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Hallo zusammen,
habe beim großen Auktionshaus ein Gerät gekauft welches explizit mit Rechnungsstellung mit ausgew. MwSt. angeboten war (Einzelunternehmen).
Nun habe ich die Rechnung erhalten (MwSt. ist ausgewiesen), aber es ist weder eine Ust-ID noch eine Steuernummer auf der Rechnung.
Das ist doch ungültig - oder?
Theoretisch wäre es mir nicht so wichtig, aber ich brauche die Rechnung für's Finanzamt.
Bei Wikipedia habe ich noch diesen Zusatz gefunden:
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Möchte gerne auf Nummer sicher gehen, bevor ich an den Verkäufer heran trete.
Grüße
ole258
habe beim großen Auktionshaus ein Gerät gekauft welches explizit mit Rechnungsstellung mit ausgew. MwSt. angeboten war (Einzelunternehmen).
Nun habe ich die Rechnung erhalten (MwSt. ist ausgewiesen), aber es ist weder eine Ust-ID noch eine Steuernummer auf der Rechnung.
Das ist doch ungültig - oder?
Eines von beiden muss also drauf sein - richtig?Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Theoretisch wäre es mir nicht so wichtig, aber ich brauche die Rechnung für's Finanzamt.
Bei Wikipedia habe ich noch diesen Zusatz gefunden:
Was ja wiederum dafür sprechen würde, dass wenn z.B. auch eine Privatperson MwSt. ausweist, diese abführen müsste?Wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Möchte gerne auf Nummer sicher gehen, bevor ich an den Verkäufer heran trete.
Grüße
ole258
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