Fernabsatzgesetz

facecrusher86

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19 Aug. 2006
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567
Hallo,

wollte mal wissen wie es eigentlich aussieht. Ich habe ja das Recht innerhalb von 14 Tagen alles zurück zuschicken. Wie sieht es nun aber mit der WIN XP CD Key aus?
Der Key ist ja damit benutzt. Wie sieht es dann mit der Rückgabe aus.
Frage deshalb weil ein Kumpel bei notbooksbilliger.de sein T60 bestellt hat und behauptet, dass er es wegen der Lizens zwar zurückschicken kann, aber wohl einen Abzug bekommt.

Wie sieht es jetzt genau aus?

facecrusher86
 
Hi.

1. gibt es hier eine aktuelle Diskussion über exakt dieses Thema.

2. habe ich bei Cyberport schon Notebooks die mittels Recovery-CD wiederhergestellt wurden, zurück gesandt und keinen Abzug bekommen.

Eine Lizenz verbraucht sich nicht. Wenn es aber sonst. Gebrauchsspuren am Gerät gibt, dann wird es einen Abzug geben.

Hier der Link zum anderen Thread:

http://thinkpad-forum.de/thread.php?threadid=10735&hilight=fag
 
Die TPs haben einen Volumekey drauf, der nicht aktiviert werden muss. Den Key auf der Unterseite musst du schon "mit Gewalt" eingesetzt haben (z.B. bei einem frischen Install eines neuen XP), damit er gebraucht ist.

Ansonsten finde ich einen Abzug dann gerechtfertigt, wenn das TP 14 Tage lang benutzt wurde. Ich finde, dass man innerhalb weniger Tage rausfinden kann, ob die Kiste ok ist oder nicht. Mann sollte auch dem Händler gegenüber fair sein.

G.
 
Original von goonie
Die TPs haben einen Volumekey drauf, der nicht aktiviert werden muss. Den Key auf der Unterseite musst du schon "mit Gewalt" eingesetzt haben (z.B. bei einem frischen Install eines neuen XP), damit er gebraucht ist.

Ansonsten finde ich einen Abzug dann gerechtfertigt, wenn das TP 14 Tage lang benutzt wurde. Ich finde, dass man innerhalb weniger Tage rausfinden kann, ob die Kiste ok ist oder nicht. Mann sollte auch dem Händler gegenüber fair sein.

G.

Wieso, wäre man gegenüber dem Händler unfair, wenn man seinen Rechtsanspruch in Anspruch nimmt?
 
weil es nun einmal ein fakt ist das viele das gesetz ausnutzen.
und auch wenn man einen rechtsanspruch hat kann das tun immernoch unfair sein.

das gesetzt hat die intention dem käufer im fernhandel die chance zu geben einen
gegenstand so zu testen als wenn er ihn im laden kaufen würde.
leider ist der gesetzgeber mit seiner eigentlich gut gemeinten idee, wie so oft, übers ziel hinaus
geschossen. ich habe heute gegenüber dem ladenkäufer als fernkäufer einen klaren vorteil:
ich kann die ware nicht nur anfassen und anschauen, ich kann auch noch 14 tage mehr oder weniger damit arbeiten, rumspielen, ausprobieren.
leider haben sich auch die gerichte diesem völlig überzogenen standpunkt des gesetzgebers angeschlossen und verbieten den händlern i.d.r. einen angemessene kostenpauschale für die nutzung zu verlangen.

just my 2 ct.
tüte
 
Dann will ich meinen Groschen dazu auch noch mal in den (Trevi-) Brunnen werfen... ;)

tüte und goonie haben Recht. Auch wenn ich schon Nutznießer dieser für Versandkäufer äußerst vorteilhaften Regelung war, ist es dennoch seeeehr großzügig, einem Käufer zwei Wochen zuzugestehen, sich zu entscheiden, ob er den Gegenstand haben möchte. Die Ware muss ja nicht mal nach zwei Wochen zurück sein, nur die Mitteilung muss innerhalb der zwei Wochen abgesandt worden sein und die Ware muss danach zeitnah zurück geschickt werden. De facto hat ein Kunde nahezu drei Wochen Zeit, sich über seine "Gefühle" klar zu werden.

Gerade bei Elektronikartikeln wie Notebooks wäre eine restriktivere Lösung sinnvoll, aber auch wenn ich mir bspw. ein Hemd bestelle, weiß ich doch kurz nach dem Auspacken, ob ich es schön finde und es behalten will oder nicht.

Doch wie so vieles in unserem Land, wird auch diese Regelung denen angepasst, die am lautesten schreien und nicht der Sinnhaftigkeit.
 
das fernabsatzgesetz besagt nicht, dass man 2 wochen mit dem gerät rumspielen kann. es gesteht dem käufer die möglichkeit zu sich ein bild von dem produkt zu machen wie es auch in einem ladengeschäft der fall wäre.

wenn gebrauchsspuren an dem gerät sind, das gerät nachweislich benutzt wurde und nicht begutachtet (sehr gut nachvollziehbar bei thinkpads anhand der akku ladezyklen), wenn das gerät registriert wurde bzw. die das windows registriert wurde, dann geht das über das fernabsatzgesetz zugesicherte recht hinaus und kann in rechnung gestellt werden.
 
Original von oezgen
das fernabsatzgesetz besagt nicht, dass man 2 wochen mit dem gerät rumspielen kann. es gesteht dem käufer die möglichkeit zu sich ein bild von dem produkt zu machen wie es auch in einem ladengeschäft der fall wäre.

es läuft aber darauf hinaus...
den genau der "kundenkreis" der das gesetz ausnutzt weiß ziemlich gut bescheid was er manchen kann und was nicht...
und wie ich schon geschrieben habe, haben mehrere gerichte dieses recht auch noch unnötig erweitert.

tüte
 
Vielleicht kann man den Händler ja zusätzlich noch wegen Betrug oder Unterschlagung anzeigen. Würde ich mal mit dem Anwalt besprechen, denn verdient haben es ja solche Händler.
 
Häääääääääääh? Was willst du damit sagen???

Wovon sprichst du? WIe bei manch anderem Thread von dir verstehe ich nicht, was du willst...
 
Original von Ascher
Vielleicht kann man den Händler ja zusätzlich noch wegen Betrug oder Unterschlagung anzeigen. Würde ich mal mit dem Anwalt besprechen, denn verdient haben es ja solche Händler.

Du hast entweder´ne M.....oder es ist langsam Zeit für´s Altenheim!

Gruß,
BOB
 
Die Aussagen eines gewissen Forennutzers sind doch mal wieder ein guter Beleg dafür, dass wir

a) einen "Ignorieren"-Button für bestimmte Nutzer brauchen und

b) einen Mülleimer!

Dies ist meine letzte Äußerung zu Ascher. Sämtliche weiteren Beiträge von ihm werden von mir als nicht existent angesehen.
 
Original von NSA
Die Aussagen eines gewissen Forennutzers sind doch mal wieder ein guter Beleg dafür, dass wir

a) einen "Ignorieren"-Button für bestimmte Nutzer brauchen und

gibt es mit der neuen Forensoftware:
links oben, USER-CP, linke spalte: ignore-liste verwalten

b) einen Mülleimer!

das müsst ihr mit den admins verhandeln :D

Dies ist meine letzte Äußerung zu Ascher. Sämtliche weiteren Beiträge von ihm werden von mir als nicht existent angesehen.

fett by tüte
 
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