Fingerabdrucksensor: Hat mich da ein Ebayer gelinkt?

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manschli

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13 März 2007
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Hallo zusammen.

Ich habe mir bei Ebay einen gebrauchten ThinkPad T60P ersteigert.

Der Verkäufer hat mir gesagt, dass sein Fingerabdruck nciht mehr erkannt wird und er das Power-On Paßwort vergessen hat.
Er sagte auch, dass man ganz einfach ein neues XP installieren kann und dadurch alles wieder funktioniert.
Seine Daten brauche ich ja eh nicht...

Jetzt meine Frage:
Wie geht es, eine neue XP-Version zu installieren?
Geht das überhaupt?

Das Problem ich komm gar nicht ins BIOS rein ohne den Fingerabdruck...


Wär echt klasse, wenn mir da jemand helfen könnte
 
hi,
hat er dir das vor oder nach dem kauf gesagt ?
also ich wäre mit dem tp sehr vorsichtig,da wohl irgendwas nicht stimmt weil keiner bei so nem aktuellen,hochwertigen gerät so mal kurz das passwort vergisst.
also wenn du ins bios setup kommst kannst du den securechip und fingerprint zurücksetzen.

andy
 
aha

aber da kommt man ja nur rein, wenn man den Fingerabdruck oder das Paßwort hat.

So ein Mist.
 
ahaa.... der Typische Fall.... Fingerreader kaputt... dies ist egal... dann kommt immer noch dass Passwort hoch... die beiden gehen gehen in diesem Fall wirklich "Hand in Hand"

wenn es jedoch das volle "Security Set" ist mit allem Drum und Dran... dann hast Du viel zu tun um das Ding ans laufen zu bringen.... hoffe Du hast nicht zu viel bezahlt...

wobei "An gestohlenem Gut kannst du kein Eigentum erwerben..." - und wenn Du zu wenig gezahlt hast... dann ist gutgläubiger Erwerb auch nicht mehr gegeben....- und Du hast Dich selber strafbar gemacht....
 
könnt ihr nicht mal aussagekräftigere threadtitel benutzen???
und warum steht der präfix auf t2x wenn es sich um ein t6xp handelt???

tüte
 
hja vorsichtig mit juristischen laienwissen. das mit dem eigentum stimmt an sich, nur hat das nichts mit dem wissen des erwerbers zu tun, da gem. § 935 BGB der gutgläubige erwerb abhanden gekommener sachen bereits an sich ausgeschlossen ist.

und ein vorsatz für eine unterschlagung ist meiner meinung nach nur schwerlich zu beweisen. diebstahl ist es schonmal sowieso nicht, betrug ebenfalls.

mein rat: setz dich mit dem verkäufer in verbindung. wenn er ehrlich ist hat er sicherlich nichts dagegen die sache mal am telefon in ruhe mit dir zu klären.
 
Original von danage
hja vorsichtig mit juristischen laienwissen. das mit dem eigentum stimmt an sich, nur hat das nichts mit dem wissen des erwerbers zu tun, da gem. § 935 BGB der gutgläubige erwerb abhanden gekommener sachen bereits an sich ausgeschlossen ist.

stimmt doch... und wenn ein außerordentlich niedriger Kaufpreis gezahlt worden war, dann gibt es auch kein herausreden aus dieser Situation.

"Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war."

- dies ist ja auch klar- nur die Begründung für den Kauf verfällt, wenn Preis und die Situation so angesetzt war, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Ware unrechtmäßig war... wenn das fehlende Passwort verschwiegen war, dann ist ein ordnungsgemäße Nutzung nicht möglich und die Rückgabe kann ohne Probleme erfolgen.


wir starten jetzt auch meine Beiträge zu analysieren...?- Du solltest lieber etwas an Deinen Rechtschreibkünsten herumfeilen, damit etwaige Aussagen weniger peinlich rüberkommen - so sieht es aus, als ob ein Hilfsschüler um diese Zeit noch unterwegs wäre... :D :D :D
 
Original von hja
[...]
stimmt doch... und wenn ein außerordentlich niedriger Kaufpreis gezahlt worden war, dann gibt es auch kein herausreden aus dieser Situation.

Nein, bitte nicht schon wieder. Spielst Du auf die voellig merkbefreiten Richter und den "1-Euro-Startpreis" an?

Gruesse, Torsten.
 
Hehlerware kann man nicht gutgläubig erwerben. Das ist wie mit Falschgeld - wird ersatzlos eingezogen. Du hast allerdings gegenüber dem Hehler (so er in diesem Fall einer sein sollte) einen Schadenersatzanspruch.

Ich bin erstaunt, welche Risiken manche eingehen, nur um ein paar Euro zu sparen ;)

G.
 
Original von hjawir starten jetzt auch meine Beiträge zu analysieren...?- Du solltest lieber etwas an Deinen Rechtschreibkünsten herumfeilen, damit etwaige Aussagen weniger peinlich rüberkommen - so sieht es aus, als ob ein Hilfsschüler um diese Zeit noch unterwegs wäre... :D :D :D
Das soll wohl ein Witz sein? Deine Sätze muß man 5 mal lesen bis man sie verstanden hat und Du beschwerst Dich über meine Rechtschreibung. Außerdem habe ich, anders als Du, nichts sachlich falsches geschrieben.

Mein Punkt war lediglich dass es bei den Eigentumsverhältnissen NICHT auf Kenntnis oder Unkenntnis des Erwerbers ankommt. Mit anderen Worten ist der Preis EGAL. Capiche?

Manschli, setz dich mit dem Verkäufer in Verbindung, das ist das beste. Ist das Gerät wirklich gestohlen, muß er Dir das Geld zurückgeben.
 
Original von danage
Original von hjawir starten jetzt auch meine Beiträge zu analysieren...?- Du solltest lieber etwas an Deinen Rechtschreibkünsten herumfeilen, damit etwaige Aussagen weniger peinlich rüberkommen - so sieht es aus, als ob ein Hilfsschüler um diese Zeit noch unterwegs wäre... :D :D :D
Das soll wohl ein Witz sein? Deine Sätze muß man 5 mal lesen bis man sie verstanden hat und Du beschwerst Dich über meine Rechtschreibung. Außerdem habe ich, anders als Du, nichts sachlich falsches geschrieben.

Mein Punkt war lediglich dass es bei den Eigentumsverhältnissen NICHT auf Kenntnis oder Unkenntnis des Erwerbers ankommt. Mit anderen Worten ist der Preis EGAL. Capiche?
OT
Es klappt ja wenn man will...- nur nicht aufgeben! - das Du alles 5 mal lesen musst um es einmal zu verstehen verwundert mich nicht und ist bedauerlich.... macht aber nichts, wenn es denn dann aber klappt...- ich wusste nicht, dass Du diese Schwierigkeiten hast - wenn Du es weist, wirst Du es sicherlich im Rahmen einer Therapie in den Griff bekommen... stetes probieren wird Dich sicherlich an das normale Level ranführen... :D (auch wenn es dauert... nie aufgeben!)
 
Original von hja
Original von danage
Original von hjawir starten jetzt auch meine Beiträge zu analysieren...?- Du solltest lieber etwas an Deinen Rechtschreibkünsten herumfeilen, damit etwaige Aussagen weniger peinlich rüberkommen - so sieht es aus, als ob ein Hilfsschüler um diese Zeit noch unterwegs wäre... :D:D:D
Das soll wohl ein Witz sein? Deine Sätze muß man 5 mal lesen bis man sie verstanden hat und Du beschwerst Dich über meine Rechtschreibung. Außerdem habe ich, anders als Du, nichts sachlich falsches geschrieben.

Mein Punkt war lediglich dass es bei den Eigentumsverhältnissen NICHT auf Kenntnis oder Unkenntnis des Erwerbers ankommt. Mit anderen Worten ist der Preis EGAL. Capiche?
OT
Es klappt ja wenn man will...- nur nicht aufgeben! - das Du alles 5 mal lesen musst um es einmal zu verstehen verwundert mich nicht und ist bedauerlich.... macht aber nichts, wenn es denn dann aber klappt...- ich wusste nicht, dass Du diese Schwierigkeiten hast - wenn Du es weist, wirst Du es sicherlich im Rahmen einer Therapie in den Griff bekommen... stetes probieren wird Dich sicherlich an das normale Level ranführen... :D (auch wenn es dauert... nie aufgeben!)

guten morgen hja,

ich habe die sofortige löschung deines account bei den admins beantragt.
wenn deine emailadresse hier im forum interlegt ist, bekommst du noch eine
ausführliche stellungnahme dazu von usn.

mfg
tüte
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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