ERSTEIGERTES T23 Gebraucht HILFE WAS TUN

serianus

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hallo erstmal ihr habt echt ein tolles forum wo einem immer bestmöglich geholfen wird top!

so jetzt aber zu meinem problem habe mir gestern ein notebook ersteigert mit einigen mängeln die ich nun beheben möcht nur wie ??
und wie teuer würde das ganze sein hier der link zu dem artikel allles schön und gut doch man beachte den zustand

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=220262706855


SO BITTE HELFT MIR DANKE IM VORRAUS
 
Am besten einen kompletten Displaydeckel kaufen und den dran montieren, dann noch ein neues Tastaturbezel. BIOS-Batterie natürlich auch ne neue, sonst kannst du jedesmal die Uhr neu stellen. Da musst du bestimmt noch 50 Euro reinstecken, damit es manierlich aussieht. Positiv sind aber die 2 mal 512 RAM und das Combo-Laufwerk.
 
Ist es noch keine 2 Wochen her, dass Du das T23 ersteigert hast? Dann mache von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch und schick das Teil zurück. Und dann kaufst Du Dir für 200 € ein T23 in 1A Zustand mit max. Ram hier im Forum.

Gruß, Jan.
 
moin,

da kann ich adam-green nur beipflichten. dafür bekommst ein richtig gut erhaltenes mängelfreies gerät, bei dem Du nicht erst das gehäuse+tastatur+bezel tauschen musst..

und wie lange die gehäsusebrüche schon unter weiterbenutzung vorhanden waren, weiß man auch nicht. die dadurch erheblichen möglichen/wahrscheinlichen folgeschäden sind auch nicht zu unterschätzen. so ein mainboard mag nicht gern ständig hin+her gebogen werden.. bei dem zustand scheint das gerät ja wohl als crashtest-dummy verwendung gefunden zu haben...

thinkpads zerbrechen nämlich nicht derartg bei normaler nutzung....die sind recht stabil ;)

grundsätzlich halte ich ein t23 aber derzeit für eine gute wahl, ist recht günstig zu haben, und reicht für fast alle anwendungen aus.

ich würde das von Dir ersteigerte teil garnicht erst bezahlen, die 25,- euro versandkosten kannst Dir sparen. so brauchst dann auch nicht ewig warten, bis Du dein geld von denen zurückbekommst nach rücksendung des gerätes.
der fairness halber, versuche am besten, den händler zu kontaktieren, und da ohne zahlung und hin und hergeschicke der hardware wieder rauszukommen. irgendeine ausrede ...haus abgebrannt, obdachlos geworden, oder oder oder..... eventuell lassen die Dich gegen zahlung der auktionskosten o.ä. da raus, ohne ebay-verwarnung. . ansonsten halt ne mögliche verwarnung von ebay hinnehmen. ganz rauswerfen tut ebay niemanden, der mal was nicht zahlt, und verkäufer können auch niemanden mehr negativ bewerten.




gruß
 
ALSO EINFACH HINNEHMEN UND NICHT ZAHLEN ß
WEIL DAS PROBLEM IST ICH HABE MICH GEARDE ERST BEI EBAY ANGEMELDET UND DAS WAR MEIN ERSTER KAUF
also mach ich das mal einfach so nichts machen
was könnte mir im schlimmsten fall noch passieren ausser einer verwarnung
 
Bei mehrerer solcher Verwarnungen kickt eBay Dich (und oft ALLE Deine Accounts). Neuanmeldung ist dann schwierig aber machbar. ;)

Allerdings ist es dem VK gegenüber wirklich fairer, vorher Kontakt aufzunehmen. Wenn ihr euch einig seid, wird der Handel nicht durchgeführt. VK zahlt keine Provision und Du wirst nicht verwarnt. Weiß aber nicht, ob itsco bei soetwas kooperativ ist...

Wenn Die sich nicht melden, werden sie irgendwann ein eBay-internes Mahnverfahren anstrengen, an dessen Ende eben die Verwarnung steht. In diesem Verfahren hast Du auch nochmal ne Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen und ggfs. den Deal zu canceln, wenn itsco mitmacht.

In dem Zustand hätte ich das T23 auch eher nicht gekauft. Die vielen Macken sind weniger das Problem, aber weisen darauf hin, dass das Gerät ein recht bewegtes Leben hatte. Und das kann Folgen für die Lebensdauer vom Board haben.
 
internetkauf

guten morgen,

beim kauf im internet hat man das recht, innerhalb von 14 tagen vom kauf zurück zu treten meine ich zu wissen ;)

gib blos zurück die kiste- für 250 euro bekommste schon ein gutes t40 ;)

gruss mo
 
Ich kann euch nicht verstehen.

Der Zustand des Gerätes ist doch klar beschreiben, es sind alle Mängel genau beschrieben, also kauft man doch da keine Katze im Sack.
Ich bin der Meinung das "gekauf" gekauft ist!!!
Da ich nicht in Deutschland wohne, kenne ich mich mit dem Deutschen Recht nicht aus.
Das mit dem Wiederrufsrecht finde ich sowieso etwas komisch. Für was ist das?
Kann ich da 5 Artikel bestellen, testen und am Schluss alle zurück geben mit dem Argument das mir das Aussehen oder die Form oder die Farbe nicht passt?
Schaut es mal aus der Sicht des Händlers an, er gibt sich Mühe, und hat die kosten, und am Schluss ist er der lackierte. Er hat die Kosten und den Schaden.
Irgendwann einmal sind alle Händler in Deutschland pleite weil alle immer vom Wiederrufsrecht gebrauch machen.
Mir kommt dieses Recht so vor, als ob man die Leute vor Ihrer eigen "Dumh..." schützen will, oder muss.

@ Serianus
Ich könnte mir gut vorstellen das dich Ebay gleich wieder rauswirt.
Wiso hast Du es eigentlich gekauft? War wohl einfach grad ein " Schnäpchen ", oder wolltest Du einfach mal schnell Deinen neuen Account ausprobieren?

Echt, für solche Leute habe ich kein Verstäntniss

Ich würde nie für ein solches TinkPad so viel Geld ausgeben.
 
@Chriswg

sehe ich ähnlich! Die Mängel wusste er auch schon vorm bieten, da kann man auch vorher erst mal schauen und nicht im Nachhinein. Auch wenn er 14 Tage Widerrufsrecht hat, so sollte man sich trotzdem vor einem Kauf informieren.
 
@ deeptrancer

Das freut mich doch, das Du das auch so siehst.


Wenn ich Serianus wäre, würde ich das TP kaufen und unter dem Thema Lehrngeld abbuchen.
 
@serianus:
Wie konnte es denn zu diesem Preis kommen? Für diesen Betrag bekommt man hier im Forum schon brauchbare Geräte. Ich habe selbst erst vor wenigen Tagen ein T23 für etwa den gleichen Preis hier gekauft - bin zwar nicht ganz zufrieden, aber solche Macken wie das ebay-Gerät hat es bei weitem nicht. Ich denke auch, das wirst Du wohl abnehmen müssen. Alles andere wäre unehrlich, Du hast ja schließlich mitgeboten und die Schäden sind detailliert aufgeführt gewesen, also liegt vom Händler keine Trickserei vor, für die das Widerrufsrecht geschaffen wurde.

Gruß
enrico65
 
Halt, halt! Das ehemalige Fernabsatzgesetz (heute doch Teil des BGB? wer weiß den §?) sieht Rückgabe nicht nur für mangelhafte Ware vor, die nicht der Beschreibung entspricht (ganz andere Baustelle). Sondern für beinahe alle Geschäfte im Netz.

Der Kunde soll ausdrücklich die Möglichkeit haben, die Ware wie beim lokalen Händler zu prüfen. Wenn sie dann nicht gefällt, darf sie ohne Angabe von Gründen zurückgehen. Ab 40 EUR zahlt der Händler den Rücktransport - die Übernahme der Hinsendekosten war vor einiger Zeit noch heftig umstritten.

Man kann sehr über diese Regelung und die Auswüchse dieser streiten, aber es hat IMO überhaupt nichts mit Unehrlichkeit zu tun, wenn ein Kunde seine Rechte wahrnimmt und das Gerät nach kurzer Besichtigung zurückschickt.

Nochmal: Kontakt zu itsco aufnehmen und deutlich sagen, dass man die Ware doch nicht möchte. Vielleicht sind die entgegenkommend. Letztlich sparen ja beide die Versandkosten. Man kann ja auch zur Not 5 EUR für den Aufwand überweisen.

Ist doch für alle das Beste, wenn der Käufer ohnehin genau weiß, dass er das Thinki umgehend zurückschicken wird.

Alternativ die für mich tatsächlich unfeine Lösung: eBay-Verwarnung riskieren und auf Durchzug schalten. Könnte aber passieren, dass der VK per Mahnverfahren nen Titel erwirbt und in letzter Konsequenz den Gerichtsvollzieher vorbeischickt.
 
moin,

ich glaube kaum, dass die firma sich da so anstellen wird. immerhin koennte man ja auch hinfahren, anschauen, und da lassen. und dann wäre man wieder beim selben status.

das einzige, wofür die etwas verlangen können, ist ihr aufwand/ ebay kosten usw., zur abnahme des gerätes können sie kaum zwigen, da man ja dann wieder das rückgaberecht hat. also nix mit mahnung und gerichtsvollzieher...

im übrigen wirft ebay niemanden raus, bloß weil er 4 oder 5mal nicht gezahlt hat. ebay lebt sehr sehr gut von und mit den "spassbietern", die verdienen täglich ne million an denen! denn die einstellgebühren zahlt dann ja der verkäufer nochmal......was bei autos oder anderen größren auktionen schon mal leicht 20 euro sind...und das bei tausenden von spassbietern täglich, rechnet selbst nach. kann auch sein, dass es sogar 2 oder 3 millionen sind, die ebay täglich durch spassbieter verdient. deswegen werden die auch nicht ohne weiteres entfernt.

hat mich zwar auch schon manchmal geärgert, dass spassbieter sozusagen konsequenzlos tun koennen, was sie wllen, ist aber so, und dann sollte man sich da bei einem neuling nicht so aufregen, wenn der sich mal "verboten" hat, und in zukunft besser aufpasst, zumal er ja eh ein rückgabe-recht hat, der verkäufer also lkeinerlei nachteile dadurch..

und dies T23 erfordert ein totale zerlegung + diverse tauschteile , die allein schon weit über 50 euro in der beschaffung liegen dürften, eher sogar bei 75,- euro. (allein t23 bezel mit tast bei 30,- euro, dazu display mit gehäuse ) wobei dann immer noch das bereits "weich" gebogene mainboard als zeitbombe da ist. und wie die das dann mit der gewährleistung sehen, wenn man das ganze teil erstmal zerlegen muss, und in ein anderes gehäuse einbauen.......also quasi nur einige innereien weiterverwendet.........

ich würds definitiv canceln. allerdings hätte ich auch nicht erst soviel geboten....denn die wenigen intakten einzelteile erreichen nicht den wert im wiederverkauf, den man da nun zahlen muesste...


gruß
 
Das Rückgaberecht hat schon seinen Sinn. Anders als im Laden kann man die Artikel vor dem Kauf nicht testen. Bei Gebrauchtware kommt erschwerend hinzu, dass man aus den pauschalen und beschönigenden Beschreibungen nichts auf den Zustand der Ware ableiten kann.

Da sich viele Händler zudem um jede Leistung winden und rechtlich gebotenes Verhalten für "Betriebsblindheit" halten, ist es gut, dass dem Käufer ein Instrument in die Hand gegeben ist, dass er OHNE ANGABE VON GRÜNDEN ausüben kann: Binnen 14 Tagen zurückschicken. Das geht auf eine EU-Verbraucherschutz RL zurück und müsste europaweit ähnlich sein. Aber mit der Schweiz ist das natürlich ein anderes Thema ;)

Dass damit Missbrauch betrieben werden kann (5 Artikel bestellen...) ist schade, aber kaum zu verhindern. Gute Händler kalkulieren das eben ein, was zu leicht höhreren Preisen führt.. Letzlich zahlen also die Kunden, die davon profitieren, wieder für dieses Recht. In meinen Augen alles sehr fair. (Schlecht kalkulierende Händler haben damit natürlich Probleme und motzen dann in den Foren rum ... :rolleyes: )

Aber zu dem Fall hier: Wenn ich das richtig verstehe hat der OP noch gar nicht das Geld gezahlt. Dann würde ich auch nichts überweisen. Schreibe dem Verkäufer eine Mail, dass Du Dich geirrt hast, es Dir leid tut und Du im Übrigen jetzt schon vom Widerrufsrecht Gebrauch machen willst. Dann muss er nichts schicken, Du nichts zahlen, Ihr könnt Euch noch positiv bewerten und alles wird gut ;) Ebay Kosten hat ITSCO auch keine, weil Ebay die Kosten zurückzahlt wenn man sich einigt, das Geschäft nicht abzuschließen.

Gruß, Jan.
 
moin,

das ist nicht richtig, zumindest die einstellgebühren werden nicht erstattet. lediglich die prozentuale gebühr vomerlös wird erstattet.

die einstellgebühr kann je nach startpreis, untertitel , hervorhebungen usw locker mal 20 euro und mehr sein (und zwar bei einem notebook!). allein das anzeigen oberhalb der "herkömmlichen" angebote kostet schon 10 oder 12 euro... und davon macht dieser hädler öfter gebrauch.


das ganze rückgaberecht dient natürlich nicht wirklich in erster linie zum schutz des kunden, sondern muss natürlich mitbezahlt werden, und dient somit ganz anderen...., auch wenn der kunde den höheren preis immerhin durch eine etwas erhöhte leistung des händlers versüsst bekommt. verbraucher werden grundsätzlich nur durch sogenannte richtlinien geschützt, wenn das für die industrie von vorteil ist. der zweifelhafte nutzen des verbrauchers ist da in der regel nur das abfallprodukt, gegen das dieser sich kaum wehren kann, denn wer hat schon lukrative nebenjobs für bundestagabgeordnete anzubieten.....somit ist der einfluss der verbraucher auf diese richtlinien nicht vorhanden. das wird alles von konzernen im hinterzimmer entschieden, und von deren lakaien als gesetz verabschiedet..

wie es um den schutz des kunden durch richtlinien oder gesetze bestellt ist, zeigen ja beispiele, wie eine nicht erlaubte LEBENSLANGE garantie und umtauschrecht ohne angabe von gründen, die hier in D einem amrikanischen kleidungsversand verboten wurde!!! wahrscheinlich musste der verbraucher da vor allzu guter qualität oder kundenbindung geschützt werden, oder davor, sein geld zu lange zu behalten ;)

sicher ist es auch verbraucherschutz, wenn eine autoindustrie mal wieder neue abgasnormen verfügt, diese anordnen lässt, die steuern für die bisherigen autos verdoppeln lässt, und dann damit seine neuwagenverkäufe steigert. hier wird der verbraucher eindeutig geschuetzt, und zwar vor preisgünstigem, umwetfreundlichem fahren in einem etwas älteren auto.

oder wenn unsere letzte regierung monopole, die das kartellamt untersagt hat, dann im auftrag derbetroffenen energieunternehmen per ministererlaubnis durchzieht. schliesslich kann der kunde froh sein, dass er mehr zahlendarf, und die beteiligten haben nun alle bessere jobs bei genau den unternehmen.....der gas-verbraucher ist nun vor allzu günstigen preisen sicher, ausserdem muss er sich nicht soquälen, bei der auswahl seines lieferanten.

das sind nur einpaar der postiven beispiele für verbrasucherfreundlichkeit aufgrund von richtlinien, verordnungen oder gesetzen in deutschland !

damit wir in zukunft noch besser geschuetztwerden koennen, als jetzt, haben die herrschaften nun die EU als staat beschlossen, was jaleider vorerst durchdiese dummen demokraten in einem kleinen land verhindert wurde.

jetzt muessen wir nochetwas warten, um endlich in dengenuß noch viel weitreichenderen schutzes durch die EU zu kommen. allerdings habe ich keinen zweifel, dass die konzerne und banken sich durch ein paar lausige demokraten nicht beirren lassen werden, und uns das heil bringen werden, ob wir es wollen oder nicht, ist dabei unwichtig.



gruß
 
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