[ERLEDIGT] Frage an die Rechtsexperten

  • Ersteller Ersteller b025
  • Erstellt am Erstellt am
B

b025

Guest
Themenstarter
Ich habe über eBay ein gebrauchtes T400-Palmrest bei einem gewerblichen Händler gekauft. Bei der ersten Lieferung bekam ich ein Palmrest, dass an der Unterseite stark verbogen war. Ich reklamierte es und der Händler ließ mir eine Ersatzlieferung zukommen, die heute ankam. Dieses Palmrest hatte diverse andere Mängel, so hatte es an der Seite, wo das USB-Symbol eingefräst ist, einen kleinen Riss und war allgemein in einem viel schlechteren Zustand als bei das Erste. Dann habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich vom Verkauf zurücktreten möchte und er mir bitte den Kaufpreis erstatten soll.

Meine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum: Muss er mir dabei auch die Versand- sowie Rücksendekosten zurückerstatten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du mit Paypal bezahlt? Dann ist ein Ebay-Fall "Ware weicht erheblich von der Beschreibung ab" der einfacherer Weg.

Grüße Thomas
 
Nein, per Überweisung (habe kein PayPal).

Habe ich es richtig verstanden, dass er zumindest verpflichtet ist, die beim Kauf angefallenen Versandkosten zurückzuerstatten, nicht aber die Rücksendekosten, die jetzt anfallen (bin leider nicht so der Gesetztestextversteher)? Wie sieht es aus, wenn mangelhafte Ware geliefert wurde und der erste Nachbesserungsversuch mehr oder weniger erfolglos war? Im Artikeltext stand zwar "Zustand gebraucht", allerdings nichts von verbogen oder einem Riss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich es richtig verstanden, dass er zumindest verpflichtet ist, die beim Kauf angefallenen Versandkosten zurückzuerstatten, nicht aber die Rücksendekosten
So ist es!
Unabhängig vom Kaufpreis...da hier kurioserweise immer wieder falsche Sachen im Netz kursieren. Es gibt keine 40€-Regel :thumbup:
Allerdings muß der Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen, wenn er daß in seinen AGB nicht ausgeschlossen hat. Also AGB lesen.

Wie sieht es aus, wenn mangelhafte Ware geliefert wurde und der erste Nachbesserungsversuch mehr oder weniger erfolglos war? Im Artikeltext stand zwar "Zustand gebraucht", allerdings nichts von verbogen oder einem Riss.
Dann ist er zur Nachbesserung/Umtausch auf seine Kosten verpflichtet.
Allerdings würde ich bei der bisher gemachten Erfahrung Abstand halten und wo anders kaufen.
 
So ist es!
Unabhängig vom Kaufpreis...da hier kurioserweise immer wieder falsche Sachen im Netz kursieren. Es gibt keine 40€-Regel :thumbup:
Genauer: Es gibt sie nicht mehr. Deswegen kursiert das ganze natürlich noch immer, weil es mal eine 40€ Regel gab. Ist aber abgeschafft: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...terichtlinie-hinsendekosten-ruecksendekosten/
Beim Widerruf muss der Käufer also die Rücksendekosten tragen, die Hinsendekosten werden aber mit erstattet. Aber nur die Standardkosten. Hat man Expressversand oder ähnliches ausgewählt, werden die Express-Zuschläge nicht erstattet.

Nur: Das ganze gilt alles nur bei einem Widerruf. Handelt es sich hier denn um einen? Eigentlich ist es ja eher die Nicht-Erfüllung des Vertrags bzw. es handelt sich um defekte Ware. Vermutlich muss man dem Händler nun aber erst zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben (hier bisher erst einmal passiert), bevor man den Vertrag rückabwickeln kann. https://www.anwalt.de/rechtstipps/w...en-einem-verkaeufer-eigentlich-zu_063142.html Wie es dann bei einer Rückabwicklung ist, ist die Frage... Vermutlich bleibt man aber trotzdem auf den Rücksendekosten sitzen. Das ist nun mal auch so ein bisschen das Risiko beim Kauf über Internet...
 
Dann sind die 5€ mal Lehrgeld, aber ich schaue erst einmal was der Händler dazu sagt. Ich wollte hier nur mal in Erfahrung bringen, wie es rechtlich ist, falls der Händler sich weigert bzw. ob ich ihn überhaupt auffordern kann, mir die Kosten zurückzuerstatten. Das Ergebnis ist wohl sehr ernüchternd (ist aber auch kein wunder bei unseren verbraucherfeindlichen EU-Nichtvolksvertretern). Aber allemal besser als ein 19€-Palmrest in stark gebrauchtem Zustand und mit Mängeln...
 
Die rechtliche Situation ist ja geschildert worden (entspricht so auch meinem Kenntnisstand).
In Deinem Fall ist aber die Besonderheit, dass auch die Ersatzlieferung nicht in Ordnung ist. Auch hier hast Du natürlich Anspruch auf eine Ersatzlieferung in einwandfreiem Zustand. Du kannst generell von einem Kauf zurück treten (nicht nur Online-Käufe), wenn der Verkäufer es nicht schafft, die fehlerhafte Ware in angemessenem Zeitraum nachzubessern. In dem Fall müssten sogar die Versandkosten erstattet werden, da es ausdrücklich nicht dein Wille ist zurückzutreten - Du besteht auf einwandfreier Ware und dem ist der Händler nicht nachgekommen, wenn die Frist verstrichen ist.
Ob ein juristischer Streit bei der kleinen Summe lohnenswert ist, ist was anderes.

Grüße Thomas
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen, bei Nichterfüllung und Rücktritt vom Kaufvertrag, neben dem gesamten Kaufpreis und aller angefallenen Versandkosten auch noch die Kosten erstattet werden die sonst noch bei dem Geschäft entstanden sind. Fahrtkosten zur Post etc. Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist den Vertrag zu erfüllen, darf der Käufer hinterher nicht schlechter dastehen als vorher.

Eine andere Sache ist natürlich:
Was darf man erwarten wenn man ein gebrauchtes Ersatzteil eines 6-8 Jahre alten Gebrauchsgegenstands kauft? Liegt hier überhaupt ein Mangel vor der eine Nichterfüllung rechtfertigt oder sind das "übliche Gebrauchsspuren". Und wie war die Artikelbeschreibung?
 
Was darf man erwarten wenn man ein gebrauchtes Ersatzteil eines 6-8 Jahre alten Gebrauchsgegenstands kauft?

Das lässt sich genauso einfach beantworten wie einem 1 oder 40 Jahre alten Gegenstand: Genau das, was beschrieben wurde. Je ungenauer die Beschreibung desto größer das Risiko für den Käufer. Beschädigungen müssen aber beschrieben werden und wenn ich es richtig verstanden habe, war das beim TE nicht der Fall.
 
In der Artikelbeschreibung stand nur "Zustand gebraucht, technisch 100% funktionsfähig". Mehr nicht.
Das läßt alles offen.
Schick als Widerruf zurück und erspare den Ärger und die Zeit.
Rücksendung mit Nachweis! Damit Du was in der Hand hast.
Kannst ja auch erst mal höflich nachfragen. Eventuell verzichtet er auf Rücksendung und Du bekommst das Geld so zurück.
 
Auf die Idee, solche Dinge als Päckchen zu verschicken, komme ich bestimmt nicht wieder :D
 
So, der volle Kaufpreis sowie auch die Rücksendekosten wurden anstandslos durch den Verkäufer erstattet. Somit wäre die Sache abgehakt.
 
Schreibst Du dann auch ein [Erledigt] oder [Gelöst] in die Überschrift Deines ersten Betrags?

Danke!
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben