moin,
das ist nicht richtig, zumindest die einstellgebühren werden nicht erstattet. lediglich die prozentuale gebühr vomerlös wird erstattet.
die einstellgebühr kann je nach startpreis, untertitel , hervorhebungen usw locker mal 20 euro und mehr sein (und zwar bei einem notebook!). allein das anzeigen oberhalb der "herkömmlichen" angebote kostet schon 10 oder 12 euro... und davon macht dieser hädler öfter gebrauch.
das ganze rückgaberecht dient natürlich nicht wirklich in erster linie zum schutz des kunden, sondern muss natürlich mitbezahlt werden, und dient somit ganz anderen...., auch wenn der kunde den höheren preis immerhin durch eine etwas erhöhte leistung des händlers versüsst bekommt. verbraucher werden grundsätzlich nur durch sogenannte richtlinien geschützt, wenn das für die industrie von vorteil ist. der zweifelhafte nutzen des verbrauchers ist da in der regel nur das abfallprodukt, gegen das dieser sich kaum wehren kann, denn wer hat schon lukrative nebenjobs für bundestagabgeordnete anzubieten.....somit ist der einfluss der verbraucher auf diese richtlinien nicht vorhanden. das wird alles von konzernen im hinterzimmer entschieden, und von deren lakaien als gesetz verabschiedet..
wie es um den schutz des kunden durch richtlinien oder gesetze bestellt ist, zeigen ja beispiele, wie eine nicht erlaubte LEBENSLANGE garantie und umtauschrecht ohne angabe von gründen, die hier in D einem amrikanischen kleidungsversand verboten wurde!!! wahrscheinlich musste der verbraucher da vor allzu guter qualität oder kundenbindung geschützt werden, oder davor, sein geld zu lange zu behalten
sicher ist es auch verbraucherschutz, wenn eine autoindustrie mal wieder neue abgasnormen verfügt, diese anordnen lässt, die steuern für die bisherigen autos verdoppeln lässt, und dann damit seine neuwagenverkäufe steigert. hier wird der verbraucher eindeutig geschuetzt, und zwar vor preisgünstigem, umwetfreundlichem fahren in einem etwas älteren auto.
oder wenn unsere letzte regierung monopole, die das kartellamt untersagt hat, dann im auftrag derbetroffenen energieunternehmen per ministererlaubnis durchzieht. schliesslich kann der kunde froh sein, dass er mehr zahlendarf, und die beteiligten haben nun alle bessere jobs bei genau den unternehmen.....der gas-verbraucher ist nun vor allzu günstigen preisen sicher, ausserdem muss er sich nicht soquälen, bei der auswahl seines lieferanten.
das sind nur einpaar der postiven beispiele für verbrasucherfreundlichkeit aufgrund von richtlinien, verordnungen oder gesetzen in deutschland !
damit wir in zukunft noch besser geschuetztwerden koennen, als jetzt, haben die herrschaften nun die EU als staat beschlossen, was jaleider vorerst durchdiese dummen demokraten in einem kleinen land verhindert wurde.
jetzt muessen wir nochetwas warten, um endlich in dengenuß noch viel weitreichenderen schutzes durch die EU zu kommen. allerdings habe ich keinen zweifel, dass die konzerne und banken sich durch ein paar lausige demokraten nicht beirren lassen werden, und uns das heil bringen werden, ob wir es wollen oder nicht, ist dabei unwichtig.
gruß