbarkeit ist eines, aber nicht das alleinige Kriterium.
 
Nun:

Das muß ich mich leider fragen …
“oder anderweitig strafrechtlich relevant sind.“. Am Ende der Aufzählung, damit selbige umfassend.
Lies nach. Steht da, und nach Entscheidung heute auch weiterhin,
Nicht strafrechtlich relevant: nicht verboten.
 
Nun:


Das muß ich mich leider fragen …
“oder anderweitig strafrechtlich relevant sind.“. Am Ende der Aufzählung, damit selbige umfassend.
Lies nach. Steht da, und nach Entscheidung heute auch weiterhin,
Nicht strafrechtlich relevant: nicht verboten.
Falsch.
Explizit aufgeführt: Verboten.
Zusätzlich verboten: Alles, was strafrechtlich relevant ist.
Man beachte auch das Bindewort "oder". Du weißt schon: Nur eine der Bedingungen muss erfüllt sein.
 
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