[erledigt] Rechnung ohne Ust-ID/Steuernummer gültig oder nicht?

ole258

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Hallo zusammen,

habe beim großen Auktionshaus ein Gerät gekauft welches explizit mit Rechnungsstellung mit ausgew. MwSt. angeboten war (Einzelunternehmen).

Nun habe ich die Rechnung erhalten (MwSt. ist ausgewiesen), aber es ist weder eine Ust-ID noch eine Steuernummer auf der Rechnung.

Das ist doch ungültig - oder?

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Eines von beiden muss also drauf sein - richtig?

Theoretisch wäre es mir nicht so wichtig, aber ich brauche die Rechnung für's Finanzamt.

Bei Wikipedia habe ich noch diesen Zusatz gefunden:

Wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.
Was ja wiederum dafür sprechen würde, dass wenn z.B. auch eine Privatperson MwSt. ausweist, diese abführen müsste?

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Möchte gerne auf Nummer sicher gehen, bevor ich an den Verkäufer heran trete.

Grüße

ole258
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann Dir zu Deiner Frage leider keine Antwort geben, aber warum rufst Du nicht morgen kurz bei Deinem zuständigen Finanzamt an und fragst nach? Meiner Erfahrung nach sind die recht hilfsbereit und auskunftsfreudig.
 
soweit ich weiss, muss Ust-ID oder Steuernummer angegeben sein,
ich würde diesen Fehler dem Verkäufer mitteilen und wenn sich der unsichtig zeigt, Finanzamt hilft da bestimmt weiter :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Es ist richtig, dass eine der beiden Nummern auf der Rechnung sein muss. Eine ID-Nummer ist nicht zwingend erforderlich. Diese muss man auch extra beantragen und laut Finanzamt eher für Auslandsgeschäfte nötig. Aber das ist wiederrum ansichtssache bzw ein anderes Thema :).
Ob und welche Probleme du bzw die Firma dadurch bekommen können kann ich allerdings nicht sagen. Wie schon erwähnt, morgen einfach mal beim Finanzamt anrufen bzw willst du es Privat oder Geschäftlich geltend machen? Im privaten Bereich würde ich das alles jetzt nicht so kritisch sehen.
Gruß
 
Das ich bei den Behörden direkt nachfrage, hatte ich mir ohnehin überlegt - wollte nur gestern direkt eine Antwort haben:)

Also...es ist definitiv schon so, dass entweder die Steuernummer oder die ID drauf stehen muss!

Inzwischen habe ich den VK kontaktiert und er hat die Rechnung um die ID ergänzt - lt. seiner Auskunft lag es daran, dass er eine neue Software getestet hat...:whistling:

Danke für eure Tipps.

ole258
 
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