Hallo Thinkpadnutzer,
Einige Tage lang ließ sich mein 3 Monate neues Thinkpad T60 nicht booten. Bei dem Versuch den Rechner anzuschalten, schaltete er sich nach ein paar Sekunden mit der Fehlermeldung "fan error" selbsständig aus. Im Betrieb gab es vorher nie eine Fehlermeldung.
Dem Fachhändler, bei dem ich das Notebook gekauft hatte, zeigte ich den Fehler. Da er den Fehler nicht selbst beheben konnte, schickte er das Notebook zu IBM. Dort konnte der Fehler jedoch leider nicht mehr nachvollzogen werden. Der Rechner bootete normal. Man ließ Belastungstests laufen, konnte aber bei keiner Komponente einen Fehler feststellen.
Der Rechner kam nach 2 Wochen zurück, es wurde jedoch nichts repariert.
Frage 1 (Für alle, die so was mal betreffen sollte): Was soll man tun, wenn man ein defektes Gerät abgibt, und man es ohne behobenen Fehler wieder zurückbekommt? Glücklich sein bis auf den Tag, dass man eines Tages wieder nicht an seine Daten kommt, wenn man sie dringend braucht?
Ich bestand darauf, dass etwas getan werden müsse. Man schickte den Rechner ein 2. Mal ein, mit der Bitte, irgendetwas zu tun. Nach weiteren 2,5 Wochen habe ich den Rechner nun wieder. Insgesamt über einen Monat war der Rechner weg und hat alle "Belastungstests" bestanden (Ob sie den Akku wohl pfleglich behandelt haben?). Alles, was getan wurde, war, ein Biosupdate.
Frage 2 Was macht man, wenn man seinen Rechner nicht mehr haben will, weil man sich unsicher ist, ob der Fehler noch mal auftreten könnte? Am besten nach Ablauf der Garantiezeit.
Durch die Herstellergarantie können nur Fehler behoben werden, die vom Hersteller nachvollzgen werden können. Nur dem Händler konnte ich den Fehler vorführen. Seine Verpflichtung ist jedoch nicht die "Garantie", sondern die "Gewählrleistung". Das bedeutet, dass er sich verpflichtet, ein Gerät nachzubessern oder zu ersetzen, wenn es beim Kauf defekt war. Wenn ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, gilt eine Klausel, nach der angenommen wird, dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war. Aber was macht man, wenn der Fehler nur manchmal auftritt? Ich habe herausbekommen: Wenn der Fehler noch 2 weitere Male beim Händler vorgeführt werden kann, der ihn einschickt, und die nichts beheben können, dann erst kann ich das Gerät zurückgeben. (Also leider noch viel Rennerei und Warten)
Frage 3: Hat jemand Erfahrung mit diesem Fehler, oder mit der Rückgabe von Geräten auf Gewährleistung?
Einige Tage lang ließ sich mein 3 Monate neues Thinkpad T60 nicht booten. Bei dem Versuch den Rechner anzuschalten, schaltete er sich nach ein paar Sekunden mit der Fehlermeldung "fan error" selbsständig aus. Im Betrieb gab es vorher nie eine Fehlermeldung.
Dem Fachhändler, bei dem ich das Notebook gekauft hatte, zeigte ich den Fehler. Da er den Fehler nicht selbst beheben konnte, schickte er das Notebook zu IBM. Dort konnte der Fehler jedoch leider nicht mehr nachvollzogen werden. Der Rechner bootete normal. Man ließ Belastungstests laufen, konnte aber bei keiner Komponente einen Fehler feststellen.
Der Rechner kam nach 2 Wochen zurück, es wurde jedoch nichts repariert.
Frage 1 (Für alle, die so was mal betreffen sollte): Was soll man tun, wenn man ein defektes Gerät abgibt, und man es ohne behobenen Fehler wieder zurückbekommt? Glücklich sein bis auf den Tag, dass man eines Tages wieder nicht an seine Daten kommt, wenn man sie dringend braucht?
Ich bestand darauf, dass etwas getan werden müsse. Man schickte den Rechner ein 2. Mal ein, mit der Bitte, irgendetwas zu tun. Nach weiteren 2,5 Wochen habe ich den Rechner nun wieder. Insgesamt über einen Monat war der Rechner weg und hat alle "Belastungstests" bestanden (Ob sie den Akku wohl pfleglich behandelt haben?). Alles, was getan wurde, war, ein Biosupdate.
Frage 2 Was macht man, wenn man seinen Rechner nicht mehr haben will, weil man sich unsicher ist, ob der Fehler noch mal auftreten könnte? Am besten nach Ablauf der Garantiezeit.
Durch die Herstellergarantie können nur Fehler behoben werden, die vom Hersteller nachvollzgen werden können. Nur dem Händler konnte ich den Fehler vorführen. Seine Verpflichtung ist jedoch nicht die "Garantie", sondern die "Gewählrleistung". Das bedeutet, dass er sich verpflichtet, ein Gerät nachzubessern oder zu ersetzen, wenn es beim Kauf defekt war. Wenn ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, gilt eine Klausel, nach der angenommen wird, dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war. Aber was macht man, wenn der Fehler nur manchmal auftritt? Ich habe herausbekommen: Wenn der Fehler noch 2 weitere Male beim Händler vorgeführt werden kann, der ihn einschickt, und die nichts beheben können, dann erst kann ich das Gerät zurückgeben. (Also leider noch viel Rennerei und Warten)
Frage 3: Hat jemand Erfahrung mit diesem Fehler, oder mit der Rückgabe von Geräten auf Gewährleistung?