FAG

Moin!

Falls du notebook4u meinst, ja (die ziehen dann aber 2% ab). Ansonsten läßt sich dies aber auch in den AGBs eines jeden Händlers nachlesen...

Gruß,
BOB
 
Hallo.

In Österreich oder aus Österreich, das ist die Frage. ;-)

Sehe keinen Grund, weshalb für dt. Händler das BGB nicht gelten sollte bei Käufern aus dem Ausland. Umgekehrt gibt es in Österreich ähnliche Verbraucherrechte, glaube dort gilt eine Frist von 7 Werktagen. Die Fernabsatzgeschichte basiert ja auf einer EU-Richtilinie. Würde mich mal interessieren, wie das in anderen EU-Staaten umgesetzt ist.

Mir hat nb4u damals nichts abgezogen, außer beim Kauf die MWSt-Differenz zu meinen Gunsten...

Gruß,
herbie
 
Original von herbie

Mir hat nb4u damals nichts abgezogen, außer beim Kauf die MWSt-Differenz zu meinen Gunsten...

Die ziehen lt. AGB etwas ab, wenn du das FAG in Anspruch nimmst...

Gruß,
BOB
 
Achja... als ich damals bestellte gab es glaube noch überhaupt keine Belehrung zum Rücktrittsrecht. :lol:

Gruß,
herbie
 
Die haben auch gerade die Preise gesenkt. Aus Deutschland bestellt kostet das UT04CA incl. versichertem Versand "nur" 1375?. Super Preis! Und ein total ausreichendes NB.

Grübel...

Gruß,
BOB
 
Original von herbie

In Österreich oder aus Österreich, das ist die Frage. ;-)

ich komme aus Österreich und wenn ich bei einem Shop aus Deutschland bestelle komme ich meistens billiger davon (natürlich die 4% MWSt. dazugerechnet).

also werde ich wohl bei einem Shop in Deutschland bestellen und nach Österreich liefern lassen !
 
habe noch eine zusätzliche Frage: wenn ich angenommen ein NB zurückschicke und zb. wegen dem Lüfter reklamiere und ein neues bekomme, habe ich dann wieder 14 Tage Zeit um zu "testen" ob ich zufrieden bin und eventuell wieder zurückschicke, oder habe ich lediglich 14 Tage ab dem 1. NB Zeit für meine Entscheidung?
 
Das 14 tägige Rückgaberecht sieht keinen Umtausch vor! Es ist eine reine Rückabwicklung!

Ein Umtausch basiert nicht auf dem Rückgaberecht und tastet dieses somit auch nicht an, sprich durch einen Umtausch wird dieses NICHT um weitere 14 Tage verlängert, sondern gilt immernoch nur 14 Tage ab Liefeurng des ersten ThinkPads.
 
@Noah: thx

noch ne ganz dumme Frage: ich wohne in Österreich und werde ziehmlich sicher in Deutschland ein NB bestellen und es nach Ö liefern lassen. Muss ich dann die 16%MWSt oder die 20%, die in Ö gelten, bezahleh?
 
Dem deutschen Händler zahlst Du den angegebenen Preis mit 16% MwSt.

Ob Du in Österreich die ausstehenden 4% nach bezahlst...?

Sind Steuersünder kriminell ?

Fragen über Fragen...

Wenn Dein Gewissen so empfindlich ist wie Dein Gehör, rate ich Dir, gleich am nächsten Tag zum zuständigen Zollamt in Österreich zu gehen und die MwSt.-Differenz nach österreichischem Recht zu bezahlen. Kannst vielleicht vorher noch zur Rechtsberatung oder den Anwalt vom Vater...etc

Gruss
 
löl, also fürn Arsch..16% zahlen und sich drüber freuen, dass man was spart

also ob die österr. Steuerbehörde da je draufkommen wirdö..!
 
Original von abigeil

Kannst vielleicht vorher noch zur Rechtsberatung oder den Anwalt vom Vater...etc

Also irgendwie hast du es ja mit den diversen Elternteilen, die einmal das Studium finanzieren, dann wieder den Anwalt für Zollgeschichten bereit halten...

Zum Zoll: Soweit ich weiß, wird auf Paketen, die ins Ausland gehen vermerkt, was drin ist und ob die Ware verzollt werden muss. Wie sich das jetzt auf den einzelnen Empfänger auswirkt, kann ich nicht sagen.
 
Innerhalb der EU muss doch kein Verkäufer einen Vermerk (für wen denn auch?) auf seine Paketsendungen "kleben".

Es ist ein Binnenmarkt, wenn ? die Währung ist ! Die unterschiedlichen MwSt. hat den Verkäufer doch nicht zu interessieren.
Oder glaubt jemand, wenn er ein Teil im Saarland kauft und nach Meck-Pomm schickt, dass dann irgendwer irgendwas machen, schreiben, kleben muss ? Binnenmarkt der EU !

Ich führe hier immer wieder die Papis und ihre Instrumente (z.B. Anwälte) an, weil die schon fast erdrückende Mehrheit der munteren Gesellen, die sich hier tummeln, junge Studenten sind, die sich solcher Instrumentarien doch durchaus bedienen sollten ! That's the fact.

Gruss
 
Original von abigeil

Innerhalb der EU muss doch kein Verkäufer einen Vermerk
Ich führe hier immer wieder die Papis und ihre Instrumente (z.B. Anwälte) an, weil die schon fast erdrückende Mehrheit der munteren Gesellen, die sich hier tummeln, junge Studenten sind, die sich solcher Instrumentarien doch durchaus bedienen sollten ! That's the fact.

OT:
Sag mal, abigeil, hast Du wirklich nichts besseres als Studi-bashing zu tun oder ist Dir da mal was einschneidendes passiert - Freundin vom Studentenschnösel ausgespannt (Vater reich, Anwälte haben Dir dann einen Mindestabstand auf Deine ex-Freundin verbrummt)?
Nein, im Ernst, man macht sich ja Sorgen um Dich. Deine Postings klingen in letzter Zeit nicht so als würdest Du dabei lächeln (können).
 
falls es noch wen interessiert, ich weiss es jetzt fix: man muss keine Zollgebühren oder ähnliches zahlen; lediglich die deutsche MWSt und das wars
 
na gut, dass mit dem zoll hätte man sich auch denken können. schließlich sind die ösis inner eu... schon mal was von freihandelsabkommen gehört?
 
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