Nein, ich möchte mich nicht aus dem Thinkpad-Forum löschen... Aber aus einem anderen Forum im Netz, in dem ich mich vor vielen vielen Jahren mal angemeldet und damals 3 Beiträge geschrieben habe. Aus welchen Gründen ich mich da löschen will, spielt keine Rolle, auf jeden Fall will ich da "raus".
Bei meiner Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass der Betreiber des Forums laut BDSG auf meinen Wunsch hin verpflichtet ist, alle meine persönlichen Daten zu löschen. Lediglich wenn ein Verstoß in irgendeiner Form vorliegt, darf er intern (und nicht mehr öffentlich einsehbar) den Datensatz behalten und meinen Account nur sperren. Bei mir liegt aber nirgendwo ein Verstoß vor und selbst wenn, dann müsste er die Daten zumindest aus der Öffentlichkeit nehmen. Der Betreiber des Forums ist dabei verpflichtet, eine Software einzusetzen, die eine Löschung aller dieser Daten zulässt. Sollte er das nicht tun, muss er manuell alle Daten entfernen, auch wenn dies sonst unter "unverhältnismäßigen Aufwand" fallen würde. Anders sieht es mit den Beiträgen aus, diese fallen nicht unter das BDSG und auch nur dann unter das Urheberrecht, wenn sie "schöpferisch" wertvoll sind. Was bei Foreneinträgen wohl selten der Fall ist ;-) Außer man stellt z.B. Gedichte oder selbst erstellte Bilder ins Netz. Also müssen normale Beiträge auch nicht gelöscht werden bzw. man hat keine Rechte an diesen eigenen Beiträgen.
Nachdem ich nun also das komplizierte Prozedere in dem Forum duchlaufen habe, ist mein Account tatsächlich gelöscht/gesperrt worden und mein Realname entfernt, meine drei Beiträge sind aber noch da. So weit so gut.
Was leider auch noch da ist: Mein Nickname, der mit Hovereffekt auch noch verrät, wann ich mich registriert habe. Letzteres ist mir egal, das mein Pseudonym noch da ist, finde ich aber nicht gut - auch wenn es nun schon komplizierter wird und ich vermutlich nur noch von Freunden zuzuordnen bin, so hätte ich ihn doch gerne "weg". Nun die Frage: Gehören Registrierungsdatum und ganz besonders der Nickname auch zu den "personenbezogenen Daten" nach §35 vom BDSG? Wenn ja, hätte ich auch Anrecht auf eine Löschung meines Nicknames bzw. Unkenntlichmachung. Leider kann ich nirgendwo ein definitives ja und nirgendwo ein definitives nein zu dem Thema im Netz finden.
Hat irgendjemand also zufällig eine Quelle, die belegt, dass das Pseudonym bzw. der Nickname zu den "personenbezogenen Daten" gehört?
Bei meiner Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass der Betreiber des Forums laut BDSG auf meinen Wunsch hin verpflichtet ist, alle meine persönlichen Daten zu löschen. Lediglich wenn ein Verstoß in irgendeiner Form vorliegt, darf er intern (und nicht mehr öffentlich einsehbar) den Datensatz behalten und meinen Account nur sperren. Bei mir liegt aber nirgendwo ein Verstoß vor und selbst wenn, dann müsste er die Daten zumindest aus der Öffentlichkeit nehmen. Der Betreiber des Forums ist dabei verpflichtet, eine Software einzusetzen, die eine Löschung aller dieser Daten zulässt. Sollte er das nicht tun, muss er manuell alle Daten entfernen, auch wenn dies sonst unter "unverhältnismäßigen Aufwand" fallen würde. Anders sieht es mit den Beiträgen aus, diese fallen nicht unter das BDSG und auch nur dann unter das Urheberrecht, wenn sie "schöpferisch" wertvoll sind. Was bei Foreneinträgen wohl selten der Fall ist ;-) Außer man stellt z.B. Gedichte oder selbst erstellte Bilder ins Netz. Also müssen normale Beiträge auch nicht gelöscht werden bzw. man hat keine Rechte an diesen eigenen Beiträgen.
Nachdem ich nun also das komplizierte Prozedere in dem Forum duchlaufen habe, ist mein Account tatsächlich gelöscht/gesperrt worden und mein Realname entfernt, meine drei Beiträge sind aber noch da. So weit so gut.
Was leider auch noch da ist: Mein Nickname, der mit Hovereffekt auch noch verrät, wann ich mich registriert habe. Letzteres ist mir egal, das mein Pseudonym noch da ist, finde ich aber nicht gut - auch wenn es nun schon komplizierter wird und ich vermutlich nur noch von Freunden zuzuordnen bin, so hätte ich ihn doch gerne "weg". Nun die Frage: Gehören Registrierungsdatum und ganz besonders der Nickname auch zu den "personenbezogenen Daten" nach §35 vom BDSG? Wenn ja, hätte ich auch Anrecht auf eine Löschung meines Nicknames bzw. Unkenntlichmachung. Leider kann ich nirgendwo ein definitives ja und nirgendwo ein definitives nein zu dem Thema im Netz finden.
Hat irgendjemand also zufällig eine Quelle, die belegt, dass das Pseudonym bzw. der Nickname zu den "personenbezogenen Daten" gehört?