[Erledigt] Notebook von der Steuer absetzen

JetroNick

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Da ich noch bis Ende Sep. Student bin, möchte ich mir ein T410s zulegen (Studentenrabatt).
Ab August fange ich an zu arbeiten, da ist jetzt meine Frage, wenn ich mir das Notebook jetzt schon kaufe gibts dann irgendwelche Probleme bezüglich dem Absetzen über 3 Jahre??

Oder sollte ich warten mit den Kauf bis August, ich weiß ja nicht was den Finanzamtleuten so einfällt.

Über Tipps wäre ich euch dankbar.
 
Naja als Arbeitsmittel, nen Kumpel hat das auch so gemacht. Als Software-Entwickler sollte das soch möglich sein, oder?
 
[quote='jetronic',index.php?page=Thread&postID=885306#post885306]Naja als Arbeitsmittel, nen Kumpel hat das auch so gemacht. Als Software-Entwickler sollte das soch möglich sein, oder?[/quote]

klar, muss alles genau belegt sein. Sie (Finanzbehörden) haben auch nix zu verschenken.
 
Hallo,

du kannst das Thinkpad jetzt schon kaufen. Es muss aber glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Notebook Arbeitsmittel ist. Die AfA wird dann anteilig gerechnet für die Monate August bis Dezember.
Bsp: (2500 € /36 Monate )*12 Monate = 833 €/Jahr * 5/12 = 347,22 in 2010

Grüße
 
hab meines auch abgeseetzt ...ging ohne Probleme und wurde auf 3 Jahre aufgeteilt
 
Es gibt da Finanzämter die sind nicht so pingelig (meines :) ) oder sie nehmen bei einem ThinkPad automatisch berufliche Nutzung an ;) . Einfach 3-Jahre Afa als Werbungskosten rein in die Steuererklärung und Rechnung gut aufheben - Werbungskostenbelege müssen nicht eingereicht werden!
 
[quote='linrunner',index.php?page=Thread&postID=885385#post885385]Es gibt da Finanzämter die sind nicht so pingelig (meines :) ) oder sie nehmen bei einem ThinkPad automatisch berufliche Nutzung an ;) .[/quote]Wird einfach daran liegen, dass denen die Statistik über die Bearbeitungszeiten der ELSTER-Erklärungen wichtiger ist, als eine zutreffendere Steuerfestsetzung mit allen Konsequenzen (Verzögerungen wegen rechtlichen Gehör etc. pp.). Weil diese Statistk ständig durch die Presse geht und die ELSTER-Akzeptanz gesteigert werden soll, werden solche Bagatellschäden (mehr ist es ja wirklich nicht) hingenommen.

ps: seit Jahren stets alle PC-Kosten mit 50% beruflichen Anteil anstandslos als Werbungskosten anerkannt bekommen (man muss ja nicht immer gleich 100% wollen ;) ).
 
Der Eingangsthread ist zwar erledigt, aber da ich eine Frage habe die meiner Meinung nach ganz gut hier reinpasst, würde ich sie diesem Thread gerne anhängen. Ich hoffe, das ist ok!

Angenommen man nutzt sein Notebook beruflich und kann das gegenüber dem FA auch mit einer Erklärung des Arbeitgebers nachweisen, kann man es ja von der Steuer absetzen. Das man dafür die Rechnung des Notebooks benötigt, ist selbsterklärend.

Wie sieht das Ganze aber bei einem Gebrauchtkauf aus?! Ob das Notebook neu oder gebraucht ist, spielt m. W. für das FA ja erstmal keine Rolle. Erwirbt man das Notebook von einem gewerblichen Händler, bekommt man ja auch die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt. Das sollte also soweit kein Problem sein. Wie sähe es aber aus, wenn man das Notebook auf dem privaten Gebrauchtmarkt erwirbt, so dass die Rechnung auf einen anderne Namen ausgestellt ist?
 
Der private Verkäufer muss dir ein "formlose" Rechnung ausstellen. Enhalten müssen sein:
  • Käufer
  • Verkäufer
  • Kaufdatum
  • Kaufinhalt
  • Kaufpreis (ohne Versandkosten!)
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

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