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Gleich mal was 'geframt': http://www.sueddeutsche.de/digital/...en-duerfen-youtube-videos-einbetten-1.2189636
Zitat aus der heutigen SZ-Meldung: "Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof noch erklärt, dass Framing wegen des "Zu-eigen-Machens" durch den Nutzer unter ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe falle.
Dies sei aber, so der EuGH, "im Wesentlichen das Charakteristikum der Framing-Technik". Auch werde durch Framing kein neues Publikum erschlossen, weil davon auszugehen sei, "dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat". Auch werde beim Framing keine andere Technik angewendet."
Zitat aus der heutigen SZ-Meldung: "Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof noch erklärt, dass Framing wegen des "Zu-eigen-Machens" durch den Nutzer unter ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe falle.
Dies sei aber, so der EuGH, "im Wesentlichen das Charakteristikum der Framing-Technik". Auch werde durch Framing kein neues Publikum erschlossen, weil davon auszugehen sei, "dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat". Auch werde beim Framing keine andere Technik angewendet."
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