[Erledigt] Gerätedefekt; Anspruch auf Instandsetzung?

alroar

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Hallo Miteinander,

ich habe hier zu Weihnachten für meine Mutter eine Logitech Squeezebox bei einem Elektronikmarkt einer größeren Kette gekauft. Nun hat zwischenzeitlich das Display aufgegeben. Der Händler will mir nun das Geld erstatten, ich will aber ein funktionierendes Gerät. Habe ich jetzt einen Anspruch auf Reperatur/Umtausch oder muss ich mich der Gutschrift beugen?


Hier das Ganze mal ausführlich:

Der Logitech Support war sehr freundlich, hat aber gemeint der Händler hat 1 Jahr lang das Recht auf Nachbesserung, ich möchte erst dort Nachfragen. Sollten die sich querstellen, kann ich mich jederzeit an den Logitech Support wenden. Also sehr zuvorkommend. Also rödel ich zum Elektronikmarkt und gebe das Gerät dort ab, wird anstandslos zur Reperatur angenommen.

Nun kam der Brief: "Umtausch oder Reperatur leider nicht mehr möglich" mit der Erstattung des Rechnungsbetrags. "Der Gutschriftsbetrag wird mit dem offenen Rechnungsbetrag verrechnet". Also wollen die sich rauskaufen.

Mein Problem: Ich hätte gerne dieses Gerät repariert oder ein gleichwertiges Gerät. Ich habe damals 119€ gezahlt, bei der Elektronikkette ist das einzige Substitut ein Geschwister-/ Nachfolgemodell "Logitech Ultimate Ears UE Smart Radio Internetradio" für 179€. Bei Amazon würde mich das Ursprüngliche Gerät 139,99€ kosten. Also wie ichs drehe, es wird teurer.



Danke schonmal und Gruß,
Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat Logitech Dir schon die richtige Auskunft gegeben - im ersten Jahr ist der Händler der Ansprechpartner. Und der kann das Gerät nicht (mehr) reparieren - dafür sind heutige Elektronikartikel schon lange nicht mehr ausgelegt. Und einen Umtausch in ein gleiches Modell kann er auch nicht mehr machen, weil die Produktzyklen immer kürzer werden und Deine Kiste ja schon die vorletzte Generation ist.

Willkommen in der Realität! zornig

Ich würde mich nochmals mit genau dem o.g. Wortlaut Deines postings) an Logitech wenden und die fragen, ob die ein Ersatzgerät zum Umtausch haben.
 
Hi Alex,

wende dich nochmals an Logitech. Kannst ja sagen, dass der Markt sich querstellt (tun sie ja auch). Ich hab beste Erfahrungen mit dem Logitech-Support gemacht, also versuch's ruhig nochmal...

Viel Erfolg,
Matt
 
So, der sehr freundliche Logitech Support kann leider nichts machen solange ich kein defektes Gerät hier habe. Der Händler hat das Gerät auch nicht mehr (laut Aussage vermutlich auf dem Weg zum Zwischenhändler).

Der Händler besteht darauf mir das Geld zurück zu geben und sieh keine andere Möglichkeit (Vorgesetzter der Support-Dame). Er verweist mich nur auf die Garantiebedingungen (habe mit einer Kundenkarte gezahlt, welche mir eine Händlergarantie auf gekaufte Produkte gibt).

Jetzt ist meine Frage, habe ich laut BGB ein Recht auf Instandsetzung und kann der Händler diese ggf. mit seinen Garantiebedingungen umgehen?
 
Achso, du hast das Gerät nicht mehr - - das hatte ich so nicht verstanden. Dann sieht's in der Tat düster aus.

Aus dem Bauch heraus denke ich, dass der Händler da am längeren Hebel sitzt. Lass dir doch einfach das teurere Gerät im Austausch geben. Mach ein bisschen Rabatz am Infotresen, dann bewegen die sich schon :thumbsup:
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher aber ich denke er kann nicht einfach sagen das Gerät ist weg und du musst jetzt das Geld nehmen.

Ich würde darauf bestehen, entweder das defekte gerät wieder zu bekommen um es selbst bei Logitech einzuschicken. Oder der Händler soll dir ohne Aufpreis einen vergleichbaren ersatz geben.
 
Wie jetzt? Du schreibst, daß Du ein funktionierendes Gerät haben willst, weil das Display defekt ist. Also sehe ich einen Defekt, auch wenn der Händler das anders sieht.

AFAIK muß der Händler Dir bis zu 3x Reparaturversuche anbieten. Wenn die nicht funzen, kann er Dir Geld zurückgeben bzw. hast Du ein Recht auf Wandlung (was im Prinzip auf Geld zurück hinausläuft). Leider läuft diese Geschichte sehr unschön auf einen Rechtsstreit hinaus.... :(
 
Er verweist mich nur auf die Garantiebedingungen (habe mit einer Kundenkarte gezahlt, welche mir eine Händlergarantie auf gekaufte Produkte gibt).
Wenn in den Garantiebedingungen steht, daß der Händler Dir nach Wahl auch nur den Kaufpreis erstatten kann, dann hast Du keine weitere Chance.
 
Danke für die Antworten. Der Händler bezieht sich nämlich genau auf seine Garantiebedingungen. Meine Frage hierbei, kann er damit die Gewährleistung umgehen?

Vermutlich wirds darauf hinauslaufen das dem Händler der Service recht egal sein wird und ich das Geld nehmen muss, wer fängt schon wegen 120€ einen Rechtsstreit ein. Trotzdem bleibt ein äußert fahler Nachgeschmack. Auch wenn ich den Händler verstehen kann, Kundenfreundlich ist das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist sind vorbei, d.h. Du müsstest dem Händler nachweisen, daß das Display-Problem schon beim Kauf vor Weihnachten bestand.
 
Ah Okay, und daher greift die Händler-Garantie mit selbstgemachten Bedingungen. Jetzt hats Klick gemacht bei mir, danke Martin.
 
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