[erledigt] Tipp zur Rechnungserstellung gesucht

ole258

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit kurzem nebenher, auf Stundenbasis, bei einer Firma.

Ich habe regulär ein Gewerbe angemeldet und stelle quasi am Ende des Monats die geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung.

Jetzt habe ich folgende Fragen:

Dem Inhaber würde im Prinzip die monatl. Gesamtstundenzahl in der Rechnung reichen, aber reicht das auch dem Finanzamt?

Und wie ist das dann mit dem Verweis/Angabe des Leistungsdatums? Der Hinweis "Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum" ist ja dann nicht richtig. Wie löse ich das
?

Danke für Tipps

ole258
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dich schon mit dem Thema Scheinselbständigkeit auseinander gesetzt?

Zu deinen Fragen...
Sofern du einen Steuerberater um die Ecke hast, die können dir auf jedenfall die Fragen beantworten.
Ich für meinen Teil stelle nur Stunden ohne Datumszugehörigkeit in Rechnung.
Desweiteren, ich weiß auch nicht genau ob es so richtig ist, aber ich habe Lieferdatum gleich Rechnungsdatum auf der Rechnung stehn...

Edit:
Bisher hatte ich jedoch noch keine Prüfung. Mal schaun, was sich dabei irgendwann ergibt
No Risk No Fun :D

Außer beim Thema Scheinselbständigkeit. Das kann einen mal schnell in den Ruin treiben.... (sofern es auffliegt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dich schon mit dem Thema Scheinselbständigkeit auseinander gesetzt?

Sischer dat;)

Mal ganz grob:


  • Ich generiere nicht mehr als 5/6 meines Umsatzes von einem Auftraggeber
  • Auftraggeber hat keine Beschäftigten, die den selben Job ausführen wie ich
  • Ich bin nicht weisungsgebunden

Aber zum Thema:

Desweiteren, ich weiß auch nicht genau ob es so richtig ist, aber ich habe Lieferdatum gleich Rechnungsdatum auf der Rechnung stehn...

Richtig ist es vermutlich nicht, wenn Du beispielsweise am 31. eines Monats eine Rechnung mit 30 Stunden ausstellst, mit dem Hinweis: Rechnungsdatum = Leistungsdatum...denn wie Du am 31., 30 Stunden geleistet hast, wird schwer zu "beweisen" sein:D

Habe aber inzwischen im Netz folgendes gegoogelt:

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

Hinweis zu "Zeitpunkt der Lieferung"
Wenn in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung nicht angegeben ist, bekommt der Rechnungsempfänger seit 2005 verstärkt Ärger mit den Prüfern des Finanzamts. Sein Vorsteuerabzug wird ihm eventuell für diese Rechnung verwehrt, und er muss sich von seinem Lieferanten eine korrigierte Rechnung ausstellen lassen. Also lieber gleich das Lieferdatum eintragen! Alternativen:
- "Leistung erbracht von xx.xx.200x bis xx.xx.200x"
- "Leistung erbracht in KW xx/200x"
- "Leistung erbracht im Mai/200x"

Das dürfte das Problem lösen.
 
Eine Rechnung muss folgendes enthalten:
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (die Nummer muss für die verschiedenen Rechnung fortlaufend sein)
- dein Firmenname und Adresse
- Name und Adresse des Leistungsnehmers
- Datum und Ort der Leistungserbringung
- Rechnungsbetrag
- Bankverbindung
- MwSt., oder Hinweis auf Befreiung bei Kleinunternehmern
- Unterschrift

Wenn du an mehreren Tagen arbeitest hast du verschiedene Möglichkeiten:
- entweder zu schreiben im Zeitraum von ...... bis ........... wurden .....Stunden geleistet
- besser ist aber die Auflistung jedes einzelnen Tages mit den jeweiligen Stunden, damit kann man dann auch schön Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt ohne Nachfragen abrechnen

Aber wenn du wirklich so Ahnungslos bist empfehle ich dir einen Termin beim Steuerberater bzw. ein Seminar für angehende Selbstständige.
 
Eine Rechnung muss folgendes enthalten:
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (die Nummer muss für die verschiedenen Rechnung fortlaufend sein)
- dein Firmenname und Adresse
- Name und Adresse des Leistungsnehmers
- Datum und Ort der Leistungserbringung
- Rechnungsbetrag
- Bankverbindung
- MwSt., oder Hinweis auf Befreiung bei Kleinunternehmern
- Unterschrift

Danke, aber das war NICHT die Frage! Wobei "Unterschrift" schon mal komplett verkehrt ist!

Aber wenn du wirklich so Ahnungslos bist

Bin ich nicht wirklich. Aber bis dato habe ich eben nur Rechnungen ausgestellt, die entweder nur einzelne Stunden oder hauptsächlich Waren beinhaltet haben, da wird's wohl legitim sein, sich einen kurzen Tipp zu holen, bevor man was falsch macht.

- besser ist aber die Auflistung jedes einzelnen Tages mit den jeweiligen Stunden, damit kann man dann auch schön Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt ohne Nachfragen abrechnen

Da lege ich keinen Wert drauf. Trotzdem danke für den Hinweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Steuernummer muss auch drauf!

//EDIT: Dem Finanzamt ist das glaube ich relativ egal, so lange alle Rechnungen den normalen Ansprüchen genügen, die auch für Rechnungssteller und Rechnungsempänger nötig sind (siehe die weiter oben genannte Auflistung im Thread). Wichtig ist denen halt nur die korrekte Steuererklärung am Ende, zu der du als Selbstständiger ja verpflichtet bist. Ansonsten rufe einfach mal bei denen an - man bekommt dort gute Auskünfte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Ole,

auch wenn es deine Frage nicht beantwortet, trotzdem ein Tipp von mir: Schau dir mal www.toggl.com an. Nutzen wir in der Firma auch und am Ende eines Monats kannst du dir ganz leicht eine XLS-Datei ziehen und diese einfach in deinem Rechnungsdokument übernehmen (Ist bei mir einfach ein Word-Dokument).
 
Deine Steuernummer muss auch drauf!

Danke, für die gut gemeinten Basic-Tipps.

Um es nochmal klar zu stellen: Ist jetzt nicht meine erste Rechnung.

Mir ging's einfach nur(!) um die Abrechnung mehrerer Stunden über einen Monat hinweg und den Hinweis: Rechnungsdatum = Leistungsdatum (den ich eigentlich verwende, der aber dann in dem Zusammenhang nicht mehr stimmt).

Nachdem das geklärt ist, habe ich keine weiteren Fragen zu dem Thema mehr:)
 
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Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Einstieg in das Unternehmertum.
Und als nächsten muss ich auch gleich "böse" sein. So wie Du fragst bzw. zum Thema wo Du fragst, wird schnell ersichtlich, dass Dein Wissen zur Betriebsführung mit allem was dazu gehört (zB. Rechnungswesen und Buchführung) recht begrenzt zu sein scheint. Das ist ja an sich nichts schlimmes, wenn man "Einsteigt". Mein guter Rat ist daher, dich erstmal gündlich mit Buchführung und Rechnungswesen auseinander zu setzten. Ansonsten kann das Unterfangen sehr schnell zur Bruchlandung vor dem Finanzamt werden. Soviel vorweg.


Zu Deiner Eingangsfrage: Eine Stundenzahl reicht in der Rechnung natürlich nicht! Mindestens dazu muss sicher dein Stundensatz und daraus folgend der Gesamtbetrag. Wenn Du Kleinunternehmer bist, kannst Du unter Umständen auf die Umsatzsteuer verzichten - wenn Du mit deinem angemeldeten Gewerbe Umsatzsteuerpflichtig bist, muss die USt. natürlich noch oben drauf und als solche auch ausgewiesen sein.Im fall USt. natürlich die Voranmeldung beim FA nicht vergessen - sonst ist das Steuerhinterziehung, auch ohne was in der Schweiz zu haben.... Ansonsten gehört auf jede Rechnung:
- Leistungsbeschreibung (was wurde erbracht)
- Rechnungsdatum
- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer
- Korrekt Anschrift der Firma, an der die Rechnung geht (Fa. Müller nützt eine Rechnung, die an Hr. Meier geht herzlich wenig)
- Deine Firmenanschrift und Firmanname
- Deine Bankverbindung
- Deine Steuernummer, bzw. die die zugeweisene USt-Identnr.
- ggf. Rechnunsgzusätze (angefangen von USt. oder Hinweise zum Kleinunternehmertum, evtl. Hinweis zum Leistungsdatum)
- Zahlungsfristen (auf jeden Fall empfehlenswert für den Fall, dass die Fa. nicht zahlt und Du mahnen musst!)
- eventuell eingeräumter Skonto

Soviel dazu auf die Schnelle. Aber wie gesagt: Vergiss Deine Buchhaltung nicht denn in der Regel hat man ja auch Ausgaben und es glt Gewinn = Einnahmen - Ausgaben. Und versteuern musst Du natürlich nur deinen Gewinn - aber wenn Du keine korrekte Buchführung hast, akzeptiert das FA deine Ausgaben nicht, oder nicht im vollem Umfang.

Nichts desto trotz wünsche ich Dir gutes gelingen und einen erfolgreichen Firmenstart.

Grüße Thomas



Edit: Da war ich wohl etwas spät mit dem Abschicken, nun stehen viel meiner Anmerkungen eben vor mir
 
Auch Dir noch herzlichen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme.

Viellicht wäre meine Frage auch im KFKA-Thread (Kurze Frage-Kurze Antwort) besser aufgehoben gewesen??

Da es mir wie gesagt, nur um eine einzige, kurze Unklarheit ging, habe ich bewusst darauf verzichtet, meinen Lebenslauf und meine EÜR hier zu posten.

Dass natürlich z.B. auch (m)ein Stundensatz, eine Endsumme drauf muss, dachte ich jetzt nicht, dass ihr bei Adam & Eva anfangt, wenn die Fragestellung eine ganz andere ist - ehrt euch aber trotzdem. Und ich weiß, falls die Rechnung per Brief verschickt wird, muss auf den Umschalg noch eine Briefmarke geklebt werden.:cool:

So wie Du fragst bzw. zum Thema wo Du fragst, wird schnell ersichtlich, dass Dein Wissen zur Betriebsführung mit allem was dazu gehört (zB. Rechnungswesen und Buchführung) recht begrenzt zu sein scheint.

Deine Ansicht:cool:

Ich wollte einfach eine kurze, kompetente Antwort, auf meine Frage. Da hier oft auch Themen behandelt werden, die weitab des eigentlichen TP-Forums sind und auch immer kompetente Mitglieder hier unterwegs sind, erschien mir der Weg als Mittel der Wahl. Nachdem ich aber kurze Zeit nachdem in den Fred eröffnet hatte, selber die Antwort ergoogelt habe, ist der Fred eigentlich schon ewig und drei Tage erledigt.

Bevor man aber nun vom Hundertsten ins Tausendste gerät (was hier gerne passiert), würde ich sagen, betrachten wir das Thema als erledigt.

Edit: Ist jetzt nicht böse gemeint!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na da hast du etwas gefunden, mit dem ich auch etwas anfangen kann. Werde Leitung erbracht im Monat/Jahr gleich mal einbauen... Hört sich für mich sehr schlüssig an.
Danke dafür :thumbup:
 
Also einen Tipp kann ich Dir noch geben.
Ich würde ein solches invoice management nutzen um die Rechnungen zu erstellen. Wir nutzen das auch
in unserem Unternehmen und das seit Jahren erfolgreich. Die Rechnungen werden fast vollautomatisiert erstellt und sind
zu dem gleich rechtskonform. Durch die Software spart von sehr viel Zeit und muss nicht alles manuell erstellen.
Oder nutzt ihr schon ein solche Software?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

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